❓Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann eine Sozialwohnung bezogen werden. Grundsätzlich gilt nämlich, dass nur Personen mit einem WBS Anspruch auf eine solche Wohnung haben.
Personen, die eine Sozialwohnung beziehen möchten, müssen vorerst einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Wie das geht, welche Unterlagerlagen dafür notwendig sind und wer überhaupt einen Antrag stellen kann, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
Inhaltsübersicht
Personen, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten, müssen sich hierfür an das Wohnungsamt ihrer Gemeinde richten. In den meisten Fällen kann das Antragsformular auf der Website der zuständigen Behörde heruntergeladen werden. Anschließend muss der Antragsteller das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Unterlagen an das Wohnungsamt schicken bzw. persönlich vor Ort abgeben. Wichtig ist, dass immer eine Originalunterschrift vorliegt.
Nachdem der Antrag bei der Gemeinde eingegangen ist, wird überprüft, ob der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt und Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Bundesland und Gemeinde stark variieren. In einigen Städten ist es möglich den Wohnberechtigungschein am Tag der Antragstellung zu erhalten, in anderen liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei ca. 2 Monaten.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, muss sich der Antragsteller an die Gemeinde wenden in der er den Schein beantragen möchte. In den meisten Fällen wird er auf der jeweiligen Internetseite ein Formular vorfinden, welches ausgefüllt werden muss. Anschließend müssen je nach Gemeinde und je nach persönlicher Situation eine Reihe von Unterlagen beigefügt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um folgende Dokumente:
Personen, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten, müssen ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Des weiteren darf das Einkommen des Antragstellers eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Je nach Bundesland können zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Dies kann beispielsweise ein Mindestaufenthalt in der Gemeinde sein in der der Antrag gestellt wird.
Bestimmte Personengruppen erfüllen die Bedingungen für den Wohnberechtigungsschein oftmals ohne Probleme. Dazu zählen:
Ausschlaggebend bei der Beantragung des Wohnberechtigungsscheins ist das Einkommen des Antragstellers. Dieses darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die genaue Einkommensgrenze ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig, in dem der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein gestellt wird. Dennoch gibt der Bund einen gewissen Grenzwert vor, an dem sich die Länder orientieren können.
Einkommensgrenze 2022 für Wohnberechtigungsschein | ||||
Geltungsbereich | Eine Person | Zwei Personen | Mehrbetrag pro Person über 18 Jahren | Mehrbetrag pro Person unter 18 Jahren |
Bund | 12 000€ | 18 000€ | 4 100€ | 500€ |
Hamburg | 12 000€ | 18 000€ | 4 100€ | 1000€ |
Berlin | 16 800€ | 25 200€ | 5 740€ | 700€ |
Köln | 20 420€ | 24 600€ | 5 660€ | 740€ |
Das Einkommen des Antragstellers setzt sich aus allen Bruttoeinkommen der in dem Haushalt lebenden Personen zusammen. Zum Einkommen zählt sowohl der Lohn bzw. das Gehalt, als auch Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosen– oder Krankengeld.
Von dem ermittelten Einkommen können zudem gewisse Abzüge gemacht werden. Wenn Einkommenssteuern, Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt werden, können 30 Prozent vom Bruttogehalt abgezogen werden. Auch Werbungskosten von 1000€ können subtrahiert werden. Weitere Freibeträge gelten je nach Bundesland beispielsweise:
Auch wenn der Wohnberechtigungsschein die Personen bemächtigt in einer Sozialwohnung zu leben, besteht kein Anspruch auf eine solche Wohnung. Oftmals ist die Nachfrage nämlich deutlich höher als das Angebot. Es kann also vorkommen, dass man sich vorerst auf eine Warteliste eintragen muss.
Dennoch lohnt es sich, sich nach Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins auf Wohnungssuche zu begeben. Informationen darüber welche Wohnungen staatlich gefördert werden, können in der lokalen Tageszeitung und im Internet gefunden werden. Zudem können die Beamten der Wohnungsämter oft Auskunft über potenziell freie Sozialwohnungen geben.
Bei der Wohnungssuche mit dem Wohnberechtigungsschein müssen gewisse Regeln beachtet werden. So ist die erlaubte Größe der Wohnung von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig. Auch hier variieren die Angaben je nach Bundesland und Gemeinde. Dennoch gibt der Bund folgenden Richtwert vor:
Größe der Wohnung 2022 mit Wohnberechtigungsschein | |
Anzahl Personen | Quadratmeter |
1 Person | 45 m² |
2 Personen | 60 m² |
3 Personen | 75 m² |
4 Personen | 90 m² |
Jede weitere Person | 15 m² |
Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, muss vorab ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Denn nur Personen, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, sind in Deutschland berechtigt eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Mit dem Wohnberechtigungsschein soll es demnach Menschen mit einem geringen Einkommen ermöglicht werden, eine günstige Wohnung zu erwerben.
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann eine Sozialwohnung bezogen werden. Grundsätzlich gilt nämlich, dass nur Personen mit einem WBS Anspruch auf eine solche Wohnung haben.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So müssen Antragsteller ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Wie hoch diese Einkommensgrenze ist, ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, muss man einen Antrag bei der jeweiligen Gemeinde stellen. Hierfür muss ein Formular ausgefüllt und bestimmte Unterlagen eingereicht werden.
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