Senioren haben in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf die gesetzliche Rente. Doch was kann man tun, wenn die Altersvorsorge nicht ausreicht? Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie welche Zuschüsse für Rentner es gibt, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch darauf haben und wie Sie die Leistungen beantragen können.
Inhaltsübersicht
Zuschüsse für Rentner: Mit Wohngeld Wohnkosten sparen
Wohngeld ist eine staatliche Leistung, mit der einkommensschwache Haushalte bei der Zahlung der Wohnkosten unterstützt werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder in Deutschland einen Antrag auf die Leistung stellen kann. Ausschlaggebend sind hierbei die Höhe des Einkommens und die zu zahlenden Wohnkosten. Gerade für Rentner, die in Städten leben, in denen die Wohnkosten hoch sind, kann sich ein Antrag auf diesen Zuschuss lohnen.
Beispiel: Ein alleinstehender Rentner aus München (Mietstufe 7) möchte einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dieser Antrag lohnt sich für ihn, wenn seine Bruttorente unter 1.189 € liegt und seine Wohnkosten sich auf weniger als 651 € belaufen. Lebt im Haushalt dieses Rentners eine weitere Person, so darf das gemeinsame Einkommen nicht über 1.633 € liegen und die zu zahlenden Mietkosten nicht höher als 788 € sein.
Wie kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen?
Wohngeld ist einer der Zuschüsse für Rentner, bei denen die Hürden niedrig liegen. Ausschlaggebend ist, wie bereits erwähnt, die Höhe der Miete und des Einkommens. Die Ämter fragen jedoch weder nach der Größe der Wohnung noch nach weiteren Vermögenswerten.
Der Zuschuss muss vom Rentner bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden. Hier muss ein Antragsformular ausgefüllt und eine Reihe von Unterlagen eingereicht werden. Welche Nachweise erforderlich sind, ist abhängig davon, ob der Antragsteller Miete zahlt oder Eigentümer ist. So müssen Rentner, die zur Miete wohnen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis über die Rente
- Nachweis über eventuelle Sozialleistungen
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
- den Mietvertrag
- den Nachweis über Mietzahlungen
- die Meldebescheinigung
- den Personalausweis
Rentner, die eine selbstgenutzte Immobilie haben, müssen neben de, Nachweis über die Rente und weitere Einkommen, folgende Nachweise einreichen:
- Eigentumsnachweis (beispielsweise den Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug)
- einen Nachweis über mögliche Kredite und die Zins- bzw. Tilgungsleistung
- den Bescheid über die Eigenheimzulage
- die Wohnflächenberechnung
- die Hausgeldabrechnung
- den Grundabgabenbescheid
Zuschüsse für Rentner: Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Senioren
Für pflegebedürftige Rentner gibt es Zuschüsse der Pflegeversicherung. Damit ein Anspruch auf diese Leistungen besteht, muss jedoch vorerst ein Pflegegrad beantragt werden. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse bzw. dem zuständigen Versicherungsunternehmen eingereicht werden. Diese schickt einen Gutachter zu dem Antragsteller nach Hause und genehmigt anschließend den Pflegegrad.
Rentner, die einen Pflegegrad haben, können beispielsweise folgende Leistungen beantrage:
- Hilfe für Wohnungsumbau: Diese Leistung von einmalig bis zu 4.000 € kann für den Umbau der Wohnung eingesetzt werden. Wird beispielsweise ein Treppenlift benötigt oder soll eine Tür vergrößert werden?
- Pflegegeld: Diese Leistung kann von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die zu Hause gepflegt werden wollen. Ab dem Pflegegrad 2 bekommen sie monatlich einen bestimmten Geldbetrag, mit dem pflegende Angehörige entlohnt werden können oder der direkt für die Pflege eingesetzt werden kann.
- Unterstützung für Hilfsmittel: Mit dieser Leistung können Rentner sich Hilfsmittel wie beispielsweise eine Gehilfe oder eine spezielle Matratze kaufen. Aber auch alltägliche Hilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsspray können mit dem zur Verfügung gestellten Betrag gekauft werden.
Zuschüsse für Rentner: Zuzahlungsbefreiung und Steuererleichterungen für die Haushaltskasse
Bei Medikamenten und weiteren gesundheitsbedingten Kosten muss trotz ärztlicher Verschreibung eine sogenannte Zuzahlung geleistet werden. Diese fällt auch bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten an. Es gibt jedoch eine jährliche Belastungsgrenze, die bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens liegt. Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1 Prozent.
Rentner, die diese Belastungsgrenze bereits erreicht bzw. überschritten haben, können sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Diese Befreiung müssen sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, in dem sie alle Quittung des laufenden Jahres einreichen. Wird der Antrag bestätigt, so müssen sie für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.
Andere gesundheitliche Kosten werden erst gar nicht von der Krankenversicherung übernommen. Diese Kosten können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür müssen die Ausgaben unter “außergewöhnliche Ausgaben” angegeben werden. Das Finanzamt überprüft, ob es sich um “aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen” notwendigen Behandlungen handelt und genehmigt die Steuerbefreiung.
Beispiele für solche Kosten sind:
- Krankheitskosten, z.B. zahnärztliche Behandlungen, AUgenoperation
- Kurkosten, z.B.: Unterkunfts, Verpflegung und Fahrtkosten
Zuschüsse für Rentner: Die Grundsicherung als letzter Ausweg
Wenn weder die Rente noch die aufgelisteten Zuschüsse für Rentner ausreichend sind, kann die Grundsicherung für Bedürftige beantragt werden. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Leistung, mit der bedürftigen Senioren eine menschenwürdige Existenz ermöglicht werden soll.
Die Grundsicherung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Diese leitet ihn anschließend an das zuständige Sozialamt weiter. Wie hoch die Leistung ausfällt, ist von der finanziellen Situation des Rentners abhängig. Auch die finanzielle Situation des Ehe- bzw. Lebenspartners wird hierbei berücksichtigt.