Insgesamt erbringt die Pflegeversicherung Leistungen in vielen Bereichen rund um die Pflege. Sie möchten wissen, welche Leistungen das genau sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um diese zu beantragen? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Pflegeversicherung Leistungen Tabelle: Welche Kosten werden übernommen?
Der Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung hängt von der Gesundheit und, um genauer zu sein, vom Pflegegrad der Person ab. Der Leistungsanspruch ist vom exakten Pflegegrad abhängig. So sind die Leistungen der Pflegeversicherung für eine Person mit dem Pflegegrad 1 in den meisten Fällen geringer als für Personen mit einem Pflegegrad 5.
Pflegeversicherung Leistungen 2022 | |||||
Pflegeleistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Pflegesachleistungen | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € | |
Tages- und Nachtpflege | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Kurzzeitpflege | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | |
Verhinderungspflege | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | |
Vollstationäre Pflege | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschuss | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vielfältig. So gibt es einige Leistungen, die sich an Personen richten, die zu Hause gepflegt werden und Leistungen auf die ausschließlich Personen Anspruch haben, die im Pflegeheim leben. Auch Personen, die eine alternative Wohnform gewählt haben, können Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Pflegeversicherung Leistungen bei Pflege zu Hause
Personen mit einem Pflegegrad, die zu Hause von einem Angehörigenoder einem ambulanten Pflegedienst behandelt werden, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die eine solche Pflege ermöglichen:
- Pflegegeld: Über diese Leistung der Pflegeversicherung verfügt der betroffene Pflegebedürftige frei. In den meisten Fällen wird sie als Anerkennung an den Pfleger, d.h. an Angehörige, Freunde oder andere Freiwillige weitergeleitet. Sie kann jedoch auch beispielsweise mit der Pflegesachleistung kombiniert werden.
- Pflegesachleistung: Diese Leistung der Pflegeversicherung ist für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes gedacht. Dieser kann die Angehörigen bei der Pflege unterstützen und somit eine bessere Kombination von Pflege und Arbeit ermöglichen.
- Verhinderungspflege: Diese Leistung der Pflegeversicherung kann eingesetzt werden, wenn der Pflegende aufgrund von Krankheit oder Urlaub seine pflegerischen Aufgaben nicht übernehmen kann. Der Anspruch besteht für sechs Wochen im Jahr.
- Betreuungs- und Entlastungsleistung: Dieser monatliche Betrag kann entweder zur Entlastung für pflegende Angehörige oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Wird diese Leistung im laufenden Monat nicht vollständig genutzt, so kann sie in den nächsten Monat mitgenommen werden.
- Pflegehilfsmittel: Diese Leistung der Pflegeversicherung kann für Hilfsmittel genutzt werden, die für die häusliche Pflege notwendig sind. Hierzu gehören beispielsweise Geräte oder Sachmittel wie z.B. Desinfektionsmittel und Handschuhe.
- Hausnotruf: Viele Pflegebedürftige schaffen sich ein mobiles Notrufsystem an. Hiermit können sie im Notfall schnell und einfach den Notruf erreichen. Einen Teil der laufenden Kosten eines solchen Systems übernimmt die Pflegeversicherung.
- Wohnanpassung: Personen, die zu Hause gepflegt werden, müssen unter Umständen ihre Wohnung an die neue Situation anpassen. Für diesen Fall ist ein einmaliges Budget von der Pflegeversicherung vorgesehen.
Pflegeversicherung Leistungen bei Pflege im Heim
Einige Pflegebedürftige entscheiden sich für die (zeitweise) Pflege in einem Pflegeheim. Die Betreuung in einem Pflegeheim kostet jedoch Geld. Aus diesem Grund werden Pflegebedürftige, die sich für einen Aufenthalt im Pflegeheim entscheiden, von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt.
Die wichtigste Leistung der Pflegeversicherung in diesem Bereich ist die vollstationäre Pflege. Diese Leistung kann dann genutzt werden, wenn eine pflegebedürftige Person dauerhaft in einem Pflegeheim lebt. Die Höhe dieser Leistung ist vom Pflegegrad der Person abhängig, denn je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind auch die Kosten für das Pflegeheim.
Neben Personen, die sich in vollstationärer Pflege befinden, gibt es auch Personen, die im Normalfall zu Hause gepflegt werden, aber für einen begrenzten Zeitraum in ein Pflegeheim müssen. Für diese Personen, gibt es folgende Leistungen der Pflegeversicherung:
- Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige können zudem in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege betreut werden. Es handelt sich hierbei um eine teilstationäre Versorgung, für die ein Extrabudget vorgesehen ist.
- Kurzzeitpflege: Auch Personen, die im Normalfall zu Hause gepflegt werden, können zeitweise eine intensivere Pflege benötigen. Für diesen Fall ist ein Budget für die sogenannte Kurzzeitpflege vorgesehen.
Pflegeversicherung Leistungen bei alternativen Wohnformen
Neben der Pflege zu Hause und der Pflege im Pflegeheim sind in den vergangenen Jahren immer mehr alternative Wohnformen entstanden. Hierzu gehören beispielsweise Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser. Sind die Bewohner dieser Wohngruppen pflegebedürftig, so können sie bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Leben mindestens zwei Personen mit einem Pflegegrad zusammen, so können diese den sogenannten Wohngruppenzuschlag beantragen. Hierbei handelt es sich um eine monatliche Pauschale von 214 €, die für die Beauftragung einer gemeinschaftlichen Präsenzkraft eingesetzt werden soll.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: Wie geht das?
Damit der Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung besteht, muss die betroffene Person eine Pflegegrad haben. Den Antrag auf den Pflegegrad muss der Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse stellen. Hierfür kontaktiert der Betroffene seine Pflegekasse, die ihm im Anschluss eine Reihe von Unterlagen zum Ausfüllen zukommen lässt. Nachdem die Unterlagen wieder bei der Pflegekasse eingegangen sind, schickt diese einen Gutachter.
Der Gutachter erstellt nach dem Hausbesuch ein Gutachten, in dem er eine Empfehlung über den Pflegegrad macht. Die Pflegekasse trifft die finale Entscheidung und informiert den Antragsteller darüber. Je nach genehmigtem Pflegegrad hat die betroffene Person nun Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung.