Gesundheit

Private Krankenversicherung: Wer kann sich versichern lassen?

14. Oktober 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Private Krankenversicherung: Wer kann sich versichern lassen?

Rund 10 Prozent aller Versicherungspflichtigen in Deutschland sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV). Sie möchten wissen unter welchen Voraussetzungen eine private Krankenversicherung zur Option wird, wie hoch die Beitragskosten sind und welche Vorteile eine PKV ihrer Gesundheit bietet? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Private Krankenversicherung: Ab wann kann man einer PKV beitreten?

Personen, die in Deutschland leben, sind seit dem Jahr 2009 dazu verpflichtet, einen Krankenversicherung zu haben. Grundsätzlich können die Menschen wählen, ob sie eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben möchten.

Der Großteil der Versicherungspflichtigen, nämlich knapp 90 Prozent, sind jedoch Mitglied einer gesetzlichen Versicherung. Denn für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So können ausschließlich folgende Personengruppen eine PKV in Anspruch nehmen:

  • Selbstständige und Freiberufler, z.B. selbständige Handwerker oder Steuerberater
  • Beamte sowie andere Personengruppen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Personen mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, d.h. einem Jahresbruttoeinkommen von 64.350 € (Stand 2022)
  • Personen ohne bzw. mit einem geringen Einkommen, z.B. Minijobber
  • Studierende, die sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen bzw. über 30 Jahre alt sind.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die ein sogenannter Dienstherr an Beamte, Soldaten und Richter zahlt. Mit dieser Leistung werden ein Teil der Krankheitskosten beglichen. Da es sich allerdings nur um eine Ergänzung handelt, schließen beihilfeberechtigte Personen meist zusätzlich eine private Krankenversicherung ab.

Innerhalb dieser Personengruppen, können die meisten Personen frei zwischen der PKV und der GKV wählen. In einigen Situationen sind die Personen allerdings dazu verpflichtet einer Privaten Krankenversicherung beizutreten. Dies ist der Fall, wenn:

  • die Personen zuletzt privat versichert war und momentan trotz der Pflicht zur Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz hat.
  • die Person in Deutschland weder gesetzlich noch privat versichert war und ihr Beruf sie versicherungsfrei macht.
  • die Person nach einem Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland kommt, vorher privat versichert war und nun weder als Arbeitnehmer noch als Familienmitglied in die GKV kommt.
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Was kostet die private Krankenversicherung?

Über die Tarife und die Gestaltung der Leistungen entscheidet jedes private Versicherungsunternehmen selber. Daraus entsteht ein große Tarifvielfalt auf dem deutschen Versicherungsmarkt, aus dem die potenziell privat versicherten Personen wählen können. Hat sich der Interessent für Tarif und Leistungen entschieden, so wird dies vertraglich festgehalten.

Eine private Krankenversicherung hat gegenüber der gesetzlichen Verisicherung den Vorteil, dass die Leistungen vertraglich garantiert sind und somit nicht im Nachgang gekürzt werden können. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Gesetzgeber stets Leistungen kürzen oder gar streichen.

Private Krankenversicherung: Wer kann sich versichern lassen?Trotz dieser Gestaltungsfreiheit sind die privaten Versicherungsunternehmen an bestimmte Tarife gebunden. So hat jede private Krankenversicherung sogenannte Sozialtarife, die beispielsweise in Anspruch genommen werden können, wenn sich die persönlichen finanziellen Bedingungen ändern. Beispiel für diese Tarife sind:

  • der Standardtarif, dessen Leistungen mit denen der GKV zu vergleichen sind und der den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten darf.
  • der Basistarif, der auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt und aus diesem Grund vor allem für Personen interessant ist, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.
  • der Notlagentarif, richtet sich an Personen, die vorübergehend zahlungsunfähig sind. Hier werden die Leistungen und Tarif für die dauer der Zahlungsunfähigkeit reduziert.
Was ist der GKV-Höchstbeitrag?
Im Gegensatz zur PKV wird in der GKV der Tarif anhand des Einkommens festgelegt. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Einkommens. Hinzu kommt meist in zusätzlicher Beitrag von 1,3 Prozent. Dennoch darf der zu zahlende Tarif einen gewissen Beitrag nicht überschreiten. Dieser sogenannte GKV-Höchstbeitrag liegt aktuell bei 769,16 € im Monat.

Neben diesen vergünstigten Tarifen, die jede private Krankenversicherung anbietet, haben Privatversicherte die Möglichkeit ihre Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Hierfür bescheinigen die Versicherungsunternehmen ihren Versicherten jedes Jahr, welcher Teil der Versicherung als Basistarif gewertet wird und somit von der Steuer abgesetzt werden können. Auf diese Weise sinkt die Steuerlast für die Versicherten deutlich.

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Persone, die privat krankenversichert sind, müssen sich auf pflegeversichern lassen. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie alles über die Pflegeversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die private und gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Anzahl an Mitgliedern. Zur Erinnerung: Knapp 90 Prozent aller in Deutschland lebenden Personen sind gesetzlich versichert, nur rund 10 Prozent haben eine private Krankenversicherung.

Doch auch die Systeme der beiden Krankenkassen sind von Grund auf unterschiedlich. Wie bereits erwähnt, wird der Beitrag der GKV am Gehalt des Versicherten festgemacht. Die Private Krankenversicherung bemisst den Beitrag anhand des sogenannten Äquivalenzprinzips. Das bedeutet, dass der Tarif sich nach dem Eintrittsalter und dem Krankheitsrisiko der Person richtet.

Achtung
Grundsätzlich gilt, je jünger und gesünder eine Person bei Vertragsschluss ist, desto niedriger wird der zu zahlende Tarif sein. Es lohnt sich demnach den privaten Versicherungsvertrag so früh wie nur möglich abzuschließen. Zudem hat die private Krankenversicherung das Recht Antragsteller aufgrund ihres zu hohen Alters bzw. aufgrund von Vorerkrankungen abzulehnen.

Private Krankenversicherung: Wer kann sich versichern lassen?Auch der gewählte Leistungsumfang hat einen Einfluss auf den Tarif, der an die private Krankenversicherung gezahlt werden muss. Das bedeutet jedoch auch, dass privat versicherte Personen sich die passenden Leistungen aus dem Leistungskatalog der jeweiligen Versicherung aussuchen können. So kann beispielsweise die sogenannte Chefarztbehandlung im Fall eines Krankenhausaufenthaltes gewählt werden.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Form der Abrechnung. Für gesetzlich versicherte Personen gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Die Versicherten müssen demnach keine Vorleistungen erbringen, da die Leistungsträger direkt in Verbindung mit der GKV treten.

Eine Private Krankenversicherung gehen hier nach dem Prinzip der Kostenerstattung vor. Die Versicherten müssen die Rechnungen demnach vorerst selber zahlen und reichen sie anschließend bei ihrer Versicherung ein. Diese überweist den Versicherten anschließend die entsprechende Summe.

Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es oftmals eine sogenannte Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass die Versicherten stets einen Teil ihrer Ausgaben selber tragen müssen. Private Versicherungen bieten oft günstigere Tarife im Gegenzug für eine höhere Selbstbeteiligung an. Die lohnt sich vor allem für gesunde Versicherte.

Welche Leistungen bietet die PKV?

Während der Leistungskatalog bei der GKV festgelegt ist, bietet die private Krankenversicherung den Versicherten die Möglichkeit zusätzliche Leistungen frei zu wählen. Die wichtigsten Leistungen sind in folgende Leistungsbereiche zusammengefasst:

  • Ambulante Leistungen: Hierzu gehören sowohl allgemeinärztlich Behandlungen als auch Behandlungen vom Facharzt. In welchem Umfang die Arzthonorare hier übernommen werden, ist abhängig von dem gewählten Tarif. So kann in einigen Fällen sogar die gesamte Rechnung übernommen werden, auch wenn der Arzt ein deutlich höheres Honorar bezieht, als in der Gebührenordnung für Ärzte festgeschrieben ist.
  • Stationäre Leistungen: Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes kann gewählt werden, ob die Behandlung beispielsweise durch den Chefarzt oder einen Spezialisten durchgeführt werden soll. Zudem bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit die Zimmerart zu wählen, d.h. soll es ein Ein-, Zwei-, oder Mehrbettzimmer sein.
  • Zahnleistungen: Einige Tarif übernehmen bis zu 90 Prozent der zahnärztlichen Behandlungskosten. Sogar beim Zahnersatz kann eine hoher Anteil der Kosten von der Privaten Krankenversicherung übernommen werden.
  • Kurleistungen: Einige private Krankenversicherungen übernehmen bei einem Kuraufenthalt einen Teil der Kosten. Der Höchstbetrag wird hier im Vertrag festgehalten.
Viele private Krankenversicherungen bietet ihren Kunden eine sogenannte Rückerstattung an. Das bedeutet, dass wenn die Versicherten die Leistungen ihrer Versicherung für einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch nehmen, ein Teil des Versicherungsbeitrags zurückerstattet wird. Einige Versicherungen belohnen einen gesunden Lebensstil sogar mit einem Bonus. Dies richtet sich beispielsweise an Personen, die nicht rauchen und Sport treiben.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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