Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der bei der Beantragung bzw. Zahlung von Leistungen unangetastet bleibt. Sie möchten wissen, welcher Teil des Vermögens das ist und welche Rolle das bei der Pflege und Altersvorsorge spielt? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was ist Schonvermögen?
Schonvermögen ist ein Begriff aus dem Sozialrecht, der den Teil des Vermögens bezeichnet, der bei der Beantragung bzw. Zahlung von Leistungen nicht verwendet werden muss. Konkret handelt es sich also um das Vermögen, das eine Person bei der Beantragung von Sozialleistungen bzw. im Fall einer Unterhaltspflicht behalten darf.
Was als Schonvermögen gilt bzw. wie hoch das unantastbare Vermögen ist, hängt von der jeweiligen Situation ab:
- Muss Unterhalt z.B. Elternunterhalt gezahlt werden?
- Wird Grundsicherung beantragt?
- Wird Arbeitslosengeld II beantragt?
Wie hoch ist das Schonvermögen?
Wie hoch das Schonvermögen ist, hängt von der Situation des Betroffenen ab. Möchte dieser beispielsweise eine Sozialhilfeleistung wie die Grundsicherung beantragen, so gelten andere Regeln als wenn er verpflichtet ist, Unterhalt, wie z.B. Elternunterhalt zu zahlen.
Beispiel: Ein pflegebedürftiger Senior entscheidet sich für den Einzug ins Pflegeheim. Er kann die Kosten hierfür jedoch nicht alleine tragen und möchte demnach die Leistungen des Staats in Anspruch nehmen. Bevor ihm jedoch Anspruch gewährt wird, muss er nachweisen, dass er kein ausreichendes Vermögen hat und dass seine Kinder ihn nicht unterstützen können. Hier spielt das Schonvermögen demnach gleich zweimal eine Rolle.
Wie hoch ist das Schonvermögen bei Grundsicherung?
Basierend auf dem soeben dargelegten Beispiel, wird also im ersten Schritt überprüft, ob der Antragsteller Anspruch auf Grundsicherung hat. Hierfür muss er darlegen, dass er kein ausreichendes Vermögen hat, um die Pflegeheim Kosten selbst zu zahlen. Er muss also bereits jegliche Ersparnisse und Vermögenswerte aufgebraucht haben. Nur folgendes Schonvermögen muss nicht eingesetzt werden:
- staatlich geförderte Altersversorgung, z.B. Riester Rente
- Vermögen aus anderen öffentlichen Zuwendungen, z.B. Blindengeld
- Gegenstände, die der Befriedigung geistiger Bedürfnisse dienen und kein Luxus sind
- Gegenstände des Hausrats, die zur angemessen Grundausstattung gehören
Neben der soeben aufgelisteten Vermögenswerten bleiben auch Geldwerte von bis zu maximal 5.000 € unangetastet. Bei einem Ehepaar liegt dieser Geldbetrag bei 10.000 €. Sind betroffene Personen zudem einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig, so erhalten sie einen Freibetrag von 500 € pro unterhaltsberechtigte Person.
Wie hoch ist das Schonvermögen beim Elternunterhalt?
Hat der Senior kein ausreichendes Einkommen, um das Pflegeheim zu zahlen, so wird überprüft, ob die Kinder die Kosten übernehmen können. Auch diese haben jedoch Anspruch auf Schonvermögen:
- Selbstgenutzte Immobilie: Am besten geschützt ist das Vermögen, das in das Eigenheim investiert wurde. Dieses Vermögen bleibt zwar nicht komplett unberücksichtigt, doch muss die Immobilie nicht verkauft werden.
- Rücklagen für Sanierungsarbeiten: Personen, die eine selbstgenutzte Immobilie besitzen, dürfen ein bestimmtes Vermögen behalten, um dieses bei Bedarf in Sanierungsarbeiten investieren zu können.
- Rücklagen für ein neues Auto: Personen, die Geld sparen, um sich ein neues Auto zu kaufen, können auch diese Geldanlage behalten. Voraussetzung ist jedoch, dass das neue Auto für den Weg zur Arbeit genutzt wird und kein Luxus ist.
- Rücklagen für die Altersvorsorge: Ersparnisse für die eigene Altersvorsorge werden nicht angetastet. Hierzu gehören beispielsweise die Riester Rente oder Beiträge, die in eine Lebensversicherung gezahlt werden. Hier hat der Bundesgerichtshof einen Freibetrag von 5 Prozent des Jahresbruttoeinkommens festgelegt. Diese wird mit 4 Prozent für jedes Berufsjahr verzinst.
Bis 2020 galt, dass Kinder von Eltern, die die Kosten für ihre Pflege nicht selber zahlen konnten, grundsätzlich einspringen mussten. Für diese Kinder war das Schonvermögen demnach grundsätzlich von Bedeutung. Seit 2020 gibt es jedoch eine neue Regelung, die besagt, dass nur Kinder mit einem Jahresbruttogehalt von mehr als 100.000 € die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen müssen.