Altersvorsorge

Schonvermögen: Welche Beträge sind im Pflegefall unantastbar?

14. Oktober 2022 von Camille - 5 Minuten Lesezeit

Schonvermögen: Welche Beträge sind im Pflegefall unantastbar?

Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der bei der Beantragung bzw. Zahlung von Leistungen unangetastet bleibt. Sie möchten wissen, welcher Teil des Vermögens das ist und welche Rolle das bei der Pflege und Altersvorsorge spielt? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist Schonvermögen?

Schonvermögen ist ein Begriff aus dem Sozialrecht, der den Teil des Vermögens bezeichnet, der bei der Beantragung bzw. Zahlung von Leistungen nicht verwendet werden muss. Konkret handelt es sich also um das Vermögen, das eine Person bei der Beantragung von Sozialleistungen bzw. im Fall einer Unterhaltspflicht behalten darf.

Was als Schonvermögen gilt bzw. wie hoch das unantastbare Vermögen ist, hängt von der jeweiligen Situation ab:

  • Muss Unterhalt z.B. Elternunterhalt gezahlt werden?
  • Wird Grundsicherung beantragt?
  • Wird Arbeitslosengeld II beantragt?
Weitere Informationen
Das Schonvermögen kann beispielsweise dann wichtig werden, wenn Sie einen Platz im Pflegeheim suchen. Sie möchten wissen, wie hoch die Pflegeheim Kosten sind und wie sie sich zusammensetzen? Dann lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema.

Wie hoch ist das Schonvermögen?

Schonvermögen: Welche Beträge sind im Pflegefall unantastbar?Wie hoch das Schonvermögen ist, hängt von der Situation des Betroffenen ab. Möchte dieser beispielsweise eine Sozialhilfeleistung wie die Grundsicherung beantragen, so gelten andere Regeln als wenn er verpflichtet ist, Unterhalt, wie z.B. Elternunterhalt zu zahlen.

Beispiel: Ein pflegebedürftiger Senior entscheidet sich für den Einzug ins Pflegeheim. Er kann die Kosten hierfür jedoch nicht alleine tragen und möchte demnach die Leistungen des Staats in Anspruch nehmen. Bevor ihm jedoch Anspruch gewährt wird, muss er nachweisen, dass er kein ausreichendes Vermögen hat und dass seine Kinder ihn nicht unterstützen können. Hier spielt das Schonvermögen demnach gleich zweimal eine Rolle.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen, ab wann eine Person als pflegebedürftig gilt, was die unterschiedlichen Pflegegrade sind und auf welche Leistungen der Pflegeversicherung die betroffenen Personen Anspruch haben? Dann lesen Sie unsere Artikel zu diesen Themen.

Wie hoch ist das Schonvermögen bei Grundsicherung?

Basierend auf dem soeben dargelegten Beispiel, wird also im ersten Schritt überprüft, ob der Antragsteller Anspruch auf Grundsicherung hat. Hierfür muss er darlegen, dass er kein ausreichendes Vermögen hat, um die Pflegeheim Kosten selbst zu zahlen. Er muss also bereits jegliche Ersparnisse und Vermögenswerte aufgebraucht haben. Nur folgendes Schonvermögen muss nicht eingesetzt werden:

  • staatlich geförderte Altersversorgung, z.B. Riester Rente
  • Vermögen aus anderen öffentlichen Zuwendungen, z.B. Blindengeld
  • Gegenstände, die der Befriedigung geistiger Bedürfnisse dienen und kein Luxus sind
  • Gegenstände des Hausrats, die zur angemessen Grundausstattung gehören

Neben der soeben aufgelisteten Vermögenswerten bleiben auch Geldwerte von bis zu maximal 5.000 € unangetastet. Bei einem Ehepaar liegt dieser Geldbetrag bei 10.000 €. Sind betroffene Personen zudem einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig, so erhalten sie einen Freibetrag von 500 € pro unterhaltsberechtigte Person.

Schonvermögen bei Arbeitslosengeld II?
Auch Personen, die Arbeitslosengeld II beantragen möchten, müssen grundsätzlich ihr gesamtes Vermögen eingesetzt haben, bevor sie Anspruch auf die Leistung haben. Hier gibt es kein festgelegtes Schonvermögen, stattdessen richten sich die Freibeträge nach dem Alter des Antragstellers. Je Lebensjahr besteht ein Anspruch auf 150 € Schonvermögen. Eine 40-jährige Person kann demnach 6.000 € Erspartes behalten.

Wie hoch ist das Schonvermögen beim Elternunterhalt?

Schonvermögen: Welche Beträge sind im Pflegefall unantastbar?Hat der Senior kein ausreichendes Einkommen, um das Pflegeheim zu zahlen, so wird überprüft, ob die Kinder die Kosten übernehmen können. Auch diese haben jedoch Anspruch auf Schonvermögen:

  • Selbstgenutzte Immobilie: Am besten geschützt ist das Vermögen, das in das Eigenheim investiert wurde. Dieses Vermögen bleibt zwar nicht komplett unberücksichtigt, doch muss die Immobilie nicht verkauft werden.
  • Rücklagen für Sanierungsarbeiten: Personen, die eine selbstgenutzte Immobilie besitzen, dürfen ein bestimmtes Vermögen behalten, um dieses bei Bedarf in Sanierungsarbeiten investieren zu können.
  • Rücklagen für ein neues Auto: Personen, die Geld sparen, um sich ein neues Auto zu kaufen, können auch diese Geldanlage behalten. Voraussetzung ist jedoch, dass das neue Auto für den Weg zur Arbeit genutzt wird und kein Luxus ist.
  • Rücklagen für die Altersvorsorge: Ersparnisse für die eigene Altersvorsorge werden nicht angetastet. Hierzu gehören beispielsweise die Riester Rente oder Beiträge, die in eine Lebensversicherung gezahlt werden. Hier hat der Bundesgerichtshof einen Freibetrag von 5 Prozent des Jahresbruttoeinkommens festgelegt. Diese wird mit 4 Prozent für jedes Berufsjahr verzinst.

Bis 2020 galt, dass Kinder von Eltern, die die Kosten für ihre Pflege nicht selber zahlen konnten, grundsätzlich einspringen mussten. Für diese Kinder war das Schonvermögen demnach grundsätzlich von Bedeutung. Seit 2020 gibt es jedoch eine neue Regelung, die besagt, dass nur Kinder mit einem Jahresbruttogehalt von mehr als 100.000 € die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen müssen.

Achtung
Personen, die in einer eigenen Wohnung bzw. einem eigenen Haus leben, werden die ersparten Mietkosten als zusätzliches Einkommen angerechnet. Der angerechnete Betrag wird anhand des Wohnwerts gemessen. Personen, die die Immobilie noch nicht abbezahlt haben, können Zins- und Tilgungsbeträge von den errechneten Mietkosten abziehen.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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