Spätestens seit der Covid19-Krise sind jedem auf dem Arbeitsmarkt die Wörter “Kurzarbeit” und “Kurzarbeitergeld” bekannt. Was sich jedoch genau hinter diesen Begriffen versteckt dürfte weniger Menschen bewusst sein. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie alles was sie zu dem Thema wissen möchten: Was ist Kurzarbeitergeld? Wer hat Anspruch darauf? Und wie funktioniert Kurzarbeitergeld überhaupt?
Inhaltsübersicht
Was ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld wendet sich an Unternehmen, die sich in einer finanziellen Zwickmühl befindet. Mit anderen Worte: Kann ein Unternehmen seine Arbeitnehmer nicht ausreichend beschäftigen und muss sie daher in Kurzarbeit schicken, so ersetzt das Kurzarbeitergeld einen Teil des Gehaltes dieser Arbeitnehmer. Auf diese Weise sollen Entlassungen vorgebeugt werden. Ausgezahlt wird das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit.
Diese Leistung wurde vermehrt während der Covid19-Krise in Anspruch genommen. Sie kann jedoch auch in Nicht-Krisenzeiten beansprucht werden, wenn ein Unternehmen beispielsweise aus konjunkturellen Gründen in der Krise steckt.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des Gehaltes der Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist von dem Gehalt der jeweiligen Person bzw. Personengruppen abhängig. Insgesamt erhalten die Arbeitnehmer 60 Prozent ihres eigentlichen Nettoentgelts. Beschäftigte, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent ihres Nettoentgelts.
Während der Corona-Pandemie und noch bis zum 30. Juni 2022, galten zudem Ausnahmeregeln. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes variiert seither in Abhängigkeit zu der Bezugsdauer.
Höhe des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Pandemie | |
Bezugsdauer | Höhe des Kurzarbeitergeldes |
1 - 3 Monate | 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgelts |
ab dem 4. Monat | 70 bzw. 77 Prozent des Nettoentgelts |
ab dem 7. Monat | 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts |
Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes
Im Normalfall kann Kurzarbeitergeld für 12 Monate bezogen werden. Wird anschließend 3 Monate lang kein Kurzarbeitergeld bezogen, so beginnt eine neue Bezugsdauer. Das Kurzarbeitergeld gilt hier allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und kann somit nicht rückwirkend bezogen werden.
Aufgrund der Covid19-Krise kann die Bezugsdauer zudem unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Unternehmen, die Kurzarbeit vor dem 30. Juni 2021 eingeführt haben, können Kurzarbeitergeld bis zu 28 Monate und maximal bis zum 30. Juni 2022 beziehen. Ab dem 30. Juni 2022 gelten erneut die allgemeinen Regelungen.
Welche Voraussetzungen müssen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden?
Das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit ausschließlich dann ausgezahlt, wenn das Unternehmen gewisse Voraussetzungen erfüllt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen lauten wie folgt:
- Im Unternehmen muss es zu einem erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gekommen sein. Konkret bedeutet das, dass mindestens 10 Prozent der Beschäftigten des Unternehmens einen Entgeltausfall von über 10 Prozent haben müssen. Zudem müssen die Arbeitnehmer des Unternehmens ihre Überstunden und ihr positives Zeitguthaben abgebaut haben.
- Das Unternehmen erfüllt die betrieblichen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass im Betrieb bzw. Der betroffenen Abteilung mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.
- Das Unternehmen erfüllt die persönlichen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass die Beschäftigten weiterhin versicherungspflicht und demnach ungekündigt sind.
- Das Unternehmen hat den Arbeitsausfall beim zuständigen Arbeitsamt gemeldet.
Wie kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
Unternehmen, die die obenstehenden Voraussetzungen erfüllen, können bei ihrem zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Der Antragsprozess ist allerdings in mehrere Schritte unterteilt, die nacheinander befolgt werden müssen.
Schritt 1: Kurzarbeit anzeigen
Im ersten Schritt muss das zuständige Arbeitsamt darüber informiert werden, dass in dem betroffenen Unternehmen Kurzarbeit notwendig ist. Hierfür muss das Formular Anzeige eines Arbeitsausfalls ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies kann anschließend entweder über die sogenannte Kurzarbeit-App oder direkt über die Webseite des Arbeitsamtes hochgeladen werden.
Schritt 2: Bewilligung Anzeige
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so wird der Antrag auf Kurzarbeitergeld bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt kann Kurzarbeitergeld jeden Monat beantragt werden.
Schritt 3: Gehälter zahlen
Monatlich erhält der Arbeitgeber nun das Kurzarbeitergeld für seine Angestellten. Dieses muss es zeitgleich mit dem Gehalt für die geleistete Arbeit auszahlen.
Schritt 4: Antrag stellen
Wie bereits erwähnt, muss der Antrag auf Kurzarbeitergeld monatlich neu gestellt werden. Hierfür muss jedes mal erneut der Antrag aus Schritt 1 und eine Abrechnungsliste ausgefüllt werden. Diese Dokumente müssen wie bereits im Schritt 1 an das zuständige Arbeitsamt geschickt werden.
Schritt 5: Vorläufiger Bewilligungsantrag
Wie bereits in Schritt 2 wird auch hier der Antrag von der zuständigen Agentur für Arbeit überprüft. Werde die Voraussetzungen auch für diesen Monat erfüllt, so zahlt das Arbeitsamt das Kurzarbeitergeld weiterhin aus.
Schritt 6: Abschlussprüfung
Grundsätzlich gilt, dass das Kurzarbeitergeld schnellstmöglich ausgezahlt wird, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Dennoch wird nach Ende der Kurzarbeit-Phase überprüft, ob die Berechnung korrekt waren und der Anspruch bzw. die Höhe des Kurzarbeitergeldes korrekt sind. Hierfür fordert die Agentur für Arbeit die entsprechenden Prüfungsunterlagen an. Je nach Ergebnis der Überprüfung kann ein Teil des Kurzarbeitergeldes zurückgefordert werden.
Besonderheiten während der Covid-19-Krise
Die Anzahl der Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, ist während der Corona-Pandemie stark angestiegen. Aus diesem Grund wurden eine Reihe von Extramaßnahmen ergriffen, die den Antrag und das Arbeiten mit dem Kurzarbeitergeld erleichtern sollen. Wie bereits erwähnt betrifft diese die Höhe des Kurzarbeitergeldes nach einer bestimmten Bezugsdauer sowie die Bezugsdauer selbst.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Sozialversicherungsbeiträge. Zeitweise wurde den Unternehmen 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Mittlerweile wird nur noch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Weiterbildungsprogrammen bieten, der Betrag zu 50 Prozent erstattet.