Übergangsgeld ist eine finanzielle Leistung für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen in einer beruflichen Übergangszeit befinden. Sie möchten wissen, wann, wo und wie diese Leistung beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was ist Übergangsgeld?
Übergangsgeld ist ein Sammelbegriff für jegliche finanzielle Leistungen, die bei gesundheitlichen Problemen während einer beruflichen Übergangszeit bezahlt werden. Ziel dieser Leistungen ist es, die betroffenen Personen während der beruflichen Eingliederungszeit finanziell abzusichern.
Gezahlt wird das Übergangsgeld von verschiedenen Trägern und ist von der jeweiligen Situation abhängig:
- Die Rentenversicherung ist für Rehamaßnahmen zuständig, die die berufliche (Wieder-)Eingliederung der betroffenen Person ermöglichen.
- Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
- Die Agentur für Arbeit zahlt jegliche Maßnahmen, die Menschen mit einer Behinderung die (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben ermöglichen.
Wer kann Übergangsgeld beantragen?
Übergangsgeld kann von Personen beantragt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können und keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Zudem müssen Antragsteller an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilnehmen. Dies kann beispielsweise ein Rehaaufenthalt oder die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme sein.
Die weiteren Voraussetzungen werden von dem zuständigen Träger festgelegt. Zahlt beispielsweise die Rentenversicherung die Leistung, so gilt, dass der Antragsteller unmittelbar vor der Krankheit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben muss. Damit Anspruch auf das die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung gibt, muss der Antragsteller auch hier Versicherungsbeiträge gezahlt haben.
Wie kann man Übergangsgeld beantragen?
Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können das Übergangsgeld beantragen. Wie der Antragsprozess abläuft, ist jedoch von dem jeweiligen Träger abhängig. Soll die Leistung bei der Rentenversicherung beantragt werden, so hat der Antragsteller die Möglichkeit, online jegliche Formulare herunterzuladen und einzureichen. Hierzu gehören z.B.:
- Entgeltbescheinigung zur Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Leistung der medizinischen Rehabilitation
- Erklärung des Versicherten über zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse
Nachdem der Antrag bei der Rentenversicherung eingegangen ist, überprüft diese ihn auf seine Richtigkeit und meldet sich frühzeitig bei dem Antragsteller zurück. Wird der Antrag bewilligt, so überweist die Rentenversicherung das Übergangsgeld auf das Konto des Antragstellers.
Übergangsgeld Höhe: Wie viel Geld bekommt man?
Die Höhe der Leistung ist von der jeweiligen Situation und dem Gehalt der Person abhängig. Die Übergangsgeld Höhe für Arbeitnehmer liegt bei 68 Prozent ihres letzten Nettogehaltes. Haben sie zudem Kinder, für die sie Kindergeld erhalten, so beträgt die Leistung 75 Prozent des letzten Nettogehaltes.
Beispiel Übergangsgeld berechnen: Frau M. erfüllt die Voraussetzungen für das die Leistung und möchte nun wissen, auf wie viel Geld sie Anspruch hat. Ihr Nettogehalt betrug bis dato 1.800 € und sie hat eine Tochter, für die sie Kindergeld erhält. Demnach beträgt die Übergangsgeld Höhe in Frau M. Fall 75 Prozent des letzten Nettogehaltes und somit 1.350 €.
Auch Selbstständige, die vorher freiwillig Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, haben Anspruch auf die Leistung. Dies beträgt 80 Prozent des Einkommens, von dem im vergangenen Kalenderjahr die Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Für Personen, die kurz vor der Krankheit bzw. Eingliedeungsmaßnahme arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld I beziehen, ist das Übergangsgeld so hoch wie das Arbeitslosengeld I. Personen, die Hartz 4 bzw. Sozialgeld beziehen, erhalten während der entsprechenden Maßnahme weiterhin die Grundsicherung des Jobcenters.