❓ Was ist Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine Zusatzzahlung, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freiwillig zahlen kann, Man spricht hier auch oft vom 14. Gehalt.
Urlaubsgeld ist eine Leistung, die auf dem Arbeitsmarkt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Sie möchten wissen wer Anspruch auf diese Leistung hat, wie hoch diese ist und wann sie ausgezahlt wird? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum regulären Gehalt an seine Arbeitnehmer zahlt. Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung, die nicht im Arbeitsrecht festgelegt ist. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind ihren Arbeitgebern Urlaubsgeld zu zahlen.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI), das zur Hans-Böckler-Stiftung gehört, führte zwischen 2021 und 2022 eine Studie zum Thema Urlaubsgeld durch. Hier kam heraus, dass 74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifgehalt die Sonderzahlung erhalten. Allerdings bekommen nur 36 Prozent der Beschäftigten ohne Tarifgehalt die Sonderleistung.
Da es keine gesetzliche Grundlage für das Urlaubsgeld gibt, gibt es auch keine Vorgaben bezüglich der Höhe der Sonderzahlung. Die bereits erwähnte WSI-Studie hat festgestellt, dass die Höhe des Urlaubsgeldes für das Jahr 2022 sehr unterschiedlich ausfällt und zwischen 180 und 2.627 € beträgt. Der Betrag hängt hauptsächlich von der Branche ab:
Einige Webseiten bieten die Möglichkeit die Höhe des Urlaubsgelds online zu berechnen. Auf diese Weise kann sich ein erster Überblick verschafft werden. Hierbei werden Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise:
Obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld gibt, kann der Arbeitgeber in einigen Fällen dazu verpflichtet sein diese Sonderleistung an seine Arbeitnehmer auszuzahlen. Dies ist dann der Fall, wenn eine gesonderte Vereinbarung vorliegt. Diese kann sowohl in Form eines Einzel- als auch eines Kollektivvertrags bestehen. Beispiele für solche Verträge sind:
Der Anspruch auf Urlaubsgeld kann zudem aus einer sogenannte Betrieblichen Übung hervorgehen. Diese liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Leistung regelmäßig ausgezahlt hat und der Arbeitnehmer sich darauf verlassen kann, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander die Zusatzzahlung, so ist er dazu verpflichtet dies auch in Zukunft zu tun.
Arbeitgeber, die sich dazu entscheiden das Urlaubsgeld zu gewähren, haben mehrere Möglichkeiten was den Auszahlungszeitpunkt betrifft. Viele Arbeitgeber entscheiden sich hier für die klassische Variante. Das bedeutet, dass die Zusatzzahlung einmal im Jahr an einem festgelegten Stichtag auszahlen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den Monat Juni: 6 Monate nach dem Weihnachtsgeld und kurz vor dem Sommerurlaub.
Arbeitgeber haben jedoch auch die Möglichkeit das Urlaubsgeld in Abhängigkeit zum Urlaubsanspruch auszuzahlen. Hier zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für jeden Monat in dem dieser mindestens einen Urlaubstag genommen hat, das entsprechende Urlaubsgeld. Im Rückkehrschluss bedeutet das allerdings, dass der Arbeitnehmer die (vollständige) Sonderzahlung nicht erhält, wenn er keinen bzw. nicht seinen gesamten Urlaub nimmt.
Eine weitere Möglichkeit ist die monatliche Auszahlung des Urlaubsgeldes. Hier wird die Sonderzahlung jeden Monat ausgezahlt, so dass der Arbeitgeber jeden Monat einen Bonus zusätzlich zu seinem Gehalt erhält.
Grundsätzlich gilt, dass das Urlaubsgeld zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. Zudem ist die Sonderzahlung in der Regel auch sozialversicherungspflichtig. Wie das Urlaubsgeld steuerlich abgesetzt wird, ist abhängig von der Auszahlungsart, d.h. davon ob die Leistung einmal im Jahr oder monatlich ausgezahlt wird.
In den meisten Fällen, das bedeutet, wenn das Urlaubsgeld einmal jährlich ausgezahlt wird, ist die Sonderzahlung als sonstiger Bezug einzuordnen. Die zu zahlenden Steuern werden wie folgt berechnet: Die Lohnsteuer wird einmal mit und einmal ohne die Zusatzzahlung berechnet. Die Differenz zwischen diesen beiden Ergebnissen ist die Steuer, die von dem Urlaubsgeld abgeführt wird.
Zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld jedoch monatlich, so wird es nicht als sonstiger Bezug eingeordnet. Stattdessen gehört die Sonderzahlung dann zum Arbeitslohn und wird zusammen mit diesem Lohn versteuert.
Urlaubsgeld ist eine Zusatzzahlung, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freiwillig zahlen kann, Man spricht hier auch oft vom 14. Gehalt.
Da es keine gesetzliche Bestimmung darüber gibt, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmern Urlaubsgeld zahlen muss, gibt es auch keine Vorgabe zur Höher der Zusatzzahlung. Diese ist viel mehr vom vertraglich ausgehandelten Betrag abhängig.
Die meisten Arbeitnehmer zahlen das Urlaubsgeld einmal im Jahr und zwar meist im Juni. Sie können den die Zusatzzahlung jedoch auch jeden Monat zusätzlich zum Gehalt zahlen oder nur an den Monaten an denen der Arbeitnehmer sich Urlaub genommen hat.
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