❔Was ist die Verletztenrente?
Die Verletztenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich um einen Einkommensausgleich für Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit erwerbsgemindert sind.
Die Verletztenrente ist eine Leistung der Unfallversicherung für Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nicht bzw. nur eingeschränkt arbeiten können. Sie möchten wissen, welche genauen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie hoch der Leistungsanspruch ist? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Die Höhe der Verletztenrente ist vom Verlust der Erwerbsfähigkeit abhängig. Das bedeutet, dass eine Person, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 100 % liegt, einen höheren Anspruch auf Rente hat, als eine Person, die unter einem teilweisen Verlust der Erwerbsfähigkeit leidet:
Beispiel 1 Verletztenrente berechnen: Herr M. ist nach einem Arbeitsunfall vollständig erwerbsunfähig. Sein Bruttojahresgehalt betrug in den 12 Monaten vor dem Arbeitsunfall 34.867 €. Die Rente beträgt hiervon zwei Drittel. Man rechnet also: 34.867 € x ⅔ = 23.242 €. Monatlich erhält er demnach 1.936,86 € Verletztenrente.
Beispiel 2 Verletztenrente berechnen: Frau B. ist nach einer Berufskrankheit teilweise erwerbsunfähig. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt hier bei 30 Prozent und ihr Bruttojahresgehalt betrug in den 12 Monaten vor der Berufskrankheit 38.542 €. Die Rente wird demnach wie folgt berechnet: 38.542 € x ⅔ (=Vollrente) x 30 % = 7.707 €. Monatlich erhält Frau B. also 642, 30 € Verletztenrente.
Beispiel 3 Verletztenrente berechnen: Läge die Minderung der Erwerbsfähig von Frau B. bei 60 Prozent und sie könnte nicht mehr arbeiten und hätte auch keinen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, so würde die Verletztenrente wie folgt berechnet werden: 38.542 € x ⅔ (=Vollrente) x 60 % = 15.415 € + 10 % = 16.956 €. Monatlich würde Frau B. demnach 1.413 € erhalten.
Bei der Berechnung der Verletztenrente ist, wie bereits erwähnt, das Bruttojahreseinkommen der vergangenen 12 Monate ausschlaggebend. Gab es in diesem Jahr Zeiten, in denen der Antragsteller kein Einkommen bezogen hat, so werden diese Zeiten mit dem durchschnittlichen Verdienst aus den Vorverdienstzeiten ausgefüllt.
Beispiel Berechnung des Jahreseinkommens: Herr L. arbeitet in den 12 Monaten vor seinem Arbeitsunfall an einem Tag und verdient 100 €. Sein fiktives Einkommen für die Tage, an denen er nicht gearbeitet hat, beträgt demnach auch 100 €. Sein Jahreseinkommen wird demnach wie folgt berechnet: 359 x 100 € (fiktives Einkommen) + 100 € (tatsächliches Einkommen) = 36.000 €. Basierend auf diesem Jahreseinkommen kann nun die Verletztenrente berechnet werden.
Selbstverständlich gibt es ein Mindest- und Höchstjahreseinkommen, das bei der Berechnung der Verletztenrente berücksichtigt wird. Bei Personen, die beispielsweise in den 12 Monaten vor dem Arbeitsunfall bzw. der Berufskrankheit kein Einkommen bezogen bzw. ein Einkommen bezogen haben, das unter der Mindestgrenze liegt, wird folgendes Mindesteinkommen bei der Berechnung der Verletztenrente berücksichtigt:
Mindestjahreseinkommen bei Verletztenrente | ||
Alter der versicherten Person | Mindesthöhe Westdeutschland | Mindesthöhe Ostdeutschland |
vor dem 6. Geburtstag | 9.870 € | 9.450 € |
6. bis 15. Geburtstag | 13.160 € | 12.600 € |
15. bis 18. Geburtstag | 15.792 € | 15.120 € |
18. bis 25. Geburtstag | 23.688 € | 22.680 € |
25. bis 30. Geburtstag | 29.610 € | 28.350 € |
ab dem 30. Geburtstag | 23.688 € | 22.680 € |
Das Höchstjahreseinkommen beträgt 78.960 € in Westdeutschland und 75.600 € in Ostdeutschland. Das bedeutet, dass Einkommen, die über dieser Grenze liegen, nicht vollständig bei der Berechnung der Verletztenrente berücksichtigt werden. Einige Unfallversicherungsträger halten in ihrer Satzung eine höhere Einkommensgrenze fest. Es muss demnach im Einzelfall nachgeschaut werden.
Anspruch auf die Verletztenrente haben grundsätzlich ausschließlich Personen, die Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Personen, die unfallversichert sind und einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben, erhalten die Rente unter folgenden Voraussetzungen:
In einigen Ausnahmefällen wird die Rente auch ausgezahlt, wenn die Erwerbsminderung unter 20 Prozent liegt. Dies ist der Fall, wenn die Erwerbsfähigkeit durch weitere Versicherungsfälle zusätzlich gemindert wird. Zusammen müssen die Minderungen jedoch 20 Prozent oder mehr betragen.
Die Verletztenrente muss der Betroffene in der Regel nicht selbst beantragen. Stattdessen prüft der Unfallversicherungsträger automatisch, ob aufgrund des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit ein Anspruch auf die Rente besteht. Nur in bestimmten Ausnahmefällen muss der Betroffene selbst aktiv werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
Die Verletztenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich um einen Einkommensausgleich für Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit erwerbsgemindert sind.
Die Verletztenrente gibt es nach einem Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit. In den ersten sechs Wochen besteht in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend wird geprüft, ob Anspruch auf die Verletztenrente besteht. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene für mindestens 6 Monate unter einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent leidet.
Die Verletztenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Rente wird also von den Unfallversicherungsträgern gezahlt.
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