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Verletztenrente berechnen: Höhe, Anspruch und Beantragung

18. November 2022 von Clara - 5 Minuten Lesezeit

Verletztenrente berechnen: Höhe, Anspruch und Beantragung

Die Verletztenrente ist eine Leistung der Unfallversicherung für Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nicht bzw. nur eingeschränkt arbeiten können. Sie möchten wissen, welche genauen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie hoch der Leistungsanspruch ist? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Verletztenrente berechnen: Wie hoch ist der Leistungsanspruch?

Die Höhe der Verletztenrente ist vom Verlust der Erwerbsfähigkeit abhängig. Das bedeutet, dass eine Person, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 100 % liegt, einen höheren Anspruch auf Rente hat, als eine Person, die unter einem teilweisen Verlust der Erwerbsfähigkeit leidet:

  • Bei einem vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit beträgt die Verletztenrente zwei Drittel des Bruttojahreseinkommens der betroffenen Person.
  • Bei einem teilweisen Verlust der Erwerbsfähigkeit wird die Rente anhand der Vollrente und dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit berechnet.
  • Bei teilweisem, aber schwerem Verlust der Erwerbsfähigkeit, d.h. Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent erhöht sich die Verletztenrente um weitere 10 Prozent, wenn die Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann und kein Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
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Beispiel 1 Verletztenrente berechnen: Herr M. ist nach einem Arbeitsunfall vollständig erwerbsunfähig. Sein Bruttojahresgehalt betrug in den 12 Monaten vor dem Arbeitsunfall 34.867 €. Die Rente beträgt hiervon zwei Drittel. Man rechnet also: 34.867 € x ⅔ = 23.242 €. Monatlich erhält er demnach 1.936,86 € Verletztenrente.

Verletztenrente berechnen: Höhe, Anspruch und BeantragungBeispiel 2 Verletztenrente berechnen: Frau B. ist nach einer Berufskrankheit teilweise erwerbsunfähig. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt hier bei 30 Prozent und ihr Bruttojahresgehalt betrug in den 12 Monaten vor der Berufskrankheit 38.542 €. Die Rente wird demnach wie folgt berechnet: 38.542 € x ⅔ (=Vollrente) x 30 % = 7.707 €. Monatlich erhält Frau B. also 642, 30 € Verletztenrente.

Beispiel 3 Verletztenrente berechnen: Läge die Minderung der Erwerbsfähig von Frau B. bei 60 Prozent und sie könnte nicht mehr arbeiten und hätte auch keinen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, so würde die Verletztenrente wie folgt berechnet werden: 38.542 € x ⅔ (=Vollrente) x 60 % = 15.415 € + 10 % = 16.956 €. Monatlich würde Frau B. demnach 1.413 € erhalten.

Muss auf die Verletztenrente Steuern gezahlt werden?
Die Verletztenrente ist steuerfrei. Ausschließlich bei einer freiwilligen Kranken– und Pflegeversicherung gehört die Rente zum beitragspflichtigen Einkommen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch nicht von der Rente abgezogen.

Wie wird das Jahreseinkommen in Sonderfällen berechnet?

Bei der Berechnung der Verletztenrente ist, wie bereits erwähnt, das Bruttojahreseinkommen der vergangenen 12 Monate ausschlaggebend. Gab es in diesem Jahr Zeiten, in denen der Antragsteller kein Einkommen bezogen hat, so werden diese Zeiten mit dem durchschnittlichen Verdienst aus den Vorverdienstzeiten ausgefüllt.

Beispiel Berechnung des Jahreseinkommens: Herr L. arbeitet in den 12 Monaten vor seinem Arbeitsunfall an einem Tag und verdient 100 €. Sein fiktives Einkommen für die Tage, an denen er nicht gearbeitet hat, beträgt demnach auch 100 €. Sein Jahreseinkommen wird demnach wie folgt berechnet: 359 x 100 € (fiktives Einkommen) + 100 € (tatsächliches Einkommen) = 36.000 €. Basierend auf diesem Jahreseinkommen kann nun die Verletztenrente berechnet werden.

In einigen Ausnahmefällen wird das Jahreseinkommen abweichend von der allgemeinen Regelung berechnet. Dies gilt beispielsweise für Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden. Zudem gibt es Sonderregelungen für z.B. Seeleute und Landwirte.

Wie hoch ist das Mindest- und Höchstjahreseinkommen?

Selbstverständlich gibt es ein Mindest- und Höchstjahreseinkommen, das bei der Berechnung der Verletztenrente berücksichtigt wird. Bei Personen, die beispielsweise in den 12 Monaten vor dem Arbeitsunfall bzw. der Berufskrankheit kein Einkommen bezogen bzw. ein Einkommen bezogen haben, das unter der Mindestgrenze liegt, wird folgendes Mindesteinkommen bei der Berechnung der Verletztenrente berücksichtigt:

Mindestjahreseinkommen bei Verletztenrente
Alter der versicherten Person Mindesthöhe Westdeutschland Mindesthöhe Ostdeutschland
vor dem 6. Geburtstag 9.870 € 9.450 €
6. bis 15. Geburtstag 13.160 € 12.600 €
15. bis 18. Geburtstag 15.792 € 15.120 €
18. bis 25. Geburtstag 23.688 € 22.680 €
25. bis 30. Geburtstag 29.610 € 28.350 €
ab dem 30. Geburtstag 23.688 € 22.680 €

Das Höchstjahreseinkommen beträgt 78.960 € in Westdeutschland und 75.600 € in Ostdeutschland. Das bedeutet, dass Einkommen, die über dieser Grenze liegen, nicht vollständig bei der Berechnung der Verletztenrente berücksichtigt werden. Einige Unfallversicherungsträger halten in ihrer Satzung eine höhere Einkommensgrenze fest. Es muss demnach im Einzelfall nachgeschaut werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verletztenrente erfüllt werden?

Verletztenrente berechnen: Höhe, Anspruch und BeantragungAnspruch auf die Verletztenrente haben grundsätzlich ausschließlich Personen, die Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Personen, die unfallversichert sind und einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben, erhalten die Rente unter folgenden Voraussetzungen:

  • Bei dem Versicherte liegt aufgrund des Unfalls bzw. der Krankheit eine mindestens 20%ige Erwerbsminderung vor.
  • Die Erwerbsminderung bleibt mindestens 6 Monate, d.h. 26 Wochen lang bestehen.
Für Landwirte gibt es Sonderregelungen. So hat diese Berufsgruppe ausschließlich Anspruch auf die Verletztenrente, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 30 Prozent vorliegt.

In einigen Ausnahmefällen wird die Rente auch ausgezahlt, wenn die Erwerbsminderung unter 20 Prozent liegt. Dies ist der Fall, wenn die Erwerbsfähigkeit durch weitere Versicherungsfälle zusätzlich gemindert wird. Zusammen müssen die Minderungen jedoch 20 Prozent oder mehr betragen.

Wie lange bekommt man die Verletztenrente?
Wer die Voraussetzungen für die Verletztenrente erfüllt, erhält diese für den Zeitraum, in dem er erwerbsgemindert ist und nicht bzw. weniger arbeiten kann. Ist die Erwerbsminderung dauerhaft, wird nach drei Jahren geprüft, ob sich die Situation verändert hat. Anschließend wird im Normalfall die Dauerrente genehmigt.

Wie kann man die Verletztenrente beantragen?

Die Verletztenrente muss der Betroffene in der Regel nicht selbst beantragen. Stattdessen prüft der Unfallversicherungsträger automatisch, ob aufgrund des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit ein Anspruch auf die Rente besteht. Nur in bestimmten Ausnahmefällen muss der Betroffene selbst aktiv werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Der Antragsteller ein Wiederaufleben der Verletztenrente bei Verschlimmerung der Situation beantragen möchte
  • Der Antragsteller die Witwen- bzw. Witwerrente bei der Unfallversicherung beantragen möchte.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über das Thema Erwerbsminderung erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente.
Weitere häufig gestellte Fragen

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