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WeGebAU: Welche Förderungen gibt es für die Weiterbildung?

15. Dezember 2022 von Camille - 8 Minuten Lesezeit

WeGebAU: Welche Förderungen gibt es für die Weiterbildung?

WeGebAU ist ein Programm des Arbeitamtes, das Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei der Weiterbildung fördert. Sie möchten wissen, welche Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm erfüllt werden müssen und wo der Antrag gestellt wird? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen zusammengetragen.

Was ist WeGebAU?

WeGebAU ist die Abkürzung für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Hierbei handelt es sich um ein Programm des Arbeitsamtes, in dessen Fokus die Weiterbildung von Mitarbeitern steht. Ursprünglich richtete sich dieses Programm, wie der Name verrät, an geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Heute steht die WeGebAU Förderung auch anderen Personengruppen offen.

Wie heißt WeGebAU jetzt?
Seit 2019 hat das Programm einen neuen Namen. Statt WeGebAU heißt es nun offiziell Qualifizierungschancengesetz (QCG). Mit diesem neuen Namen ändert sich auch das Programm hinsichtlich der Zielgruppen. Seither können auch Arbeitnehmer, die nicht geringqualifiziert oder älter sind daran teilnehmen.

Ziel der WeGebAUFörderung ist es dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu schützen und Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Hierfür wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, Teilqualifikationen zu erwerben oder sogar Berufsabschlüsse nachzuholen. Und das ohne, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle kündigen müssen.

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WeGebAU: Welche Förderungen gibt es für die Weiterbildung?Im Rahmen der WeGebAU Förderung übernimmt das Arbeitsamt die Weiterbildungskosten der Arbeitnehmer komplett oder teilweise. Hierzu zählen zum einen die Kosten für die Weiterbildung als auch die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Abwesenheit des Arbeitnehmers entstehen. So können die Arbeitnehmer sich nicht nur weiterbilden, sie müssen zudem nicht befürchten ihre Arbeitsstelle zu verlieren.

Die WeGebAU Förderung besteht also aus zwei Teilen: Zum einen gibt es den Zuschuss für Arbeitgeber, der aus einem Zuzahlung zum Arbeitsentgelt und einer Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen besteht. Zum anderen werden die Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers, d.h. die Kosten für beispielsweise Schulungen und Workshops, aber auch die Lehrgangskosten übernommen. Hierzu gehören:

  • Fahrtkosten für den Weg zur Bildungsstätte und für den Heimweg
  • Unterkunft und Verpflegungskosten, wenn die Bildungsstätte weiter entfernt ist
  • Kinderbetreuung, wenn die betroffene Person Kinder unter 15 Jahren hat
Weitere Informationen
Sie sind Arbeitnehmer und möchten mehr über die Weiterbildungsmöglichkeiten erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel Weiterbildungsstipendium und zum Aufstiegsstipendium und erfahrne Sie unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf diese Stipendien haben können.

Wie kann man WeGebAU beantragen?

Die WeGebAU Förderung muss vom Arbeitnehmer beantragt werden. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit ein WeGebAU Weiterbildung ermöglichen möchten, können sich hierfür direkt an das für sie zuständige Arbeitsamt richten. Dieses berät das Unternehmen direkt vor Ort über die möglichen und sinnvollen Weiterbildungsmaßnahmen. Hierfür unterstützen die Berater das Unternehmen bei:

  • der Analyse der gegenwärtigen Personalstruktur,
  • der Identifizierung von Entwicklungspotenzial,
  • der Planung der notwendigen Qualifikationsmaßnahmen und
  • der Beantragung der WeGeAU Förderung.
Sie wüssen nicht welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist? Dies können Sie ganz einfach online erfahren, in dem Sie auf der Webseite des Arbeitsamtes ihre Postleitzahl eingeben.

Nach der Beratung beim Arbeitsamt kann der Antrag auf WeGebAU direkt online auf der Webseite der Agentur gestellt werden. Unternehmen, die nicht nur eine Person, sondern gleich mehrere Mitarbeiter zu einer Weiterbildung anmelden möchten, können einen sogenannten Sammelantrag stellen. Hierfür müssen folgende Unterlagen ausgefüllt und hochgeladen werden:

WeGebAU Voraussetzungen: Wer bekommt die Förderung?

Das Programm WeGebAU spricht ganz bestimmte Personengruppen an. Dies waren ursprünglich hauptsächlich ältere Arbeitnehmer mit einer geringen Qualifizierung. Seit der Änderung des Programms im Jahr 2019, wird eine deutlich größere Zielgruppe angesprochen. Denn es wurde erkannt, dass nicht nur die älteren Generationen von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren. Heute können folgende Personengruppen gefördert werden:

  • Geringqualifizierte Mitarbeiter: Das sind Mitarbeiter, die entweder keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. kein erfolgreich abgeschlossenes Studium haben oder seit über vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausüben, für die kein Berufsausbildung erforderlich ist.
  • Ältere Mitarbeiter: Das sind Mitarbeiter, die über 45 Jahre alt sind und in einem Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten beschäftigt sind. Hierbei spielen die Qualifikationen keine Rolle.
  • Andere: Seit 2012 können unter bestimmten Umständen auch Mitarbeiter unter 45 Jahren gefördert werden. Hier muss allerdings der Arbeitnehmer einen vergleichsweise größeren Teil der Kosten tragen.

Eine der WeGebAU Voraussetzungen ist, dass während der gesamten Fortbildungsdauer ein Arbeitsverhältnis bestehen muss. Die an der Weiterbildung teilnehmenden Person muss also die ganze Zeit über im Unternehmen angestellt sein und somit ein reguläres Gehalt ausgezahlt bekommen.

Die WeGebAU Förderung kann auch von neuen Mitarbeitern in Anspruch genommen werden, die sich noch immer in der Probezeit befinden. Diese müssen selbstverständlich zum förderfähigen Personenkreis gehören.

Zudem darf die Förderung im Normalfall nur dann in Anspruch genommen werde, wenn die betroffenen Person keine reguläre Erstausbildung mehr zuzumuten ist und drei versicherungspflichtige Jahre Tätigkeit vorgewiesen werden können. Andernfalls wird befürchtet, dass WeGebAU die reguläre Erstausbildung verdrängt.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Im Rahmen der WeGebAU Förderung steht den Arbeitnehmern ein vielfältiges Angebot zur Verfügung. Wichtig ist jedoch, dass die Qualifizierungsmaßnahmen nach der AZAV zertifiziert sind und möglichst zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Sogenannte Teilabschlüsse und Anpassungsqualifizierungen sind allerdings auch förderfähig.

Was bedeutet AZAV
AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die AZAV prüft Bildungsträger und stellt entsprechende Zertifikate aus. Nur die Teilnahme an AZAV zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

WeGebAU: Welche Förderungen gibt es für die Weiterbildung?Die Weiterbildungsmaßnahmen, die von der WeGebAU Förderung gefördert werden, können verschiedene Formen annehmen. Und zwar unterscheidet die Arbeitsagentur zwischen der Ausbildung und der Weiterbildung.

Die Ausbildungen als Qualifizierungsmaßnahme

Bei der Ausbildung handelt es sich meist um eine Umschulung. Das heißt, dass die Personen einen neuen Beruf erlernen, der ihnen hilft sich an die Bedürfnisse ihres Unternehmens anzupassen. Die Ausbildung muss in solche einem Fall mindestens zwei Jahre dauern und zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen.

Ausbildungen richten sich sowohl an Personen, die bereits eine Berufsausbildung haben, als auch an Personen, die ihren Beruf ohne Abschluss ausüben.

Unter den Begriff Ausbildung fallen jedoch auch Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen sowie der Erwerb von berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen. Diese dauern in der Regel zwischen zwei und sechs Monaten.

Die Weiterbildung als Qualifikationsmaßnahme

Unter Weiterbildung versteht das Arbeitsamt Maßnahmen, bei denen die beruflichen Kenntnisse angepasst bzw. erweitert werden. Sie unterscheidet sich insofern von der Ausbildung als dass hier kein neuer Beruf erlernt wird. Eine Weiterbildung gilt allerdings erst als solchen, wenn sie mindestens vier Wochen und insgesamt 160 Unterrichtsstunden dauert.

Weitere Informationen
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Wie viel Geld bekommt man bei WeGebAU?

Die Höhe der WeGebAU Förderung wird individuell bestimmt und ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • der Weiterbildungsmaßnahme,
  • der Größe des Unternehmens,
  • und dem Bundesland.

WeGebAU: Welche Förderungen gibt es für die Weiterbildung?Grundsätzlich übernimmt das Arbeitsamt im Rahmen von WeGebAU die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme. Wie viel von der Maßnahme übernommen wird ist jedoch von der jeweiligen Maßnahme und der geförderten Person abhängig:

  • Umschulung: zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten
  • Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen und berufsanschlüssige Teilqualifizierung: bis zu 100 Prozent der Kosten
  • Weiterbildung: zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten

Bei der Größe des Unternehmens ist die Anzahl der Mitarbeiter ausschlaggebend. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, werden bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten im Rahmen der WeGebAU Förderung übernommen. Bei Konzern ab 2.500 Mitarbeitern liegt der Übernahmeanteil nur noch bei 15 Prozent. Dieser Anteil kann auf bis zu 20 Prozent steigen, wenn die Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge Qualifikationselemente beinhalten.

Höhe der WeGebAU Förderung in Abhängigkeit der Unternehmensgröße
Unternehmensgröße Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter) KMU (<250 Mitarbeiter) Großunternehmen (> 250 Mitarbeiter) Konzerne (2.500 Mitarbeiter)
Höhe der Förderung Bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten Bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten Bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten Bis zu 15 Prozent der Weiterbildungskosten

Auch zwischen den Bundesländern werden Unterschiede gemacht. Hier wird anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten berechnet wie hoch die WeGebAU Förderung sein kann.

Beispiel Förderhöhe Sachsen: Die Höhe der WeGebAU Förderung ist wie bereits erwähnt, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Sachsen wurden beispielsweise im Jahr 2014 folgende Lehrgangskosten übernommen:

  • Unterkunft: zwischen bis zu 340 € im Monat
  • Verpflegungskosten: bis zu 136 € im Monat
  • Fahrtkosten: unbegrenzt bei öffentlichen Verkehrsmitteln und bis zu 136 € im Monat bei Pkw-Nutzung
Personen, die eine WeGebAU Weiterbildungsmaßnahme vor dem 31. Dezember 2020 begonnen haben, die mindestens zwei Jahre dauert und zu einem Berufsabschluss führt, erhalten zudem eine Prämie. Diese liegt für die Zwischenprüfung bei 1.000 € und für die Abschlussprüfung bei 1.500 €.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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