🧐 Was ist WeGebAU?
WeGebAU ist die Abkürzung für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Es handelt sich um ein Weiterbildungsprogramm der Agentur für Arbeit.
WeGebAU ist ein Programm des Arbeitamtes, das Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei der Weiterbildung fördert. Sie möchten wissen, welche Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm erfüllt werden müssen und wo der Antrag gestellt wird? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
WeGebAU ist die Abkürzung für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Hierbei handelt es sich um ein Programm des Arbeitsamtes, in dessen Fokus die Weiterbildung von Mitarbeitern steht. Ursprünglich richtete sich dieses Programm, wie der Name verrät, an geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Heute steht die WeGebAU Förderung auch anderen Personengruppen offen.
Ziel der WeGebAUFörderung ist es dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu schützen und Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Hierfür wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, Teilqualifikationen zu erwerben oder sogar Berufsabschlüsse nachzuholen. Und das ohne, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle kündigen müssen.
Im Rahmen der WeGebAU Förderung übernimmt das Arbeitsamt die Weiterbildungskosten der Arbeitnehmer komplett oder teilweise. Hierzu zählen zum einen die Kosten für die Weiterbildung als auch die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Abwesenheit des Arbeitnehmers entstehen. So können die Arbeitnehmer sich nicht nur weiterbilden, sie müssen zudem nicht befürchten ihre Arbeitsstelle zu verlieren.
Die WeGebAU Förderung besteht also aus zwei Teilen: Zum einen gibt es den Zuschuss für Arbeitgeber, der aus einem Zuzahlung zum Arbeitsentgelt und einer Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen besteht. Zum anderen werden die Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers, d.h. die Kosten für beispielsweise Schulungen und Workshops, aber auch die Lehrgangskosten übernommen. Hierzu gehören:
Die WeGebAU Förderung muss vom Arbeitnehmer beantragt werden. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit ein WeGebAU Weiterbildung ermöglichen möchten, können sich hierfür direkt an das für sie zuständige Arbeitsamt richten. Dieses berät das Unternehmen direkt vor Ort über die möglichen und sinnvollen Weiterbildungsmaßnahmen. Hierfür unterstützen die Berater das Unternehmen bei:
Nach der Beratung beim Arbeitsamt kann der Antrag auf WeGebAU direkt online auf der Webseite der Agentur gestellt werden. Unternehmen, die nicht nur eine Person, sondern gleich mehrere Mitarbeiter zu einer Weiterbildung anmelden möchten, können einen sogenannten Sammelantrag stellen. Hierfür müssen folgende Unterlagen ausgefüllt und hochgeladen werden:
Das Programm WeGebAU spricht ganz bestimmte Personengruppen an. Dies waren ursprünglich hauptsächlich ältere Arbeitnehmer mit einer geringen Qualifizierung. Seit der Änderung des Programms im Jahr 2019, wird eine deutlich größere Zielgruppe angesprochen. Denn es wurde erkannt, dass nicht nur die älteren Generationen von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren. Heute können folgende Personengruppen gefördert werden:
Eine der WeGebAU Voraussetzungen ist, dass während der gesamten Fortbildungsdauer ein Arbeitsverhältnis bestehen muss. Die an der Weiterbildung teilnehmenden Person muss also die ganze Zeit über im Unternehmen angestellt sein und somit ein reguläres Gehalt ausgezahlt bekommen.
Zudem darf die Förderung im Normalfall nur dann in Anspruch genommen werde, wenn die betroffenen Person keine reguläre Erstausbildung mehr zuzumuten ist und drei versicherungspflichtige Jahre Tätigkeit vorgewiesen werden können. Andernfalls wird befürchtet, dass WeGebAU die reguläre Erstausbildung verdrängt.
Im Rahmen der WeGebAU Förderung steht den Arbeitnehmern ein vielfältiges Angebot zur Verfügung. Wichtig ist jedoch, dass die Qualifizierungsmaßnahmen nach der AZAV zertifiziert sind und möglichst zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Sogenannte Teilabschlüsse und Anpassungsqualifizierungen sind allerdings auch förderfähig.
Die Weiterbildungsmaßnahmen, die von der WeGebAU Förderung gefördert werden, können verschiedene Formen annehmen. Und zwar unterscheidet die Arbeitsagentur zwischen der Ausbildung und der Weiterbildung.
Bei der Ausbildung handelt es sich meist um eine Umschulung. Das heißt, dass die Personen einen neuen Beruf erlernen, der ihnen hilft sich an die Bedürfnisse ihres Unternehmens anzupassen. Die Ausbildung muss in solche einem Fall mindestens zwei Jahre dauern und zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen.
Unter den Begriff Ausbildung fallen jedoch auch Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen sowie der Erwerb von berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen. Diese dauern in der Regel zwischen zwei und sechs Monaten.
Unter Weiterbildung versteht das Arbeitsamt Maßnahmen, bei denen die beruflichen Kenntnisse angepasst bzw. erweitert werden. Sie unterscheidet sich insofern von der Ausbildung als dass hier kein neuer Beruf erlernt wird. Eine Weiterbildung gilt allerdings erst als solchen, wenn sie mindestens vier Wochen und insgesamt 160 Unterrichtsstunden dauert.
Die Höhe der WeGebAU Förderung wird individuell bestimmt und ist von folgenden Faktoren abhängig:
Grundsätzlich übernimmt das Arbeitsamt im Rahmen von WeGebAU die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme. Wie viel von der Maßnahme übernommen wird ist jedoch von der jeweiligen Maßnahme und der geförderten Person abhängig:
Bei der Größe des Unternehmens ist die Anzahl der Mitarbeiter ausschlaggebend. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, werden bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten im Rahmen der WeGebAU Förderung übernommen. Bei Konzern ab 2.500 Mitarbeitern liegt der Übernahmeanteil nur noch bei 15 Prozent. Dieser Anteil kann auf bis zu 20 Prozent steigen, wenn die Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge Qualifikationselemente beinhalten.
Höhe der WeGebAU Förderung in Abhängigkeit der Unternehmensgröße | ||||
Unternehmensgröße | Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter) | KMU (<250 Mitarbeiter) | Großunternehmen (> 250 Mitarbeiter) | Konzerne (2.500 Mitarbeiter) |
Höhe der Förderung | Bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten | Bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten | Bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten | Bis zu 15 Prozent der Weiterbildungskosten |
Auch zwischen den Bundesländern werden Unterschiede gemacht. Hier wird anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten berechnet wie hoch die WeGebAU Förderung sein kann.
Beispiel Förderhöhe Sachsen: Die Höhe der WeGebAU Förderung ist wie bereits erwähnt, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Sachsen wurden beispielsweise im Jahr 2014 folgende Lehrgangskosten übernommen:
WeGebAU ist die Abkürzung für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Es handelt sich um ein Weiterbildungsprogramm der Agentur für Arbeit.
Im Rahmen des WeGebAU Programms werden die Weiterbildungskosten der förderfähigen Personen übernommen. So können sie von den Weiterbildungsmaßnahmen profitieren und ihre Stelle im Unternehmen behalten.
Wie hoch die WeGebAU Förderung ist, wird individuell berechnet. Hier spielen drei Faktoren eine wichtige Rolle: die Weiterbildungsmaßnahme, die Größe des Unternehmens und das Bundesland.
Seit 2019 heißt das Weiterbildungsprogramm offiziell Qualifizierungschancengesetz (QCG). Mit der Anpassung des Programms soll eine größere Zielgruppe angesprochen werden.
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