Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Zusatzleistung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer freiwillig für die erbrachte Arbeit gewähren kann. Sie möchten wissen, wer Anspruch auf diese Leistung hat, wie hoch diese ist und wann sie ausgezahlt wird? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Wann bekommt man Weihnachtsgeld?
Wann bzw. ob Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen, ist nicht gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber frei darüber entscheiden kann, ob er diese Zusatzzahlung leisten möchte. Zahlt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld, so wird dies meist in der Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag oder auch dem Arbeitsvertrag festgehalten.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben kann. Dies betrifft sowohl Personen, die in Vollzeit arbeiten, als auch Personen, die teilzeitbeschäftigt und in der Ausbildung sind oder gar einen Minijob haben. Keinen Anspruch auf die Sonderzahlung haben allerdings Beamte.
Ausgezahlt wird das Weihnachtsgeld in den meisten Fällen zusammen mit dem regulären Gehalt am Ende des Novembermonats. Grund dafür ist, dass das Weihnachtsgeld, wie der Name bereits erahnen lässt, im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest steht und so für die anfallenden Kosten eingesetzt werden kann.
Beispiel: Weihnachtsgeld öffentlicher Dienst
Laut des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) haben Personen, die am 1. Dezember einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst haben, Anspruch auf eine Sonderzahlung. Bei dieser Sonderzahlung handelt es sich um das Weihnachtsgeld.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird anhand des durchschnittlichen Gehaltes für die Monate Juli, August und September errechnet. Der genaue Betrag ist von der Entgeltgruppe des Beschäftigten abhängig:
- Entgeltgruppe 1 bis 8 erhalten 90 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehaltes
- Entgeltgruppe 9 bis 12 erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehaltes
- Entgeltgruppe 13 bis 15 erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehaltes
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?
Da es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, ist die Höhe der Zahlung nicht gesetzlich festgelegt und kann demnach stark variieren. Grundsätzlich gilt allerdings, dass das Weihnachtsgeld eine Anerkennungsleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist, die diesen auch in Zukunft an das Unternehmen binden soll. So ist die Höhe oftmals von der Betriebszugehörigkeit abhängig, z.B.:
- 25 % vom Monatsverdienst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- 35 % vom Monatsverdienst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
- 45 % vom Monatsverdienst nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit
- 55 % vom Monatsverdienst nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit
Doch auch andere Faktoren spielen bei der Höhe des Weihnachtsgeldes eine entscheidende Rolle. Ein wichtiger Faktor ist beispielsweise die Branche, in der der Arbeitnehmer tätig ist. Laut Statistischem Bundesamt gehören zu den Top-Branchen beispielsweise die Telekommunikations- und Chemieunternehmen. Im Handel und der Landwirtschaft gibt es vergleichsweise wenig Weihnachtsgeld.
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?
Grundsätzlich gilt, dass auf das Weihnachtsgeld Steuern gezahlt werden müssen. Es muss in der Lohnsteuererklärung unter sonstige Bezüge eingetragen werden. In einigen Fällen kann das Weihnachtsgeld in eine steuergünstige Leistung umgewandelt werden. Hierzu gehören:
- der pauschalversteuerte Fahrkostenzuschuss
- der steuerfreie Kindergartenzuschuss
- die Leistung zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- die betriebliche Altersvorsorge
In einigen Fällen müssen sogar Sozialabgaben auf das Weihnachtsgeld gezahlt werden. Das bedeutet, dass von der Sonderzahlung Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen– und Unfallversicherung abgezogen werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Weihnachtsgeld zusammen mit dem regulären Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.
Wann muss man das Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Das Weihnachtsgeld kann in einigen Fällen vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Werden bestimmte zuvor festgelegte Bedingungen erfüllt, so ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Diese Voraussetzungen werden dann erfüllt, wenn eine sogenannte Stichtagsklausel bzw. eine Rückzahlungsklausel vorliegt.
In der Stichtagsklausel wird festgelegt, dass der Anspruch auf das Weihnachtsgeld nur besteht, wenn auch das Beschäftigungsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt andauert. Endet das Beschäftigungsverhältnis vor dem festgelegten Zeitpunkt, muss der Arbeitnehmer die Zusatzleistung zurückzahlen, sofern er es bereits erhalten hat.
Auch eine Rückzahlungsklausel kann zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes führen. In solch einer Klausel wird festgelegt, wie lange der Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden ist. Die Dauer ist hier von der Höhe der Zusatzleistung abhängig. Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen vor der festgelegten Dauer, so muss er das Weihnachtsgeld zurückzahlen:
- Ist das Weihnachtsgeld so hoch wie ein Monatsgehalt, so ist eine betriebliche Bindung bis zum 31.03 zulässig.
- Ist das Weihnachtsgeld so hoch wie zwei Monatsgehälter, so ist eine betriebliche Bindung bis zum 30.06 zulässig.