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SBB Weiterbildungsstipendium: Antrag und Bewerbungsprozess

20. Dezember 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

SBB Weiterbildungsstipendium: Antrag und Bewerbungsprozess

Das SBB Weiterbildungsstipendium ist eine Förderung für Berufstätige, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten. Sie möchten wissen wer diese Förderung beantragen kann, wie der Bewerbungsprozess abläuft und was das Stipendium überhaupt beinhaltet? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Wer kann einen SBB Weiterbildungsstipendium Antrag stellen?

Das SBB Weiterbildungsstipendium wendet sich an junge Menschen, die sich nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbilden möchten. Grundvoraussetzung ist demnach, dass der Bewerber eine anerkannte Berufsausbildung hat.

Unter anerkannter Berufsausbildung versteht die SBB Berufsausbildungen, die auf dem Berufsbildungsgesetz oder auf der Handwerksordnung basieren sowie bundesgesetzlich geregelte Fachberufe im Gesundheitswesen.

SBB Weiterbildungsstipendium: Antrag und BewerbungsprozessEine weitere Voraussetzung für das SBB Weiterbildungsstipendium betrifft das Alter der Bewerber. Bewerben können sich Personen bis zum Alter von 24 Jahren. In einigen Ausnahmefällen, beispielsweise im Falle eines geleisteten Freiwilligendienstes, können Interessierte sich auch noch bis zum 28. Lebensjahr bewerben.

Personen, die sich auf ein SBB Weiterbildungsstipendium bewerben, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung zudem mindestens 15 Stunden in der Woche berufstätig sein oder beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sein.

Insgesamt werden jährlich ca. 6000 neue Stipendiaten in das Programm des SBB Weiterbildungsstipendiums aufgenommen. Aktuell werden insgesamt 18.000 junge Berufstätige gefördert.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so kann sich die Person auf das SBB Weiterbildungsstipendium bewerben. Ausschlaggebend darüber welche Bewerber genommen werden, ist die Hohe Leistung des Bewerbers. Diese kann auf drei verschiedene Weisen nachgewiesen werden:

  • Die Note des Berufsabschlusses: Die Abschlussprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten bzw. der Note “gut” abgeschlossen.
  • Das Ergebnis von Leistungswettbewerben: Der Bewerber ist bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei Leistungsstärksten gekommen.
  • Vorschlag des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber gibt eine begründete Bewertung über die Qualität der Arbeit des Bewerbers ab.
Voraussetzungen SBB Weiterbildungsstipendium
  • annerkannte Berufsausbildung
  • unter 25 Jahre alt
  • mindestens 15 Stunden in der Woche berufstätig oder arbeitslos gemeldet
  • besondere berufliche Leistungen
  • Wie kann man einen SBB Weiterbildungsstipendium Antrag stellen?

    Der Ablauf des Bewerbungsprozesses auf das SBB Weiterbildungsstipendium ist abhängig von der Ausbildung, die der Bewerber abgeschlossen hat. Personen, die eine Ausbildung nach dem Ausbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung absolviert haben, müssen sich bei der Berufsbildungsstelle bewerben, bei der ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Bewerber die einen Beruf aus dem Gesundheitswesen erlernt haben, bewerben sich direkt bei der SBB.

    Der Bewerbungsprozess ist in mehrere Schritte unterteilt. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen diese Schritte sorgfältig befolgt werden:

    • Schritt 1: Der Bewerber sollte sich vorab ausreichend darüber informieren, ob er die Voraussetzungen des SBB Weiterbildungsstipendiums erfüllt:
      • Hat der Bewerber eine erfolgreich abgeschlossene und anerkannte Berufsausbildung?
      • Ist der Bewerber unter 24 Jahre alt oder erfüllt die Bedingung, um die Altersgrenze um 3 Jahre zu überschreiten?
      • Arbeitet der Bewerber mindestens 15 Stunden in der Woche oder ist beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet?
    • Schritt 2: Der Bewerber informiert sich darüber welche Stelle, d.h. Kammer, Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder SBB für ihn zuständig ist. Er meldet sich bei dieser Stelle mit dem Wunsch sich aus das SBB Weiterbildungsstipendium zu bewerben.
    • Schritt 3: Der Bewerber erhält die entsprechenden Bewerbungsunterlagen von der zuständigen Stelle. Hierzu gehört ein Sammelblatt und die Informationen über die Bewerbungsfristen.
    • Schritt 4: Der Bewerber schickt das Sammelblatt sowie die erforderlichen Belege, z.B. eine Kopie des Prüfungszeugnisses an die entsprechende Stelle.
    • Schritt 5: Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und entscheidet darüber, ob der Bewerber in das Programm aufgenommen wird.
    • Schritt 6: Der Bewerber wird per Post darüber informiert, ob er in das Programm aufgenommen wird oder nicht.

    Beispiel: Bewerbung bei der Handelskammer Hamburg

    SBB Weiterbildungsstipendium: Antrag und BewerbungsprozessAuch wenn der Bewerbungsprozess auf das SBB Weiterbildungsstipendium in allen zuständigen Stellen nach dem gleichen Schema verläuft, kann es leichte Unterschiede beispielsweise bezüglich der einzureichenden Unterlagen geben. Am Beispiel des Bewerbungsprozesses der Handelskammer Hamburg soll dies deutlich gemacht werden.

    Personen, deren Ausbildungsvertrag bei der Handelskammer Hamburg eingetrage war, müssen sich bei dieser Kammer melden. Vorab müssen sie selbstverständlich klären, ob sie die Voraussetzungen für das SBB Weiterbildungsstipendium erfüllen.

    Erreichen können die potenziellen Bewerber die Handelskammer Hamburg entweder telefonisch oder per E-Mail. Hierfür müssen sie ausschließlich folgende Informationen parat haben:

    • Kontaktdaten, d.h. Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer
    • Geburtsdatum
    • Ausbildungsberuf
    • Prüfungsergebnis und Prüfungsdatum
    Weitere Informationen
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    Im Anschluss erhält der Bewerber eine E-Mail von der Handelskammer Hamburg. In dieser Email befindet sich der Link zum Bewerbungsportal. Hier muss der Bewerber das Antragsformular für das SBB Weiterbildungsstipendium, auch Stammblatt genannt, ausfüllen und ausdrucken. Dieses muss zusammen mit folgenden Unterlagen an die Handelskammer geschickt werden:

    • Kopie des IHK Prüfungszeugnisses
    • Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
    • Sollte die Abschlussnote des Bewerbers schlechter als 1,9 sein bzw. oder die Abschlussprüfung mit weniger als 87 Punkten bestanden worde sein, so muss der Bewerber ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers oder der Berufsschule einreichen.
    • Nachweis der aktuellen Arbeitsstelle, d.h. eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein Bescheinigung des Arbeitsamtes bei Arbeitslosigkeit
    • Lebenslauf mit folgenden Angabe: persönliche Daten, akademischer und beruflicher Werdegang, sonstige Tätigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, berufliche Ziele, beabsichtigte SBB Weiterbildungsmaßnahmen
    • Sollte der Bewerber über 24 Jahre alt sein, so muss er Nachweise über die Anrechnungszeit machen, z.B. Freiwilligendienst, schwere Erkrankung.

    Nachdem die Unterlagen und das Antragsformular fristgerecht bei der Handelskammer Hamburg per Post eingegangen ist, prüft diese die Unterlagen. Im Anschluss entscheidet sie, ob der Bewerber für das SBB Weiterbildungsstipendium geeignet ist. Die Zu- bzw. Absage erhält der Bewerber per E-Mail.

    Was ist das SBB Weiterbildungsstipendium?

    Das SBB Weiterbildungsstipendium ist ein Stipendium, dass die SBB im Auftrag und mit den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt. Gefördert werden junge Menschen, die eine besonders erfolgreiche Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich weiterbilden möchten. Mit dem Stipendium können die Personen ihre Weiterbildungskosten abdecken. Zu diesen Kosten gehören:

    • Maßnahmekosten
    • Fahrtkosten
    • Aufenthaltskosten
    • Notwendige Arbeitsmittel
    • Prüfungskosten
    • ggf. IT-Bonus für die Anschaffung eines Computers

    Das SBB Weiterbildungsstipendium übernimmt allerdings nur die Kosten für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich in der Regel um berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören:

    • Maßnahmen zum erwerb von fachbezogenen beruflichen Qualifikationen, z.B. ein Schweißlehrgang für einen Schweißer
    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Kurse für die Meister- oder Technikerprüfung
    • Kurse zu fachübergreifenden Themen oder zum Erwerb sozialer Kompetenzen, z.B. Sprachkurse
    • berufsbegleitende Studiengänge, die im Zusammenhang mit dem Berufsfeld stehen, z.B. Pflegemanagement für einen Pfleger
    Ein Vollzeitstudium kann nicht mit dem SBB Weiterbildungsstipendium gefördert werden. Hierfür bietet die SBB das sogenannte Aufstiegsstipendium. Dieses richtet sich an Berufstätige, die nach dem Abschluss ihrer Ausbildung und einiger Zeit im Berufsalltag ein Studium aufnehmen möchten.

    SBB Weiterbildungsstipendium Förderung: Wie werden Stipendiaten unterstützt?

    Das SBB Weiterbildungsstipendium bietet den Stipendiaten eine finanzielle Förderung für ihre Weiterbildungskosten. Insgesamt steht den jungen Berufstätigen ein Budget von 8.100 € zur Verfügung, das sie für beliebig viele förderfähige Projekte einsetzen können.

    Achtung
    Für jede Fördermaßnahme muss der Stipendiat einen Eigenanteil von 10 Prozent übernehmen. Nimmt ein Stipendiat beispielsweise an einer Fortbildung teil, deren Kosten bei 1253 € liegen, so muss er ca. 125 € zahlen.

    Das SBB Weiterbildungsstipendium beginnt am Tag der Aufnahme des Stipendiaten in das Programm. Insgesamt hat die Person maximal 3 Jahre Zeit, um das Fördergeld einzusetzen. Konkret bedeutet das, dass der Stipendiat das Fördergeld im Jahr des Antrags sowie in den zwei Folgejahren nutzen kann.

    Beispiel: Wird der Antrag auf das SBB Weiterbildungsstipendium am 23. November 2022 angenommen, so profitiert die betroffene Person im Restjahr 2022 sowie im Jahr 2024 und 2025 von dem Stipendium.

    Weitere Informationen
    Sie möchten mehr über das Thema Weitrbildung erfahren und wissen, welche anderen Förderungsmaßnahmen es gibt? Dann lesen Sie unseren Artikel zum Thema Weiterbildung.
    Weitere häufig gestellte Fragen

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