❓ Was ist ein Wohnberechtigungsschein Berlin?
Der Wohnberechtigungsschein Berlin ist ein Dokument, das Personen ermöglicht eine sogenannte Sozialwohnung zu beziehen.
Mit einem Wohnberechtigungsschein Berlin können Menschen in der Hauptstadt eine Sozialwohnung beziehen. Sie möchten wissen wie die Antragsstellung auf einen solchen Wohnberechtigungsschein (WBS) verläuft und wer überhaupt Anspruch auf den Schein hat? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Um einen Wohnberechtigungsschein Berlin zu beantragen, muss vorerst ein Antrag ausgefüllt und von einer volljährigen Person unterschrieben werden. In diesem Antrag müssen Angaben zur persönlichen Situation und zur derzeitigen Wohnanschrift gemacht werden. Diesem Antrag müssen folgende Nachweise hinzugefügt werden:
Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen für den Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Berlin erforderlich sein:
Diese Dokumente müssen anschließend an das für den entsprechenden Bezirk zuständigen Bürger- bzw. Wohnungsamt geschickt werden. Personen, die den Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen möchten, ohne vorher in Berlin gelebt zu haben, können den Antrag an das Bürger- bzw. Wohnungsamt ihrer Wahl schicken. Der Wohnberechtigungsschein Berlin ist dann in der gesamten Hauptstadt gültig.
Einen Wohnberechtigungsschein Berlin kann grundsätzlich jeder beantragen, der in Berlin eine Sozialwohnung beziehen möchte. Dennoch müssen für den WBS Berlin Voraussetzungen erfüllt werden. So müssen Antragsteller, entweder
Neben den Voraussetzungen bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen Antragsteller in der Regel volljährig sein, um den Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen zu können. Ausnahmefällen können jedoch mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden.
Unter bestimmten Voraussetzung kann ein Wohnberechtigungschein Berlin mit besonderen Wohnbedarf (auch: Dringlichkeitsschein) beantragt werden. Dieser WBS berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung, für die das Land Berlin ein Besetzungsrecht hat. In anderen Worten: Personen mit einem Dringlichkeitsschein haben Vorrang bei der Wohnraumverteilung.
Voraussetzung für den Wohnberechtigungsschein Berlin mit besonderen Wohnbedarf ist, dass der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in Berlin seinen Hauptwohnsitz hat. Zudem muss der Antragsteller zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
Zureichende Wohnverhältnisse mit Wohnberechtigungsschein Berlin | |
Für zwei Personen | Ein Wohnraum |
Für drei Personen | Zwei Wohnräume |
Für vier oder fünf Personen | Drei Wohnräume |
Für sechs Personen und mehr | Vier Wohnräume |
Neben den grundlegenden Voraussetzungen, darf das Einkommen der Antragsteller zudem eine festgelegte Einkommensgrenze um höchstens 40 Prozent überschreiten. Ob der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Berlin akzeptiert wird oder nicht ist demnach vom Einkommen des Antragstellers abhängig. Wie hoch diese Einkommensgreze ist, wird jährlich neubestimmt. Die Höhe der WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 kann aus der untenstehenden Tabelle entnommen werden:
WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 (+ 40%) | |
Anzahl Personen | Grundbetrag Einkommensgrenze |
Eine Person | 16 800€ |
Zwei Personen | 25 200€ |
Mehrbetrag pro Person über 18 Jahren | 5 740€ |
Mehrbetrag pro Person unter 18 Jahren | 700€ |
In einigen Ausnahmefällen werden auch Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein Berlin bewilligt, bei denen die WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 um 60 Prozent überschritten wird. Mit diesem Berechtigungsscheinen, können Sozialwohnungen bezogen werden, die mit einkommensorientierten Zuschüssen gefördert werden. Hiervon sollen in den kommenden Jahren insgesamt 2200 Wohnungen in Berlin entstehen.
WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 (+ 60 %) | |
Anzahl Personen | Grundbetrag Einkommensgrenze |
Eine Person | 19 200€ |
Zwei Personen | 28 800€ |
Mehrbetrag pro Person über 18 Jahren | 6 560€ |
Mehrbetrag pro Person unter 18 Jahren | 800€ |
Grundlage der Berechnung des Einkommens für den Wohnberechtigungsschein Berlin ist das jährliche Bruttoeinkommen. Ausgehend von dem im vergangenen Jahr erhaltene Bruttoeinkommen, wird das Bruttoeinkommen für die nächsten 12 Monate berechnet. Wenn bereits vorhersehbar ist, dass sich das Einkommen in den darauffolgenden 12 Monaten ändern wird, muss dies in der Rechnung berücksichtigt werden.
Von dem Ergebnis können im Anschluss, je nach Situation, Pauschal- bzw. Freibeträge abgezogen werden:
Nachdem der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Berlin mit allen notwendigen Unterlagen an das jeweilige Bürger- bzw. Wohnungsamt eingereicht wurde, wird dieser von den Beamten bearbeitet. Die Bearbeitung kann hierbei je nach Bezirk mehrere Wochen bzw. Monate dauern. Im Durchschnitt liegt die Bearbeitungsdauer momentan bei 7 Wochen. Sobald der Antragsteller seinen Wohnberechtigungsschein Berlin erhalten hat, kann er sich auf die Wohnungssuche begeben.
Die grundsätzliche Regel lautet, dass Personen mit einem Wohnberechtigungsschein Berlin eine Wohnung mit einem Wohnraum pro Person haben dürfen. Das bedeutet beispielsweise, dass einem Alleinerziehenden mit zwei Kindern eine Wohnung mit maximal 3 Zimmern zur Verfügung steht.
In Einzelfällen kann Personen zudem eine größere Wohnung zugestanden werden, wenn dies aus persönlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Beispielsweise, wenn auf Grund der Behinderung ein zusätzlicher Raum notwendig ist oder der Beruf zur Grundsicherung einen weiteren Raum erfordert.
Der Wohnberechtigungsschein Berlin ist ein Dokument, das Personen ermöglicht eine sogenannte Sozialwohnung zu beziehen.
Die Voraussetzungen für den WBS Berlin erfüllen Personen, die volljährig sind und die deutsche bzw. eine EU-europäische Staatsangehörigkeit haben. Auch Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr haben, können einen Antrag stellen. Zudem darf das Gehalt des Antragstellers eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Personen, die eine Sozialwohnung in Berlin beziehen möchten, dürfen die WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 um nicht mehr als 40 Prozent überschreiten. Für Alleinstehende bedeutet das, dass sie nicht mehr als 16 .800 € im Jahr verdienen dürfen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt diese Grenze bei 25.200 €.
Der Antrag muss beim zuständigen Bürger- bzw. Wohnungsamt eingereicht werden. Hierfür muss ein Antragsformular ausgefüllt und eine Reihe von Unterlagen eingereicht werden.
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