Sozialwohnungen

Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen: Wie geht das?

9. Dezember 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen: Wie geht das?

Mit einem Wohnberechtigungsschein Berlin können Menschen in der Hauptstadt eine Sozialwohnung beziehen. Sie möchten wissen wie die Antragsstellung auf einen solchen Wohnberechtigungsschein (WBS) verläuft und wer überhaupt Anspruch auf den Schein hat? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Wie kann man den Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen?

Um einen Wohnberechtigungsschein Berlin zu beantragen, muss vorerst ein Antrag ausgefüllt und von einer volljährigen Person unterschrieben werden. In diesem Antrag müssen Angaben zur persönlichen Situation und zur derzeitigen Wohnanschrift gemacht werden. Diesem Antrag müssen folgende Nachweise hinzugefügt werden:

  • Die Einkommenserklärung muss für jede mitziehende Person ausgefüllt und von allen volljährigen Personen des Haushalts unterschrieben werden
  • Die Einkommensbescheinigung muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden
  • Der Meldenachweis für den aktuellen Wohnsitzes aller im Antrag genannten Personen
  • Das Ausweisdokument z.B. Personalausweis oder Reisepass für alle im Antrag genannten Personen

Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen: Wie geht das?

Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen für den Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Berlin erforderlich sein:

  • Eine Partnerschaftserklärung kann für unverheiratete und nicht miteinander verwandten Personen notwendig sein
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde 
  • Nachweis über einen anderen Lebensstand. z.B. Scheidungsurkunde
  • Mutterpass mit eingetragener 14. Schwangerschaftswoche
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Geburtsurkunde für Kinder, die im Antrag genannt werden
  • Vaterschaftsanerkennung in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind
  • Semesterbescheinigung für Studierende und Bescheinigung über die Dauer des Studiums für ausländische Studierende
  • Nachweis über den Aufenthaltstitel, z.B. Aufenthaltserlaubnis
  • Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises

Diese Dokumente müssen anschließend an das für den entsprechenden Bezirk zuständigen Bürger- bzw. Wohnungsamt geschickt werden. Personen, die den Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen möchten, ohne vorher in Berlin gelebt zu haben, können den Antrag an das Bürger- bzw. Wohnungsamt ihrer Wahl schicken. Der Wohnberechtigungsschein Berlin ist dann in der gesamten Hauptstadt gültig.

Für die Antragstellung und Bearbeitung des Wohnberechtigungsscheins Berlin fallen keine Gebühren an.

Wer kann den Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen?

Einen Wohnberechtigungsschein Berlin kann grundsätzlich jeder beantragen, der in Berlin eine Sozialwohnung beziehen möchte. Dennoch müssen für den WBS Berlin Voraussetzungen erfüllt werden. So müssen Antragsteller, entweder

  • die deutsche Staatsangehörigkeit, oder
  • die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.
  • Andernfalls müssen Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr haben.

Neben den Voraussetzungen bezüglich der Staatsangehörigkeit müssen Antragsteller in der Regel volljährig sein, um den Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen zu können. Ausnahmefällen können jedoch mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden.

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Welche Voraussetzungen müssen für den Wohnberechtigungsschein Berlin mit besonderen Wohnbedarf erfüllt werden?

Unter bestimmten Voraussetzung kann ein Wohnberechtigungschein Berlin mit besonderen Wohnbedarf (auch: Dringlichkeitsschein) beantragt werden. Dieser WBS berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung, für die das Land Berlin ein Besetzungsrecht hat. In anderen Worten: Personen mit einem Dringlichkeitsschein haben Vorrang bei der Wohnraumverteilung.

Achtung
Personen, mit einem Dringlichkeitsschein haben Vorrang bei der Wohnungsverteilung. Das bedeutet jedoch nicht, dass betroffene Personen Anspruch auf eine schnellere Bearbeitung ihres Antrags haben.

Voraussetzung für den Wohnberechtigungsschein Berlin mit besonderen Wohnbedarf ist, dass der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in Berlin seinen Hauptwohnsitz hat. Zudem muss der Antragsteller zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Haushalte mit Kindern in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen – dies ist der Fall, wenn nicht mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
    Zureichende Wohnverhältnisse mit Wohnberechtigungsschein Berlin
    Für zwei Personen Ein Wohnraum
    Für drei Personen Zwei Wohnräume
    Für vier oder fünf Personen Drei Wohnräume
    Für sechs Personen und mehr Vier Wohnräume
  • Schwerbehinderte Menschen bei einem Grad der Behinderung von über 50, die in ungeeigneten Verhältnissen leben
  • Personen, die in Behelfsunterkünften untergebracht sind, z.B. Frauen- oder Zufluchtshäuser
  • Personen ab 65 Jahren, die eine unterbelegte Wohnung aufgeben möchten
  • Personen, die unverschuldet ihre Mietwohnung aufgeben müssen
  • Leistungsempfänger nach SGH II und SGH XII, die eine Aufforderung zum Umzug in eine angemessene Wohnung erhalten haben
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WBS Berlin Einkommensgrenze 2022: Wie hoch darf das Einkommen sein?

Neben den grundlegenden Voraussetzungen, darf das Einkommen der Antragsteller zudem eine festgelegte Einkommensgrenze um höchstens 40 Prozent überschreiten. Ob der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Berlin akzeptiert wird oder nicht ist demnach vom Einkommen des Antragstellers abhängig. Wie hoch diese Einkommensgreze ist, wird jährlich neubestimmt. Die Höhe der WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 kann aus der untenstehenden Tabelle entnommen werden:

WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 (+ 40%)
Anzahl Personen Grundbetrag Einkommensgrenze
Eine Person 16 800€
Zwei Personen 25 200€
Mehrbetrag pro Person über 18 Jahren 5 740€
Mehrbetrag pro Person unter 18 Jahren 700€

In einigen Ausnahmefällen werden auch Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein Berlin bewilligt, bei denen die WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 um 60 Prozent überschritten wird. Mit diesem Berechtigungsscheinen, können Sozialwohnungen bezogen werden, die mit einkommensorientierten Zuschüssen gefördert werden. Hiervon sollen in den kommenden Jahren insgesamt 2200 Wohnungen in Berlin entstehen.

WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 (+ 60 %)
Anzahl Personen Grundbetrag Einkommensgrenze
Eine Person 19 200€
Zwei Personen 28 800€
Mehrbetrag pro Person über 18 Jahren 6 560€
Mehrbetrag pro Person unter 18 Jahren 800€
Ein kleiner Teil der insgesamt 2200 Sozialwohnungen, die mit einkommensorientierten Zuschüssen gefördert werden, kann in Zukunft auch mit einem Einkommen belegt werden, das die WBS Berlin Einkommensgrenze 2022 um bis zu 80 Prozent überschreitet.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Grundlage der Berechnung des Einkommens für den Wohnberechtigungsschein Berlin ist das jährliche Bruttoeinkommen. Ausgehend von dem im vergangenen Jahr erhaltene Bruttoeinkommen, wird das Bruttoeinkommen für die nächsten 12 Monate berechnet. Wenn bereits vorhersehbar ist, dass sich das Einkommen in den darauffolgenden 12 Monaten ändern wird, muss dies in der Rechnung berücksichtigt werden.

Zum Einkommen zählen auch beispielsweise Lohnersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld 1 und Krankengeld. Das gesetzliche Kindergeld muss allerdings nicht berücksichtigt werden.

Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen: Wie geht das?Von dem Ergebnis können im Anschluss, je nach Situation, Pauschal- bzw. Freibeträge abgezogen werden:

  • Ein Arbeitnehmer kann den jährlichen Pauschalbetrag für Werbungskosten von 1000€ absetzen.
  • Alleinerziehende von unter 12 Jahre alten Kindern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können 600€ für jedes Kind abziehen.
  • Für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, die ein eigenes Einkommen haben, kann bis zu 600€ abgezogen werden.
  • Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 bzw. 80 mit häuslicher Pflege, können 4.500 € abziehen. Wenn der Grad der Behinderung unter 80 liegt, aber dennoch häusliche Pflege benötigt wird, liegt der Betrag bei 2.100 €.
  • Junge Ehepaare, dass heißt Paare, die seit weniger als 5 Jahren verheiratet sind und bei denen keiner der beiden Partner über 40 Jahre alt ist, können 4.000 € abziehen.

Was passiert nachdem der Wohnberechtigungsschein Berlin genehmigt wurde?

Nachdem der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Berlin mit allen notwendigen Unterlagen an das jeweilige Bürger- bzw. Wohnungsamt eingereicht wurde, wird dieser von den Beamten bearbeitet. Die Bearbeitung kann hierbei je nach Bezirk mehrere Wochen bzw. Monate dauern. Im Durchschnitt liegt die Bearbeitungsdauer momentan bei 7 Wochen. Sobald der Antragsteller seinen Wohnberechtigungsschein Berlin erhalten hat, kann er sich auf die Wohnungssuche begeben.

Informationen darüber wo es in der Stadt Berlin freie Sozialwohnungen gibt, findet man in der Tageszeitung (vor allem in der Samstagsausgabe) und im Internet auf z.B. den Webseiten von Wohnungsunternehmen.

Wie groß darf die Sozialwohnung sein?

Die grundsätzliche Regel lautet, dass Personen mit einem Wohnberechtigungsschein Berlin eine Wohnung mit einem Wohnraum pro Person haben dürfen. Das bedeutet beispielsweise, dass einem Alleinerziehenden mit zwei Kindern eine Wohnung mit maximal 3 Zimmern zur Verfügung steht.

Seit 2018 dürfen abweichend von der allgemeinen Regel Einzelpersonen auch eine Zwei-Zimmer-Wohnung beziehen, die wiederum nicht größer als 50 m² sein darf.

In Einzelfällen kann Personen zudem eine größere Wohnung zugestanden werden, wenn dies aus persönlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Beispielsweise, wenn auf Grund der Behinderung ein zusätzlicher Raum notwendig ist oder der Beruf zur Grundsicherung einen weiteren Raum erfordert.

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