Gesetzliche Krankenversicherung: Welche Möglichkeiten gibt es?
14. Oktober 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit
Die gesetzliche Krankversicherung ist die Versicherung von rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland. Sie möchten wissen wie hoch die Versicherungsbeiträge bei einer GKV sind, welche Krankenkassen es gibt und was diese für Ihre Gesundheit tun? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine von zwei Krankenversicherungsformen in Deutschland. Sie wurde bereits im Jahr 1883 mit dem “Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter” gegründet und ist eine der fünf Sozialversicherungen in Deutschland.
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt Leistungen in verschiedenen Bereichen. Hierzu gehören:
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten bzw. deren Verschlimmerung, z.B. medizinische Vorsorgeleistungen, Schwangerschaftsabbruch
Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, z.B. Kinderuntersuchungen
Leistungen bei Krankheit, z.B. zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen
Krankengeld für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für eine längeren Zeitraum nicht arbeiten können
Fahrtkosten, z.B. Krankentransport
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z.B. zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, z.B. Hebammenhilfe
Eine Reihe von Leistungen sind gesetzlich festgelegt, sodass die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet ist diese anzubieten. Neben diesen festgeschriebenen Leistungen gibt es die die sogenannten Mehrleistungen, die in den Satzungen der jeweiligen Krankenkasse festgelegt sind.
Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich: Welche Krankenkassen gibt es?
Die gesetzliche Krankenversicherung und ihre Leistungen werden von den sogenannten gesetzlichen Krankenkassen getragen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Aufgaben der Krankenversicherung umsetzen. Insgesamt gibt es aktuell knapp 100 Krankenkassen in Deutschland. Diese lassen sich in mehrere Kassenarten einteilen:
Ersatzkassen (EK)
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Betriebskrankenkassen (BKK)
Innungskrankenkassen (IKK)
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Knappschaft
Beispiel: Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Die Allgemeine Ortskrankenkasse wurde bereits im Jahr 1884 gegründet und besteht heute aus insgesamt elf Krankenkassen. Insgesamt sind mehr als 27 Millionen Menschen in Deutschland bei der AOK krankenversichert. Zudem beschäftigt die AOK über 60.000 Mitarbeiter und hat deutschlandweit über 1.200 Geschäftsstellen.
Beispiel: Betriebskrankenkasse (BKK)
Betriebskrankenkassen können von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen Arbeitnehmern eröffnet werden. Der Verwaltungsrat dieser Krankenkassen besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dennoch kann eine Betriebskrankenkasse auch Mitglieder aufnehmen, die nicht Teil des Unternehmens sind. Aktuell gibt es knapp 80 solcher Betriebskrankenkassen in Deutschland.
Beispiel: Landwirtschaftliche Krankenkasse
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse richtet sich an Landwirte und ihre Familien. Insgesamt gibt es neun selbstständige Landwirtschaftliche Krankenkassen, bei denen knapp eine halbe Millionen Menschen in Deutschland versichert sind.
Grundsätzlich bietet die Landwirtschaftliche Krankenkasse die gleichen Leistungen wie die anderen Krankenkasse. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, wie beispielsweise die Tatsache, dass die Krankenkasse kein Krankengeld zahlt. Stattdessen wird den Mitgliedern ein Betriebshelfer zur verfügung gestellt, der im Krankheitsfall für die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs zuständig ist.
Beispiel: Knappschaft
Ursprünglich richtete sich die Knappschaft ausschließlich an Personen, die im Bergbau tätig waren. Seit dem Jahr 2007 wurde diese gesetzliche Krankenkasse jedoch auch anderen Mitgliedern zugänglich gemacht. Heute sind über 1,5 Millionen Menschen bei der Knappschaft gesetzlich krankenversichert.
Weitere Informationen
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Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag: Was kostet die Mitgliedschaft in einer GKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Hierfür gibt es einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz, der grundsätzlich für alle Versicherungsmitglieder der gleiche ist und direkt vom Gehalt abgezogen wird. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Dieser wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttoeinkommen von 3000 €. Hiervon muss es 7,3 Prozent an die gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Das ergibt 219 € im Monat. Diesen gleichen Betrag muss auch der Arbeitgeber an die Krankenkasse seines Arbeitnehmers zahlen. Aus diesem Arbeitsverhältnis ergibt sich demnach ein monatlicher Beitrag von 438 € für die gesetzliche Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern einen sogenannten ermäßigten Beitragssatz. Dieser beträgt 14 Prozent, bedeutet jedoch auch, dass die Mitglieder keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Neben diesem gesetzlich festgelegten Betrag, dürfen die Krankenkassen einen sogenannte kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser soll den Kassen dabei helfen den eigenen Finanzbedarf zu decken. Seit 2019 beteiligt sich der Arbeitgeber an der Finanzierung dieses Zusatzbeitrags, in dem er genau wie bei dem festgelegten Beitrag die Hälfte übernimmt. Für das Jahr 2022 liegt der Zusatzbeitrag durchschnittlich bei 1,3 Prozent.
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen?
Für Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld IIbeziehen und somit kein Einkommen haben, gibt es Sonderregeln. Hier tragen die Bundesagentur für Arbeit und der Bund die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Dafür muss jedoch ein Antrag auf die entsprechende Leistung gestellt und bewilligt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung: Wer sind die Mitglieder?
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen in Deutschland dazu verpflichtet sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Von dieser Versicherungspflicht sind allerdings bestimmte Personengruppen ausgeschlossen. Hierzu zählen beispielsweise Beamte und Angestellte, deren Jahresbruttogehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Diese liegt für das Jahr 2022 bei 64.350 €.
Weitere Informationen
Personen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind dennoch dazu verpflichtet Mitglied einer Krankenversicherung zu sein. Sie sind demnach bei einer privaten KrankenversicherungMitglied. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie alles Wissenswerte über diese zweite Krankenversicherungsform.
Die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen, lassen sich in folgende Personengruppen unterteilen:
Pflichtmitglieder sind z.B. Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldempfänger und Rentner
Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige können beispielsweise Kinder sein, die bei ihren Eltern mitversichert sind
Freiwillig versicherte Mitglieder sind z.B. Selbstständige, die sich gegen die private Krankenversicherung entschieden haben
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben grundsätzlich die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen. Man spricht hier von versicherungsberechtigten Personen. Dies betrifft beispielsweise Personen, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
Personen, die sich freiwillig gesetzlich versichern lassen möchten, müssen ihren Beitritt schriftlich beantragen. Die freiwillige Versicherung beginnt an dem Tag des Beitritts und endet mit der schriftlichen Kündigung, dem Abschluss einer Pflichtversicherung oder dem Tod des Versicherten.
Familienversicherung
Familienangehörige eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung können grundsätzlich von der Versicherung des Mitglieds profitieren. Dies betrifft beispielsweise den Ehegatten und die Kinder des Mitglied. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unterhalt hauptsächlich von dem Mitglied bestritten wird.
💰Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung?
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse liegt bei 14,6 Prozent. Zudem hat jede Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der aktuell durchschnittlich bei 1,3 Prozent liegt. Der Beitrag für die Krankenversicherung wird direkt vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber übernimmt hierbei die Hälfte des Beitrags.
💵 Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen?
Personen, die kein Einkommen haben, weil sie beispielsweise Arbeitslosengeld II beziehen, müssen die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlen. Stattdessen übernimmt die Agentur für Arbeit den Beitrag.
🙋 Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Wie geht das?
Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich dennoch freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Dies betrifft beispielsweise Angestellte, deren Jahresgehalt die Jahresgehaltgeltgrenze überschreitet. Der Beitritt muss in solch einem Fall schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden.
👀 Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich: Welche Krankenkassen gibt es?
Die Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt gibt es knapp 100 davon in Deutschland. Hier unterscheidet man zwischen verschiedenen Kassenarten wie z.B. den Ersatzkassen (EK) und den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.