❓ Was sind Zusatzleistungen?
Zusatzleistungen, sind finanzielle Hilfen, die von Arbeitslosengeldempfängern beantragt werden können, wenn diese mit der staatlichen Leistung nicht über die Runden kommen.
Zusatzleistungen sind finanzielle Hilfen mit denen arbeitslose Personen ihren Leistungsanspruch aufstocken können. Sie möchten wissen, welche Zusatzleistungen es für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II gibt? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Es gibt eine Reihe von Hartz 4 Zusatzleistungen, die von Leistungsempfängern beantragt werden können. Mit diesem Zusatzleistungen können Betroffene ihren Hartz 4 Regelbedarf aufstocken, um monatlich über die Runden zu kommen. Beispielsweise können Sie Mehrbedarf beantragen oder das Hartz 4 mit Wohngeld aufstocken.
Hartz 4 setzt sich grundsätzlich aus mehreren Bedarfen zusammen für die es jeweils einen Pauschalbetrag gibt. Daraus ergibt sich ein sogenannter Regelbedarf, der an die Empfänger ausgezahlt wird. Personen, die sich in einer besonderen Situation befinden, haben jedoch oftmals Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf. Dies ist unter anderem der Fall für:
Für Personen, die sich einmalig in einer besonderen Situation befinden, gibt es die Hartz 4 Zusatzleistungen namens Einmalbedarf. Es handelt sich hierbei, um Geld- und Sachleistungen, die dem Hartz 4-Empfänger einmalig ausgezahlt werden. Beispiel für solch einmalige Situationen sind die Erstausstattung für den Umzug in eine neue Wohnung. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn es einen bestimmten Grund für die Umzug gibt. Beispiele hierfür sind:
Die Leistung für Kinder ist Familien mit Kindern unter 25 Jahren vorbehalten, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Zudem muss die Familie eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Die Hartz 4 Zusatzleistungen für Kinder, sollen es den Kindern ermöglichen sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftliche Leben teilzunehmen. Gefördert werden unter anderem Klassenfahrten, Lernförderungen wie z.B. Nachhilfestunden und die Teilnahme am Sport- und Musikunterricht.
Wer Hartz 4 bezieht kann zusätzlich kein Wohngeld beziehen. Der Grund dafür ist, dass die Unterkunftskosten der Arbeitslosen II-Empfänger bereits gedeckt sind. Das Wohngeld ist allerding eine vorrangige Leistung. Wenn durch den Erhalt des Wohngeldes die Hilfebedürftigkeit beseitigt ist, so muss ein Antrag auf das Wohngeld, statt auf Hartz 4 gestellt werden. Familien mit Kindern, können in solch einem Fall zudem den Kinderzuschlag beantragen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I fällt sehr unterschiedlich aus, da sie von dem ehemaligen Gehalt des Empfängers abhängig ist. Gerade Personen, die ein geringes Einkommen hatten, könne Schwierigkeiten haben mit dem Arbeitslosengeld auszukommen. In solch einem Fall, können verschiedene ALG I Zusatzleistungen beantragt werden.
Kann eine Person, seinen Lebensunterhalt mit dem ihm zustehenden Arbeitslosengeld I nicht bestreiten, kann sie zusätzlich Hartz 4 beantragen. Hierfür muss sich der Antragsteller an das zuständige Jobcenter wenden. Ob er diese Hilfe erhält, ist von den folgenden Voraussetzungen abhängig:
Der Arbeitslosengeld I-Empfänger kann unabhängig davon, ob er Mieter oder Eigentümer ist, das sogenannte Wohngeld beantragen. Entscheidend darüber ob der Antrag genehmigt wird, ist eine festgelegte Einkommensgrenze, die je nach Stadt bzw. Region unterschiedlich ist. Liegt die Höhe des Arbeitslosengeldes des Antragstellers unter dieser Grenze, so kann er das Wohngeld beantragen.
Der Betrag, der dem Antragsteller zusteht, ist von den folgenden drei Aspekten abhängig:
Empfänger von Arbeitslosengeld I, die Kinder haben, können zusätzlich zum regulären Kindergeld, den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Damit ein solcher Antrag genehmigt wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Zusatzleistungen, sind finanzielle Hilfen, die von Arbeitslosengeldempfängern beantragt werden können, wenn diese mit der staatlichen Leistung nicht über die Runden kommen.
Personen, die Hartz 4 beziehen, können beispielsweise Mehrbedarf oder Einmalbedarf anmelden. Zudem können sie die staatliche Hilfe mit der Leistung für Kinder aufstocken.
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