Sozial

Asylbewerberleistungen 2022: Voraussetzung, Höhe und Antrag

2. Dezember 2022 von Clara - 4 Minuten Lesezeit

Asylbewerberleistungen 2022: Voraussetzung, Höhe und Antrag
Die Asylbewerberleistungen sind eine soziale Leistung, auf die Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind und wie hoch der Leistungsanspruch ist? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was sind Asylbewerberleistungen?

Die Asylbewerberleistungen sind eine staatliche Leistung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist. Konkret handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die hilfebedürftige Asylbewerber dabei unterstützen soll, ihr Leben zu gestalten. Zum einen dient diese Unterstützung der Abdeckung von Unterhaltskosten und zum anderen soll der persönliche Bedarf gesichert sein.

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Asylbewerberleistungen 2022: Voraussetzung, Höhe und AntragLaut dem Statistischen Bundesamt haben im Jahr 2020 knapp 400.000 Menschen Asylbewerberleistungen in Anspruch genommen. Eine Zahl, die seit 2015 zum vierten Mal in Folge gesunken ist, und zwar um 3 Prozent gegenüber 2019.

Wie hoch sind die Asylbewerberleistungen 2022?

Der Regelsatz der Asylbewerberleistungen setzt sich aus zwei Bedarfen zusammen: dem notwendigen Bedarf und dem notwendigen persönlichen Bedarf. Dies Höhe dieser Bedarfe ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig:

  • Wie alt ist der Antragsteller?
  • Ist der Antragsteller alleinstehend oder verheiratet?
  • Hat der Antragsteller Kinder?
  • Wo ist der Antragsteller untergebracht?
In welcher Form die Asylbewerberleistungen ausgezahlt werden, hängt von der Unterkunft des Antragstellers ab. Handelt es sich bei der Unterkunft um eine Aufnahmeeinrichtung, so wird der Regelbedarf weitestgehend als Sachleistung ausgezahlt. Lebt der Antragsteller in einer Wohnung, so erhält er vorrangig Geldleistungen.

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Regelsatzes der Asylbewerberleistungen am Arbeitslosengeld II und am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz. Jährlich wird die Höhe der Asylbewerberleistungen demnach an die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Die Höhe der Leistung für das Jahr 2022 kann aus der untenstehenden Tabelle entnommen werden.

Wichtig
Von dem notwendigen Bedarf sollen Kosten für Nahrung, Heizung etc. gedeckt werden. Der notwendige persönliche Bedarf soll Kosten für persönliche Bedürfnisse decken, z.B. Freizeit und Kleidung.
Höhe Asylbewerberleistungen 2022
Bedarfsstufe Notwendiger Bedarf Notwendiger persönlicher Bedarf Gesamt
Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) 204 € 163 € 367 €
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/ in einer Sammelunterkunft) 183 € 147 € 330 €
Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung/ Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben) 163 € 131 € 294 €
Bedarfsstufe 4 (Kinder zwischen 14 und 17 Jahren) 215 € 111 € 326 €
Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren) 174 € 109 € 283 €
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) 144 € 105 € 249 €

Neben dem Regelsatz gibt es den Mehrbedarf und den Sonderbedarf. Anspruch auf den Mehrbedarf besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Diät einhalten muss und demnach teurere Lebensmittel kaufen muss. Anspruch auf den Sonderbedarf besteht in besonderen Situationen, beispielsweise bei einer Schwangerschaft oder der Ersteinrichtung einer Wohnung.

Regelungen bezüglich der Höhe des Mehr- bzw. Sonderbedarfs gibt es nicht. Es liegt im Ermessen der Sachbearbeiter, der im Einzelfall entscheidet, wie viel Geld für die jeweilige Situation genehmigt werden soll.

Antrag auf Asylbewerberleistungen: Wer und wie?

Asylbewerberleistungen 2022: Voraussetzung, Höhe und AntragDer Antrag auf Asylbewerberleistungen kann grundsätzlich von hilfebedürftigen Asylbewerbern beantragt werden. Hilfebedürftig, das bedeutet, dass der Antragsteller kein Vermögen bzw. Einkommen über 200 € haben. Zudem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller muss eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.
  • Der Antragsteller muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
  • Der Antragsteller muss einen Asylantrag gestellt haben oder über einen Flughafen einreisen wollen oder im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein oder im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen
  • Der Antragsteller muss ausreisepflichtig sein, aber eine Abschiebeandrohung ist noch nicht bzw. Nicht mehr vollziehbar.
Anspruchsberechtigt sind auch die Ehe- bzw. Lebenspartner sowie die Kinder des Antragstellers. Erfüllt der Antragsteller bereits die Bedingungen, müssen Partner und Kinder diese in der Regel nicht erfüllen, um Anspruch auf die Asylbewerberleistungen zu haben.

Der Antrag auf Asylbewerberleistungen muss bei dem Amt gestellt werden, das für das Bundesland zuständig ist, in dem der Asylbewerber untergebracht ist. In Berlin handelt es sich beispielsweise um das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.

Jedes Amt hat seine eigene Vorgehensweisen, jedoch wird den Antragsteller in der Regel ein Antragsformular zur Verfügung gestellt, das sie ausfüllen und mit einer Reihe von Nachweisen einreichen müssen:

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis über den ausländerrechtlichen Status, z.B. Aufenthaltsgenehmigung
  • Nachweis über Einkommen, z.B. Gehaltsabrechnung
  • Nachweis über Vermögen
Die Asylbewerberleistungen werden für höchstens 18 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Anspruchs, kann der Berechtigte unter Umständen Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II oder SGB XII haben.
Weitere häufig gestellte Fragen

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