🙋Was sind Asylbewerberleistungen?
Asylbewerberleistungen sind Sach- und Geldleistungen für hilfebedürftige Asylbewerber. Diese Leistungen sollen Betroffene dabei unterstützen den Unterhalt und den persönlichen Bedarf zu decken.
Die Asylbewerberleistungen sind eine soziale Leistung, auf die Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind und wie hoch der Leistungsanspruch ist? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Die Asylbewerberleistungen sind eine staatliche Leistung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist. Konkret handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die hilfebedürftige Asylbewerber dabei unterstützen soll, ihr Leben zu gestalten. Zum einen dient diese Unterstützung der Abdeckung von Unterhaltskosten und zum anderen soll der persönliche Bedarf gesichert sein.
Laut dem Statistischen Bundesamt haben im Jahr 2020 knapp 400.000 Menschen Asylbewerberleistungen in Anspruch genommen. Eine Zahl, die seit 2015 zum vierten Mal in Folge gesunken ist, und zwar um 3 Prozent gegenüber 2019.
Der Regelsatz der Asylbewerberleistungen setzt sich aus zwei Bedarfen zusammen: dem notwendigen Bedarf und dem notwendigen persönlichen Bedarf. Dies Höhe dieser Bedarfe ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig:
Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Regelsatzes der Asylbewerberleistungen am Arbeitslosengeld II und am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz. Jährlich wird die Höhe der Asylbewerberleistungen demnach an die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Die Höhe der Leistung für das Jahr 2022 kann aus der untenstehenden Tabelle entnommen werden.
Höhe Asylbewerberleistungen 2022 | |||
Bedarfsstufe | Notwendiger Bedarf | Notwendiger persönlicher Bedarf | Gesamt |
Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) | 204 € | 163 € | 367 € |
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/ in einer Sammelunterkunft) | 183 € | 147 € | 330 € |
Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung/ Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben) | 163 € | 131 € | 294 € |
Bedarfsstufe 4 (Kinder zwischen 14 und 17 Jahren) | 215 € | 111 € | 326 € |
Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren) | 174 € | 109 € | 283 € |
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) | 144 € | 105 € | 249 € |
Neben dem Regelsatz gibt es den Mehrbedarf und den Sonderbedarf. Anspruch auf den Mehrbedarf besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Diät einhalten muss und demnach teurere Lebensmittel kaufen muss. Anspruch auf den Sonderbedarf besteht in besonderen Situationen, beispielsweise bei einer Schwangerschaft oder der Ersteinrichtung einer Wohnung.
Der Antrag auf Asylbewerberleistungen kann grundsätzlich von hilfebedürftigen Asylbewerbern beantragt werden. Hilfebedürftig, das bedeutet, dass der Antragsteller kein Vermögen bzw. Einkommen über 200 € haben. Zudem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Antrag auf Asylbewerberleistungen muss bei dem Amt gestellt werden, das für das Bundesland zuständig ist, in dem der Asylbewerber untergebracht ist. In Berlin handelt es sich beispielsweise um das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Jedes Amt hat seine eigene Vorgehensweisen, jedoch wird den Antragsteller in der Regel ein Antragsformular zur Verfügung gestellt, das sie ausfüllen und mit einer Reihe von Nachweisen einreichen müssen:
Asylbewerberleistungen sind Sach- und Geldleistungen für hilfebedürftige Asylbewerber. Diese Leistungen sollen Betroffene dabei unterstützen den Unterhalt und den persönlichen Bedarf zu decken.
Asylbewerberleistungen setzen sich auch einem Regelbedarf und ggf. auch einem Mehr- und Sonderbedarf zusammen. Die Höhe des Regelbedarfs ist von mehreren Elementen abhängig. Eine alleinstehende Person erhält monatlich beispielsweise 367 €.
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