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Was ist Sozialhilfe und wer kann die Leistung beantragen?

14. Oktober 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Was ist Sozialhilfe und wer kann die Leistung beantragen?

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die von hilfsbedürftigen Bürgen beantragt werden kann. Dies betrifft beispielsweise Personen, die arbeitslos sind und keinen Anspruch auf eine vorrangige Leistung haben. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie alles was Sie zur Sozialhilfe und dem Sozialhilfesatz wissen müssen.

Was ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die sich an Menschen richtet, die kein Einkommen bzw. Vermögen und keinen Anspruch auf andere staatliche Sozialleistungen, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II haben. Sie ist somit eine Grundsicherung, das heißt dass sie hilfsbedürftigen Menschen in Deutschland eine menschenwürdige Existenz ermöglichen soll.

Sozialhilfe gibt es in unterschiedlichen Formen. Die beiden wichtigsten Sozialhilfeleistungen sind die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wer bekommt Sozialhilfe?

Grundsätzlich gilt, dass jede hilfsbedürftige Person in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, Anspruch auf Sozialhilfe hat. Dennoch müssen auch hierfür gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Person muss hilfsbedürftig sein. Das bedeutet, dass sie nicht über ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen verfügt, um sich selbst zu versorgen. Zudem darf es keine unterhaltspflichtigen Angehörigen geben, die die Person finanziell unterstützen könnten.
  • Die Person darf nicht erwerbsfähig sein. Als erwerbsfähig gelten Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Wichtig
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass vorerst geprüft werden muss, ob der potenzielle Sozialhilfeempfänger Anspruch auf eine andere Sozialleistung hätte.

Einfluss von Einkommen und Vermögen auf den Sozialhilfeanspruch

Was ist Sozialhilfe und wer kann die Leistung beantragen?Anspruch auf Sozialhilfe haben ausschließlich Personen, die kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen haben. Bei einem Antrag auf Sozialhilfe, prüft das Sozialamt demnach vorerst das vorhandene Einkommen bzw. Vermögen und entscheidet wie viel davon angerechnet wird und ob der Antragsteller Anspruch auf Sozialhilfe hat. Zum Einkommen zählen folgende Einnahmen:

Bei der Prüfung des Einkommens, werden zudem gewisse Summen von dem Einkommen abgezogen. Hierzu gehören unter anderem:

Andere Einnahmen zählen nicht zum Einkommen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Schmerzensgeld
  • Arbeitsförderungsgeld und Ausbildungsgeld

Neben dem Einkommen spielt wie bereits erwähnt auch das Vermögen ein Rolle. Hierzu zählt beispielsweise:

  • Jegliche Ersparnisse auf einem Sparbuch, in Form von Wertpapieren und in bar
  • Wertgegenstände wie z.B. Schmuck, Kraftfahrzeuge
  • Nicht selbst genutzte Häuser, Wohnungen und Grundstücke

Auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich das sogenannte Schonvermögen, dass nicht bei der Berechnung des Sozialamtes berücksichtigt wird:

  • Angemessener Hausrat, z.B. Möbel und Haushaltsgegenstände
  • Gegenstände zur Berufsausübung, z.B. PkW, Schutzkleidung und Fachliteratur
  • Kulturelle und wissenschaftliche Gegenstände, z.B. Musikinstrumente, Stereoanlage und Briefmarkensammlung
Wichtig
Wie hoch das Einkommen bzw. Vermögen für die Sozialhilfe sein darf, ist von der individuellen Situation des Antragstellers abhängig. So gilt für eine alleinstehende Person nicht die gleiche Grenze wie für eine alleinerziehende Person mit drei Kindern.

Sonderregelungen bei den Anspruchsvoraussetzungen

Für bestimmte Personengruppen, gibt es Sonderregelungen, wenn es um die Bewilligung der Sozialhilfe geht. So muss im Normalfall das Einkommen bzw. Vermögen des gesamten Haushaltes angegeben werden. Bei schwangeren Frauen bzw. Personen, die ein Kind unter 6 Jahren betreuen und bei ihren Eltern leben, wird das Einkommen bzw. Vermögen der Eltern nicht berücksichtigt.

Zudem gilt es hervorzuheben, dass auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, Sozialhilfe beantragen können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Personen eine Niederlassungserlaubnis oder einen befristeten Aufenthaltstitel mit dauerhaften Aufenthaltsperspektive haben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass beispielsweise Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen Anspruch auf die Leistung haben.

Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit, die im Ausland leben, haben in der Regel keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Sozialhilfesatz 2022: Wie hoch ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe soll den Empfängern der Leistung als Existenzsicherung dienen und ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Mit der finanziellen Hilfe sollen die Grundbedürfnisse einer Person gedeckt werden. Hierzu gehören die Ausgaben für:

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Körperpflegeprodukte,
  • Hausrat,
  • Haushaltsenergie und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Wie hoch der Sozialhilfesatz letztendlich ist, ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig. So hat eine alleinerziehende Person beispielsweise Anspruch auf eine höheren Betrag, als eine Person, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft ist.

Wie hoch ist der Sozialhilfesatz 2022?
Personengruppe Sozialhilfesatz 2022 Sozialhilfesatz 2021
Alleinstehende/ alleinerziehende Person 449 € 446 €
Paar/ Bedarfsgemeinschaft pro Person 404 € 401 €
Volljährige Person in Einrichtung 360 € 357 €
Nicht erwerbstätige Person unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 360 € 357 €
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 € 373 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 € 309 €
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 € 283 €
Achtung
Die Kosten für die Unterkunft sind nicht Teil der Sozialhilfe. Hierzu gehört sowohl die Grundmiete als auch die Neben- und Heizungskosten. Diese Kosten werden zusätzlich zur Sozialhilfe gezahlt.

In einigen Fällen kann ein sogenannter Mehrbedarf genehmigt werden. Dieser kann sowohl einmalig als auch dauerhaft genehmigt werden. Beispielsweise kann eine schwangere Frau einen Antrag auf einmaligen Mehrbedarf für die Erstausstattung ihres Kindes stellen. Eine Person, die aufgrund einer Krankheit einen kostenintensive Ernährung benötigt, kann eine Antrag auf dauerhaften Mehrbetrag stellen.

Einige Kosten sind jedoch nicht Teil der Sozialhilfe. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Alkohl,
  • Zigaretten und
  • Tiernahrung.

Sozialhilfe beantragen: Wie verläuft der Antrag auf die finanzielle Leistung?

Was ist Sozialhilfe und wer kann die Leistung beantragen?Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden muss. Ohne einen solchen Antrag bekommt man in der Regel auch keine finanzielle Unterstützung. Nur in einigen Ausnahmefällen genügt es, wenn beispielsweise ein Familienmitglied oder behandelnder Arzt den Bedarf auf Sozialleistung für eine Person anmeldet.

Die Sozialhilfe wird grundsätzlich bei dem zuständigen Sozialamt beantragt. Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, bzw. glaubt Anspruch auf die Leistung haben zu können, kann sich an das jeweilige Amt wenden. Am einfachsten ist es direkt zu dem Sozialamt zu gehen und den Antrag vor Ort zu stellen. Folgende Unterlagen müssen hierfür mitgebracht werden:

  • Gültiges Ausweisdokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag
  • Nachweis über monatliche Ausgaben, z.B. Stromkosten
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • Einkommensunterlagen, z.B. Gehaltsabrechnung oder Arbeitslosengeldbescheid
  • Unterlagen über vorhandenes Vermögen
  • Nachweise über Versicherungen, z.B. Haftpflichtversicherung
  • Daten über Ehegatten und Kinder
  • Schwerbehindertenausweis, Mutterpass
Die Sozialhilfe wird zwar bei dem Sozialamt beantragt, dieses ist jedoch nicht Träger der finanziellen Leistung. Träger der Sozialhilfe sind die Kommunen und Landkreise. Zuständig für die Sozialhilfe ist somit meist die Kommune bzw. der Landkreis in dem sich der Antragsteller aufhält.

Nachdem der Antrag gestellt und alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, prüft das Sozialamt den Antrag. Hierbei wird vor allem die Hilfebedürftigkeit unter die Lupe genommen: Wie viel Einkommen bzw. Vermögen hat die Person? Gibt es jemanden im Umfeld der Person, der die Person finanziell unterstützen könnte? Zudem wird geprüft, ob die Person Anspruch auf eine vorrangige Sozialleistung haben könnte.

Stellt das Sozialamt fest, dass der Anspruch auf Sozialleistung besteht, so stellt sie einen sogenannten Bewilligungsschein aus. Dieser Schein berechtigt die Person Sozialhilfe zu empfangen. Es lohnt sich in allen Fällen den Bewilligungsschein auf seine Richtigkeit zu prüfen. Hierbei sollte man darauf achten, dass alle Haushaltsmitglieder richtig eingestuft und genügend Geld für alle Bedarfe genehmigt wurde.

Personen, denen die Sozialhilfe nicht genehmigt wurde, erhalten einen sogenannten Ablehnungsschein. Diese Personen können, wenn sie das wünschen, dagegen Widerspruch einlegen.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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