❓ Was ist Sozialhilfe?
Sozialhilfe ist eine Grundsicherung, die Menschen ohne Einkommen ein menschenswürdiges Leben ermöglichen soll.
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die von hilfsbedürftigen Bürgen beantragt werden kann. Dies betrifft beispielsweise Personen, die arbeitslos sind und keinen Anspruch auf eine vorrangige Leistung haben. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie alles was Sie zur Sozialhilfe und dem Sozialhilfesatz wissen müssen.
Inhaltsübersicht
Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die sich an Menschen richtet, die kein Einkommen bzw. Vermögen und keinen Anspruch auf andere staatliche Sozialleistungen, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II haben. Sie ist somit eine Grundsicherung, das heißt dass sie hilfsbedürftigen Menschen in Deutschland eine menschenwürdige Existenz ermöglichen soll.
Grundsätzlich gilt, dass jede hilfsbedürftige Person in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, Anspruch auf Sozialhilfe hat. Dennoch müssen auch hierfür gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:
Anspruch auf Sozialhilfe haben ausschließlich Personen, die kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen haben. Bei einem Antrag auf Sozialhilfe, prüft das Sozialamt demnach vorerst das vorhandene Einkommen bzw. Vermögen und entscheidet wie viel davon angerechnet wird und ob der Antragsteller Anspruch auf Sozialhilfe hat. Zum Einkommen zählen folgende Einnahmen:
Bei der Prüfung des Einkommens, werden zudem gewisse Summen von dem Einkommen abgezogen. Hierzu gehören unter anderem:
Andere Einnahmen zählen nicht zum Einkommen. Hierzu gehören beispielsweise:
Neben dem Einkommen spielt wie bereits erwähnt auch das Vermögen ein Rolle. Hierzu zählt beispielsweise:
Auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich das sogenannte Schonvermögen, dass nicht bei der Berechnung des Sozialamtes berücksichtigt wird:
Für bestimmte Personengruppen, gibt es Sonderregelungen, wenn es um die Bewilligung der Sozialhilfe geht. So muss im Normalfall das Einkommen bzw. Vermögen des gesamten Haushaltes angegeben werden. Bei schwangeren Frauen bzw. Personen, die ein Kind unter 6 Jahren betreuen und bei ihren Eltern leben, wird das Einkommen bzw. Vermögen der Eltern nicht berücksichtigt.
Zudem gilt es hervorzuheben, dass auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, Sozialhilfe beantragen können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Personen eine Niederlassungserlaubnis oder einen befristeten Aufenthaltstitel mit dauerhaften Aufenthaltsperspektive haben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass beispielsweise Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen Anspruch auf die Leistung haben.
Die Sozialhilfe soll den Empfängern der Leistung als Existenzsicherung dienen und ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Mit der finanziellen Hilfe sollen die Grundbedürfnisse einer Person gedeckt werden. Hierzu gehören die Ausgaben für:
Wie hoch der Sozialhilfesatz letztendlich ist, ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig. So hat eine alleinerziehende Person beispielsweise Anspruch auf eine höheren Betrag, als eine Person, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft ist.
Wie hoch ist der Sozialhilfesatz 2022? | ||
Personengruppe | Sozialhilfesatz 2022 | Sozialhilfesatz 2021 |
Alleinstehende/ alleinerziehende Person | 449 € | 446 € |
Paar/ Bedarfsgemeinschaft pro Person | 404 € | 401 € |
Volljährige Person in Einrichtung | 360 € | 357 € |
Nicht erwerbstätige Person unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 360 € | 357 € |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 € | 373 € |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 € | 309 € |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 € | 283 € |
In einigen Fällen kann ein sogenannter Mehrbedarf genehmigt werden. Dieser kann sowohl einmalig als auch dauerhaft genehmigt werden. Beispielsweise kann eine schwangere Frau einen Antrag auf einmaligen Mehrbedarf für die Erstausstattung ihres Kindes stellen. Eine Person, die aufgrund einer Krankheit einen kostenintensive Ernährung benötigt, kann eine Antrag auf dauerhaften Mehrbetrag stellen.
Einige Kosten sind jedoch nicht Teil der Sozialhilfe. Hierzu gehören beispielsweise:
Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden muss. Ohne einen solchen Antrag bekommt man in der Regel auch keine finanzielle Unterstützung. Nur in einigen Ausnahmefällen genügt es, wenn beispielsweise ein Familienmitglied oder behandelnder Arzt den Bedarf auf Sozialleistung für eine Person anmeldet.
Die Sozialhilfe wird grundsätzlich bei dem zuständigen Sozialamt beantragt. Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, bzw. glaubt Anspruch auf die Leistung haben zu können, kann sich an das jeweilige Amt wenden. Am einfachsten ist es direkt zu dem Sozialamt zu gehen und den Antrag vor Ort zu stellen. Folgende Unterlagen müssen hierfür mitgebracht werden:
Nachdem der Antrag gestellt und alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, prüft das Sozialamt den Antrag. Hierbei wird vor allem die Hilfebedürftigkeit unter die Lupe genommen: Wie viel Einkommen bzw. Vermögen hat die Person? Gibt es jemanden im Umfeld der Person, der die Person finanziell unterstützen könnte? Zudem wird geprüft, ob die Person Anspruch auf eine vorrangige Sozialleistung haben könnte.
Stellt das Sozialamt fest, dass der Anspruch auf Sozialleistung besteht, so stellt sie einen sogenannten Bewilligungsschein aus. Dieser Schein berechtigt die Person Sozialhilfe zu empfangen. Es lohnt sich in allen Fällen den Bewilligungsschein auf seine Richtigkeit zu prüfen. Hierbei sollte man darauf achten, dass alle Haushaltsmitglieder richtig eingestuft und genügend Geld für alle Bedarfe genehmigt wurde.
Sozialhilfe ist eine Grundsicherung, die Menschen ohne Einkommen ein menschenswürdiges Leben ermöglichen soll.
Anspruch auf Sozialhilfe haben hilfsbedürftige Menschen. Das sind Menschen, die weder Einkommen noch Vermögen haben. Zudem dürfen die Personen nicht erwerbsfähig sein, d.h. nicht zwischen 15 und 67 Jahre alt und fähig sein 3 Stunden in der Woche zu arbeiten.
Die höhe der Leistung ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig. Alleinstehende haben beispielsweise Anspruch auf 449 € im Monat.
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