Das Budget für Arbeit ist eine Leistung, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen soll, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen zu können? Sie möchten wissen, was dieses Budget genau ist und wer Anspruch darauf hat? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Was ist das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit ist ein Angebot, das von Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden kann, die eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten. Mit diesem Budget umfasst zwei verschiedene Leistungen:
- Lohnkostenzuschuss: Betriebe, die eine Person mit Behinderung einstellen, erhalten einen bestimmten Geldbetrag als Lohnkostenzuschuss. Dieser kann bis zu 75 Prozent des ausgezahlten Einkommens betragen, höchstens jedoch 1.316 € im Monat.
- Begleitung am Arbeitsplatz: Personen mit Behinderung können von einer pädagogischen Fachkraft im Arbeitsalltag begleitet werden. Diese hilft ihr beispielsweise bei der sozialen Integration und der Überwindung der Schwierigkeiten im Arbeitsalltag.
Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu bieten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und ein selbstständiges und unabhängiges Leben zu führen. Zudem soll ihnen mit dieser Förderung die Möglichkeit geboten werden, Alternativen zu den Arbeitsbereichen einer Werkstatt für behinderte Menschen kennenzulernen.
Wer hat Anspruch auf das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit kann grundsätzlich von Menschen mit Behinderung bzw. deren Arbeitgeber beantragt werden. Dennoch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Antrag genehmigt wird:
- Die Person mit Behinderung hat Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.
- Die Person mit Behinderung übt eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aus und zwar bei einem öffentlichen oder privaten Arbeitgeber mit tariflicher oder üblicher Entlohnung.
Keinen Anspruch auf das Budget für Arbeit haben Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auch nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten können. Auch Personen, die noch keinen festen Arbeitsvertrag vorliegen haben, können die Leistung nicht beantragen.
Wie kann die Leistung beantragt werden?
Das Budget für Arbeit muss bei der Stelle beantragt werden, bei der auch die Leistungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen beantragt werden. Welche Stelle das genau ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Berlin muss das Budget beispielsweise beim Integrationsfachdienst beantragt werden.
Genehmigt die zuständige Stelle den Antrag auf das Budget für Arbeit, so wird die Leistung für einen individuell festgelegten Zeitraum genehmigt. Wie lange dieser Zeitraum ist, hängt vom Arbeitsvertrag der Person ab. Handelt es sich beispielsweise um einen unbefristeten Arbeitsplatz, so wird das Budget auch unbegrenzt ausgezahlt.
Die Auszahlung endet im Regelfall mit Eintritt ins Rentenalter. In einigen Ausnahmefällen kann das Budget über diesen Zeitraum hinaus gezahlt werden. Endet das Arbeitsverhältnis vor diesem Zeitpunkt, so endet auch der Anspruch auf das Budget für Arbeit. In solch einem Fall kann die betroffene Person jedoch eine Tätigkeit bei der Werkstatt für behinderte Menschen oder einen anderen Arbeitgeber aufnehmen.