Familienentlastende Dienste sind Unterstützungsdienste für Familien mit Kindern mit Behinderung. Sie möchten wissen, welche Entlastungsdienste angeboten werden, wer darauf Anspruch hat und wie das Antragsverfahren abläuft? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was ist ein Familienentlastender Dienst?
Ein Familienentlastender Dienst (FeD), auch Familienunterstützender Dienst (FuD) genannt, ist ein Unterstützungsangebot, das sich an Menschen mit Behinderung und deren Familien richtet. Konkret bedeutet das, dass ein Mitarbeit des Dienstes der Familie beratend zur Seite steht und zeitweise die Pflege und Betreuung der behinderten Person übernimmt.
Ziel des Familienentlastenden Dienstes ist es, Freiräume und Erholung zu schaffen. So soll auf der einen Seite die Familien entlastet und auf der anderen Seite den Menschen mit Behinderung mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb der Familie geboten werden. Kurz: Auf beiden Seiten sollen die Kräfte, die für das Familienleben benötigt werden, wiederhergestellt werden.
Was macht ein Familienentlastender Dienst?
Das Angebot des Familienentlastenden Dienstes ist vom Bedarf der Familie abhängig. So benötigen einige Familien mehr Unterstützung als andere bzw. Unterstützung in anderen Bereichen. So wird ein Familienentlastender Dienst die Betreuung des behinderten Kindes in einigen Familien mehrmals die Woche übernehmen und in anderen Familien nur für bestimmte Veranstaltungen, wie z.B. im Rahmen einer Gruppenreise, benötigt.
Das Angebot, aus dem betroffene Familien wählen können, ist vielfältig und lässt sich in drei Hauptkategorien unterteilen:
- Information und Beratung:
- Sozialpädagogische Beratung und Begleitung der Familie
- Spezifische Beratung für verschiedene Lebensbereiche z.B. Schule, Beruf
- Beratung über gesetzliche Regelungen im Bereich Sozialrecht
- Vermittlung von Rechtsberatung
- Angebot an Selbsthilfegruppen und Gesprächskreisen
- Familienunterstützende Hilfe:
- Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung, z.B. Kinobesuch, Spaziergang
- Gruppen- und Kursangebote für Menschen mit Behinderung
- Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Behinderung
- Betreuung am Abend, in der Nacht oder am Wochenende
- Ferien- und Urlaubsbetreuung für Kinder mit Behinderung
- Unterstützung in Krisensituationen, mit dem Ziel stationäre aufenthalte zu vermeide
- Persönliche Hilfe:
- Förderung der Selbstständigkeit der behinderten Person und ihrer Integration in der Gesellschaft, z.B. Kochkurse
- Pflegerische Hilfe, z.B. Unterstützung beim Waschen
- Begleitung, z.B. zu Arztterminen
- Fahrdienst, z.B. zur Schule
- Betreuung bei Gruppenaktivitäten bzw. -reisen
Beispiel: Ein körperlich behindertes Kind möchte mit seiner Schulklasse auf Klassenfahrt fahren. Beide Eltern sind berufstätig und können das Kind aus diesem Grund nicht begleiten. Ein Familienentlastender Dienst kann beauftragt werden, um das Kind bei der Klassenfahrt zu begleiten und es abhängig von seinen Bedürfnissen zu unterstützen.
Familienentlastender Dienst: Wer übernimmt die Kosten?
Familien, die die Unterstützung eines Familienentlastenden Dienstes beanspruchen möchten, haben verschiedene Möglichkeiten diesen Dienst zu finanzieren. Beispielsweise kann die Eingliederungshilfe zur Deckung der Kosten genutzt werden. Oder es kann auf die Leistungen der Pflegeversicherung zurückgegriffen werden. In einigen Fällen bieten auch Jugend- und Sozialämter sowie Krankenkassen finanzielle Unterstützung an.
Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten können zudem miteinander kombiniert werden. Beispielsweise können die Leistungen der Pflegekasse und der Eingliederungshilfe zusammen genutzt werden. Denn die Pflegekasse finanziert die Entlastung der Familie, während die Eingliederungshilfe das behinderte Familienmitglied unterstützt.
Wer bietet den Familienentlastenden Dienst an?
Ein Familienentlastender Dienst wird oftmals von Wohlfahrtsverbänden, wie z.B. die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt angeboten. Doch auch Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen und Pflegedienste haben entsprechende Angebote. Zudem gibt es sogenannte Offene Hilfen, die Menschen mit Behinderung und deren Familien unterstützen.
Beispiel: Familienentlastender Dienst Lebenshilfe
Beispiel eines Familienentlastenden Dienstes ist der Dienst der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Der gemeinnützige Verband unterstützt bereits seit über 25 Jahren Menschen mit Behinderung und deren Familien aus Weimar und Umgebung. Ziel des Vereins ist es, den betroffenen Menschen ein Leben in ihrer Familie zu ermöglichen und eine vollstationäre Unterbringung möglichst zu vermeiden.