Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können von Menschen mit Behinderung beantragt werden, die (wieder) in den Beruf einsteigen möchten. Sie möchten wissen, welche Leistungen es genau gibt und wie sie beantragt werden können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation bzw. der Berufsförderung, die sich an Menschen mit einer Behinderung richten, die (erneut) in den Beruf einsteigen möchten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, betroffenen Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihre Erwerbstätigkeit zurückzugewinnen bzw. zu erhalten.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen und sind in verschiedene Kategorien unterteilt. Beispiele hierfür sind:
- Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel: Durch diese Maßnahmen sollen die Folgeerscheinungen der Behinderung ausgeglichen werden, indem der betroffenen Person die notwendigen Arbeitshilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.
- Kraftfahrzeughilfe: Personen, die aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft darauf angewiesen sind mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, können einen Zuschuss zum Kauf eines Autos bzw. Zur angemessenen Ausstattung des Fahrzeugs erhalten.
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Personen, die eine neue Arbeitsstelle suchen, können bei dieser Suche Unterstützung einholen.
- Wohnungshilfen: Leistungen in diesem Bereich dienen zum barrierefreien Umbau der Wohnung. Hier soll es jedoch nicht um die Verbesserung der Lebensqualität, sondern um die bessere Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes gehen.
- Arbeitsassistenz: Personen, die zum Einstieg in den Beruf eine Arbeitsassistenz benötigen, können diese für einen Höchstzeitraum von drei Jahren in Anspruch nehmen.
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit: Personen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten und deren Krankheitsbild zur ausgewählten Tätigkeit passt, können hierbei unterstützt werden.
- Leistung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen: Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, können im geschützten Rahmen der Werkstätte für behinderte Menschen eine Tätigkeit aufnehmen.
Leistungen zur beruflichen und schulischen Bildung
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird auch die berufliche und schulische Bildung von Personen mit Behinderung gefördert. Zu den förderfähigen Bereichen gehören u.a.:
- Schulungen zur beruflichen Anpassung an neue Techniken oder neue Tätigkeiten im gleichen Beruf
- Maßnahmen der Weiterbildung
- Berufsausbildung für einen neuen Beruf
- Nachholung eines Schulabschlusses
Bei der Wahl der jeweiligen Leistung wird stets die persönliche Situation der betroffenen Person berücksichtigt. Hierbei werden Faktoren wie beispielsweise die Eignung, Neigung und die bisherige Erfahrung der jeweiligen Person miteinbezogen.Auch die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt spielt hierbei eine Rolle.
Wer hat Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Anspruch auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben grundsätzlich Personen, die aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit nicht ohne weiteres am Berufsleben teilhaben können. Je nach Leistungsträger müssen ggf. weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Einer der Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung. Zu den zusätzlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung gehören:
- Antragsteller müssen die Mindestversicherungszeit erfüllen. Das bedeutet, dass sie für einen bestimmten Zeitraum in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben müssen. Wie lange die Mindestversicherungszeit ist, hängt von der Leistung ab, die in Anspruch genommen werden soll. So kann die Mindestdauer in einigen Fällen bei 6 Monaten und in anderen bei 15 Jahren liegen.
- Der Antragsteller darf kein Ausschlusskriterium erfüllen. Beispielsweise können Beamte die Leistungen der Rentenversicherung nicht in Anspruch nehmen.
Personen, die sich unsicher sind, ob sie Anspruch auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben, können sich an einen Berater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dieser begleitet den Antragsteller durch den gesamten Bewerbungsprozess und berät ihn bezüglich der Voraussetzungen und das Antragsverfahren. Personen, die einen solchen Berater beauftragen möchten, können hier den passenden Berater in ihrer Nähe finden.
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Wie geht das?
Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für die Leistungen, so kann sie einen Antrag stellen. Der Ablauf des Antragsverfahrens hängt auch hier von dem jeweiligen Träger ab.
Personen, die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, können dies ganz einfach online über das Portal Rentenversicherung machen. Der Antragsteller sollte hierfür einen Bearbeitungszeit von ca. 30 Minuten einrechnen. Für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:
- Versicherungsnummer
- Kontaktdaten des behandelnden Arztes
- Befundbericht des Arztes
- Kontaktdaten des zuständigen Krankenkasse
- Bankverbindung
Der Antrag wird anschließend von der zuständigen Rentenkasse bearbeitet. Werden alle Voraussetzungen erfüllt und liegen alle Dokumente vor, so bestätigt die Rentenkass den Antrag und die Kosten für die entsprechende Leistung werden von der Rentenkasse übernommen. Der Antragsteller muss grundsätzlich keine Zuzahlungen leisten.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt: Was nun?
Nachdem der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde, kann der Antragsteller seine berufliche Rehabilitations beginnen. Für die Dauer dieser Reha erhält die Person grundsätzlich Übergangsgeld. Die Person ist zudem grundsätzlich Mitglied bei der Renten-, Kranken– und Pflegeversicherung. Die Kosten hierfür trägt im Regelfall die Rentenversicherung oder im Falle einer Aus-/Weiterbildung der Betrieb.
Die berufliche Rehabilitation dauert in der Regel so lange, bis das angestrebte Berufsziel erreicht wurde. Während dieser Phase erhält die betroffene Person die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Weiterbildungen, die ganztägig stattfinden, sind grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt. Je nach Situation der Person mit Behinderung und des Arbeitsmarktes kann dieser Zeitraum verlängert werden.