❓ Was ist eine Sehbehinderung?
Eine Sehbehinderung ist eine massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Diese kann sowohl von Geburt an vorliegen als auch im Laufe des Lebens auftreten.
Eine Sehbehinderung ist eine Behinderung, die sowohl angeboren sein als auch im Laufe des Lebens auftreten kann. Sie möchten wissen, ab wann eine Person als sehbehindert gilt und welche finanzielle Hilfen in solche einem Fall beantragt werden können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Es ist schwierige objektiv zu beurteilen, ab wann eine Sehbehinderung bzw. Blindheit vorliegt. Denn Sehbehinderung bzw. Blindheit werden unterschiedlich wahrgenommen. Aus diesem Grund gibt es Definitionen, die bestimmen sollen, ab wann eine Sehbehinderung vorliegt. Diese Definitionen sind jedoch oftmals unterschiedlich genau sein. Der Berufsverband der Augenärzte in Deutschland definiert Sehbehinderung wie folgt:
Sehbehinderung Einstufung Tabelle (WHO) | ||
Stufen | Sehschärfe auf dem besseren Auge (mit Sehhilfe) | |
gleich oder geringer als | höher als | |
Keine bzw. leichte Sehbeeinträchtigung | 6/18 | |
3/10 (0,3) | ||
20/70 | ||
Mittlere Sehbeeinträchtigung | 6/18 | 6/60 |
3/10 (0,3) | 1/10 (0,1) | |
20/70 | 20/200 | |
Schwere Sehbeeinträchtigung | 6/60 | 3/60 |
1/10 (0,1) | 1/20 (0,05) | |
20/200 | 20/400 | |
Hochgradige Sehbeeinträchtigung | 3/60 | 1/60 |
1/20 (0,05) | 1/50 (0,02) | |
20/ 400 | 5/300 (20/1200) | |
Blindheit | 1/60 | Lichtwahrnehmung |
1/50 (0,02) | ||
5/300 (20/1200) | ||
Vollblindheit | Keine Lichtwahrnehmung |
Eine Sehbehinderung ist eine massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Eine Sehbehinderung kann sowohl von Geburt an bestehen als auch im Laufe des Lebens auftreten. In den meisten Fälle ist sie dauerhaft. Ob eine Sehbehinderung vorliegt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Zu diesem Faktoren gehören:
Für Menschen, die ohne Sehhilfe, das heißt ohne Brille oder Kontaktlinsen, sehbehindert bzw. blind sind, gibt es verschiedene Hilfsmittel. Hierzu gehören Sehhilfen wie beispielsweise Lupenbrillen oder Fernrohrlupen, aber auch andere Hilfsobjekte, wie beispielsweise:
Neben diesen Hilfsmittel, bieten eine Reihe von Bundesländern in Deutschland, das sogenannte Sehbehindertengeld. Hierbei handelt es sich um einen festen Geldbetrag, den Personen mit einer Sehbehinderung monatlich überwiesen bekommen. Mit diesem Sehbehindertengeld, sollen Mehrausgaben, die aufgrund der Behinderung entstehen, ausgeglichen werden.
In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für das Sehbehindertengeld zuständig. Personen mit einer Sehbehinderung, die diese Leistung in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Antrag also bei der ZBFS einreichen. Dies kann formlos per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Dennoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Wird der Antrag bestätigt, so erhalten Personen mit einer Sehbehinderung in Bayern monatlich 205,50 €. In einigen Fällen wird dieser Betrag allerdings gekürzt. Dies ist beispielsweise der Falle, wenn die Person in einem Pflegeheim lebt oder wenn die Person Leistungen ab dem Pflegegrad 2 bezieht. Auch weitere in- oder ausländische Leistungen die dem Ausgleich der Sehbehinderung dienen, werden vom Sehbehindertengeld abgezogen.
Berlin gehört zu den Städten, die Menschen mit einer Sehbehinderung ein Sehbehindertengeld auszahlen. Diese finanzielle Leistung lag bislang bei 153,09 €. Ab dem 1. Juli 2022 wird das Sehbehindertengeld der Hauptstadt allerdings auf 161,28 € angehoben.
Voraussetzung für das Sehbehindertengeld ist in Berlin, dass die Person auf dem besseren Auge selbst mit einer Sehhilfe nicht mehr als 5 Prozent sehen kann. Auch Gesichtsfeldeinschränkungen werden berücksichtigt. Personen auf die diese Angaben zutreffen, können einen Antrag bei dem für sie zuständigen Sozialamt in Berlin einreichen. Hierfür werden folgende Nachweise benötigt:
In Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für das Sehbehindertengeld zuständig. Diese finanzielle Hilfe beträgt monatlich 77 € und ist einkommensunabhängig. Das bedeutet, dass die Höhe des eigenen Einkommens keinen Einfluss auf die Höhe dieser Leistung hat und dass diese Leistung beispielsweise bei der Beantragung von Arbeitslosengeld nicht als Einkommen gewertet wird.
Personen mit Sehbehinderung, die die Leistung beantragen möchten, müssen hierfür einen online Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose bei dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) einreichen. Davor sollten sie sich jedoch vergewissern, dass sie die Voraussetzungen erfüllen:
Eine Sehbehinderung ist eine massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Diese kann sowohl von Geburt an vorliegen als auch im Laufe des Lebens auftreten.
Ab wann eine Sehbehinderung vorliegt, ist von der jeweiligen Definition abhängig. Laut der WHO ist eine hochgradig Sehbehindert, wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge auch mit Sehhilfe bei höhstens 0,05 liegt.
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