Behinderung

Fahrdienst: Mobilität für Menschen mit Behinderung

14. Oktober 2022 von Camille - 5 Minuten Lesezeit

Fahrdienst: Mobilität für Menschen mit Behinderung

Mit dem Fahrdienst soll Menschen mit einer Behinderung die Mobilität vereinfacht werden. Sie möchten wissen, welche Fahrdienste es gibt und wer die Kosten hierfür trägt. Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist ein Fahrdienst?

Ein Fahrdienst ist ein Mobilitätsangebot, das sich an Menschen mit vorübergehender oder dauerhafter Behinderung richtet. Diese werden von ausgebildeten Fahrern in Spezialfahrzeugen abgeholt und an ihr Ziel gebracht. Bei diesem Ziel kann es sich um eine der folgenden Möglichkeiten handeln:

  • Krankenfahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstätte
  • Alltagsfahrten, z.B. zum Einkauf, zu Freizeitaktivitäten, zu Privatbesuchen
Weitere Informationen
Der Fahrtendienst soll Menschen mit einer Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen bzw. erleichtern. Sie möchten wissen, welche weiteren Angebote es für Menschen mit Behinderung gibt? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Familienentlastender Dienst und Eingliederungshilfe.

Wer bietet den Fahrdienst an?

Der Fahrdienst wird von einer Reihe von gemeinnützigen Organisationen angeboten. Hierzu gehören beispielsweise der DRK, die Malteser und die Johanniter. Das genaue Angebot dieser Fahrdienste und die Höhe der Kosten sind von der jeweiligen Organisation abhängig.

Was bietet der DRK Fahrdienst?

Fahrdienst: Mobilität für Menschen mit Behinderung Das DRK bietet einen Fahrdienst, der Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Der Dienst wird demnach nicht nur für Krankenfahrten, sondern auch für Alltagsfahrten angeboten. Der DRK Fahrdienst ist eine Angebot, das sich an folgende Personengruppen wendet:

  • körperlich behinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis nutzen können
Der Fahrdienst wird von den jeweiligen Kreisverbänden des DRKs angeboten. Jeder Kreisverband legt seine eigenen Bedingungen und Preislisten fest. Es gilt jedoch: Nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen müssen auch gezahlt werden. Aus diesem Grund wird der Preis auf den Kilometergenau abgerechnet.

Was bietet der Malteser Fahrdienst?

Der Malteser bietet Menschen mit Behinderung einen Fahrdienst, der sie sowohl zur Schule, zum Arzt, zur Behörde als auch zu Ausflügen mit Freunden bringt. Konkret wird der Malteser Fahrdienst unter folgenden Formen angeboten:

  • Individualfahrten: Für Personen, die die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können.
  • Linienfahrten: Für Einrichtungen, deren Mitglieder einen Fahrdienst benötigen, z.B. Schulen, Behinderteneinrichtungen.
  • Krankenfahrten: Für Personen, die einen medizinischen Termin wahrnehmen müssen.

Die Kosten für die Fahrt, richten sich nach den konkret in Anspruch genommen Leistungen, d.h.:

  • Welche Strecke wird zurückgelegt?
  • Welches Fahrzeug wird benötigt?
  • An welchem Wochentag wird der Dienst in Anspruch genommen?
Der Fahrtendienst wird deutschlandweit an 100 Standorten angeboten.

Was bietet der Johanniter Fahrdienst?

Auch die Johanniter bieten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sie von A nach B zu bringen. Der Johanniter Fahrdienst kann sowohl für den Arztbesuch als auch für den Weg zur Arbeit oder zur Freizeitaktivität in Anspruch genommen werden.

Der Johanniter Fahrdienst wird in knapp 30 Regionen bzw. Städten in Deutschland angeboten. Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, genügt ein Anruf bei der jeweiligen Stelle.

Wer zahlt den Fahrtendienst?

Fahrdienst: Mobilität für Menschen mit Behinderung Ob die Kosten für den Fahrtendienst übernommen werden bzw. wer für das Mobilitätsangebot aufkommt, hängt von der persönlichen Situation der behinderten Person und vom Ziel der Fahrt ab.

Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung die Kosten für den Fahrdienst übernimmt, wenn es sich um eine Rettungsfahrt, einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt handelt. Voraussetzung hierfür sind:

  • Die Fahrt ist aus medizinischen Gründen zwingend notwendig.
  • Die Fahrt wurde vorher ärztlich verordnet.
  • Die Fahrt geht zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte.
In einigen Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Gibt es beispielsweise einen zwingenden medizinischen Grund für eine Behandlung an einem entfernteren Ort, so können auch hierfür die Kosten übernommen werden. Gleiches gilt für Notfälle, bei denen eine nachträgliche Verordnung eingereicht wird.

Doch auch in anderen Situationen können die Kosten für den Fahrtendienst übernommen werden. Und zwar dann, wenn es Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. In solchen Fällen übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für den Fahrdienst, z.B. für den Weg zur Arbeit oder für den Besuch von Freunden und Familie.

Der Träger der Eingliederungshilfe übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für den Kauf eines behindertengerechten Autos. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die nicht nur keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, sondern für die der Fahrdienst unzumutbar bzw. unwirtschaftlich wäre.

Wichtig
Personen, die den Fahrdienst aus medizinischen Gründen nutzen, müssen 10 Prozent der Fahrtkosten, d.h. mindestens 5 € und höchstens 10 € übernehmen. Wird der Fahrdienst aus anderen Gründen in Anspruch genommen, gibt es oftmals ein wöchentliches bzw. jährliches Budget. Wie hoch dieses Budget ist, muss im Einzelfall besprochen werden.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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