Der Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern ihren Kindern schuldig sind. Lebt die Familie in einem Haushalt, gibt es selten Probleme. Schwierig wird es, wenn die Eltern sich trennen. Sie möchten wissen, wer im Falle einer Trennung wie viel Unterhalt zahlen muss? Dein Hilfexpert hat die Antworten auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Kindesunterhalt: Wie lange sind Eltern verpflichtet, Unterhalt zu zahlen?
Kinder haben immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Das bedeutet, dass die Eltern die Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohn-, Ernährungs- und Mehrkosten tragen müssen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt voneinander leben. Wie lange der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht, ist allerdings von dem Alter und der Lebenssituation des Kindes abhängig:
- Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf den Mindestunterhalt. Dies gilt unabhängig davon, wo sie leben und ob sie sich noch in der Erstausbildung befinden.
- Privilegierte volljährige Kinder sind minderjährigen Kindern bezüglich des Kindesunterhalts gleichgestellt. Auch hier sind die Eltern verpflichtet, ihren Kindern einen Mindestunterhalt zu zahlen. Die Kinder müssen jedoch jünger als 21 Jahre als sein, sich in der Erstausbildung befinden, im Haushalt eines Elternteils leben und nicht verheiratet sein.
- Volljährige Kinder, die nicht privilegiert sind, können in einigen Fällen weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie sich noch in der ersten Berufsausbildung befinden.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Lebt das Kind gemeinsam mit beiden Eltern im selben Haushalt, so gibt es meist keine Probleme bezüglich der Unterhaltszahlung. Die Eltern kümmern sich gemeinsam um die Erziehung des Kindes und finanzieren den Lebensunterhalt zusammen. Problematisch wird es, wenn die Eltern sich trennen.
Bei einer Trennung lebt das Kind in den meisten Fällen bei einem Elternteil und besucht den anderen jedes zweite Wochenende und während der Hälfte der Schulferien. Der erste Elternteil zahlt den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt, indem er sich um die Erziehung des Kindes kümmert. Der zweite Elternteil leistet den Kindesunterhalt als Barunterhalt. Er zahlt also monatlich eine gewisse Geldsumme an den ersten Elternteil.
Wie viel Geld der zweite Elternteil als Kindesunterhalt zahlen muss, ist vom Gehalt des Unterhaltspflichtigen und vom Alter des Kindes abhängig. Obwohl es hier auf die individuelle Situation der Familie ankommt, dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung.
Düsseldorfer Tafel 2022 | |||||
Einkommensstufe | Nettoeinkommen | Betrag nach Altersstufen | |||
0 bis 5 Jahren | 6 bis 11 Jahren | 12 bis 17 Jahren | ab 18 Jahren | ||
1 | bis 1.900 | 396 | 455 | 533 | 569 |
2 | 1.901 - 2.300 | 419 | 478 | 560 | 598 |
3 | 2.301 - 2.700 | 436 | 501 | 587 | 626 |
4 | 2.701 - 3.100 | 456 | 524 | 613 | 655 |
5 | 3.101 - 3.500 | 476 | 546 | 640 | 683 |
6 | 3.501 - 3.900 | 507 | 583 | 683 | 729 |
7 | 3.901 - 4.300 | 539 | 619 | 725 | 774 |
8 | 4.301 - 4.700 | 571 | 656 | 768 | 820 |
9 | 4.701 - 5.100 | 602 | 692 | 811 | 865 |
10 | 5.101 - 5.500 | 634 | 728 | 853 | 911 |
11 | 5.501 - 6.200 | 666 | 765 | 896 | 956 |
12 | 6201 - 7.000 | 697 | 801 | 939 | 1002 |
13 | 7.001 - 8.000 | 729 | 838 | 981 | 1047 |
14 | 8.001 - 9.500 | 761 | 874 | 1024 | 1093 |
15 | 9.501 - 11.000 | 792 | 910 | 1066 | 1138 |
Beispiel: Eine unterhaltspflichtige Person hat ein monatliches Gehalt von 3.000 €. Er befindet sich somit in der vierten Einkommensstufe. Er hat zwei Kinder von jeweils 4 und 12 Jahren. Für das erste Kind muss er monatlich 456 € Kindesunterhalt zahlen, für das zweite 613 €. Von den insgesamt 1.069 € werden anschließend 109,50 € Kindergeld pro Kind abgezogen. Der zu zahlende Kindesunterhalt beträgt also 850 €.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet, wenn das Kind abwechselnd bei beiden Eltern lebt?
Viele Eltern wünschen sich, den Kontakt zum Kind auch nach der Trennung nicht zu verlieren und entscheiden sich aus diesem Grund für das sogenannte Wechselmodell. Hier hält sich das Kind abwechselnd bei beiden Eltern auf , z.B. 15 Tage in der Woche bei dem einen Elternteil und die anderen 15 Tage bei dem anderen Elternteil.
Das Wechselmodell hat einen Einfluss auf den Kindesunterhalt. Nun sind nämlich beide Elternteile für den Naturalunterhalt zuständig, so dass der Barunterhalt neu berechnet werden muss. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Unterhaltszahlung ganz entfällt. In den meisten Fällen muss dennoch ein anteiliger Unterhalt gezahlt werden.
Die Berechnung des Kindesunterhaltes beim Wechselmodell ist nicht gesetzlich festgelegt. Die Gerichte treffen ihre Entscheidungen basierend auf vergangenen Gerichtsurteilen. So wird die Höhe aktuell in sieben Schritten ermittelt:
- Das Nettoeinkommen von beiden Eltern wird zusammengerechnet.
- Basierend auf dem Ergebnis und dem Alter des Kindes kann in der Düsseldorfer Tabelle der Anspruch auf Kindesunterhalt abgelesen werden.
- Zu dem Betrag werden die Mehrkosten addiert, die durch die gemeinsame Betreuung entstehen. Ein Beispiel hierfür sind die zusätzlichen Fahrtkosten.
- Nun wird das Bruttoeinkommen beider Eltern bereinigt, d.h. es werden Kosten wie z.B. Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen. Hiervon wird der Selbstbehalt abgezogen. Das Ergebnis ist das einsetzbare Einkommen.
- Die beiden einsetzbaren Einkommen werden nun zueinander ins Verhältnis gesetzt, d.h. wie viel Einkommen schulden die Eltern jeweils.
- Von dem Ergebnis wird nun der Kindesunterhalt um die Zeit gekürzt, in der sich das Kind bei dem jeweiligen Elternteil aufhält, z.B. 50 Prozent.
- Im letzten Schritt werden die Zahlbeträge verrechnet und das Kindergeld abgezogen. Das Ergebnis ist der Kindesunterhalt beim Wechselmodell.
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
Eltern sind ihren Kindern grundsätzlich Kindesunterhalt schuldig. In einigen Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass dieser Anspruch keinen Bestand hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht leistungsfähig ist.
Auch arbeitslose Eltern sind ihren Kindern grundsätzlich Kindesunterhalt schuldig. Da der Selbstbehalt je nach Situation schnell unterschritten wird, kann es in solchen Situationen oftmals vorkommen, dass die Unterhaltspflicht nicht erfüllt werden kann. Der Unterhaltspflichtige ist in solch einem Fall jedoch dazu verpflichtet, sich ausreichend um Arbeit zu bemühen. Als ausreichend werden mindestens 20 Bewerbungen im Monat erachtet.