Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Knapp 8 Millionen hiervon sind schwerbehindert. Ab wann eine Person als schwerbehindert gilt, wird mit dem sogenannte Grad der Behinderung (GdB) bestimmt. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie wie der GdB festgelegt wird und welche Vorteile ein anerkannter GdB bietet.
Inhaltsübersicht
GdB Tabelle: Ein Überblick zum Grad der Behinderung
GdB Tabelle: Übersicht zum Grad der Behinderung | |
Grad der Behinderung | Beispiel |
GdB 10 | Verlust der Milz vor dem 8. Lebensjahr |
GdB 20 | Einseitige Prothese im Hüftgelenk |
GdB 30 | Einseitige Masektomie (Verlust der Brust) |
GdB 40 | Verlust von drei Fingern |
GdB 50 | Vollständige Harninkompetenz |
GdB 60 | Nasaler Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges |
GdB 70 | Verlust des gesamten Kehlkopfes mit guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinung |
GdB 80 | Entwicklung von Hautkrebs |
GdB 90 | Ausfall oder Verlust einer Niere, wenn die andere funktionell schwer eingeschränkt ist |
GdB 100 | HIV-Infektion mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung |
Was ist der Grade der Behinderung?
Mit dem Grad der Behinderung wird die Schwere der Behinderung bemessen, mit der eine Person zu leben hat. Hierzu gehören nicht nur körperliche Behinderungen, sondern auch chronische und psychische Erkrankungen.
Der Grad der Behinderung, wird in 10er-Schritten bemessen. Als behindert gelten Personen ab einem GdB von 20. Personen mit einem GdB von mindestens 50 gelten als schwerbehindert. Unter Umständen können Personen mit einem GdB zwischen 30 und 40 schwerbehinderten Menschen in einigen Situation gleichgestellt werden.
Welche Vorteile hat man durch die Anerkennung des GdB ?
Durch den Grad der Behinderung wird nicht nur festgestellt, sondern auch anerkannt, dass die betroffenen Personen große Herausforderungen im Alltag bewältigen müssen. Aus diesem Grund stehen ihnen gewisse Nachteilausgleiche zu. Beispielsweise haben Personen mit einem anerkannten GdB Vorteile im Bereich:
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Personenverkehr
- Runkfunkbeitrag
Beispiele für GdB 50 Vorteile
Für Menschen mit einem GdB von mindestens 50, gelten gewisse arbeitsrechtliche Vorteile. Beispielsweise profitieren sie von einem besonderen Kündigungsschutz. Man möchte mit dieser Regelung vermeiden, dass die Persone aufgrund von ihrer Behinderung entlassen werden. Deweiteren haben behinderte Menschen, die eine 5-Tage-Woche arebiten, einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
Wie wird der Grade der Behinderung festgestellt?
Der GdB kann ausschließlich von einem Artz festgestellt werden. Bei der Festsellung geht es allerdings nicht um die Behinderung selbst, sondern um das Funktionsdefizit, die Dauer und die Auswirkung der Behinderung auf den Alltag der Person.
Beispiel: Wenn Sie sich das Bein gebrochen haben und nun einen Gips tragen, kann Ihre Situation nicht berücksichtigt werden, da solche Verletzungen ausreichend schnell heilen. Wenn sich Ihre Situation später verschlechtert, z. B. durch eine Infektion, dann können Sie unter Umständen einen Grad der Behinderung feststellen lassen.
Liegen mehrere Einschränkungen vor, so wird dies selbstverständlich im ärztlichen Gutachten berücksichtigt. Allerdings werden die Einträchtigungen nicht einzeln voneinander betrachtet und die Behinderungsgrade ausschließlich miteinander addiert. Stattdessen werden die Einträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und untersucht wie sich die Funktionsbeeinträchtigungen untereinander auswirken.
Wie wird ein Schwerbehindertenausweis beantragt?
Ein GdB von 10 oder weniger, kann bei einer Gesamtbewertung nicht berücksichtigt werden. Ab einem GdB von 20, wird der Behindertenstatus anerkannt. Die betroffene Person kann demnach eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen. Personen, bei denen ein GdB von 50 oder mehr festgestellt wurde, werden als schwerbehindert eingestuft. Sie können demnach einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Damit der GdB offiziell anerkannt wird, muss sich die betroffene Person direkt an das zuständige Versorgungsamt bzw. das zuständige Integrationsamt der Stadt oder Gemeinde wenden. Hier füllt der Antragsteller einen Antrag aus und reicht die entsprechenden Nachweise ein.
Im Antrag müssen eine Reihe von Angaben zu der jeweiligen Situation, der Behinderung, den daraus resultierenden Schwierigkeiten etc. gemacht werden. Zudem müssen hier die Kontaktdaten aller Ärzte angeben werden, die sich in den vergangenen Jahren mit dem Fall befasst haben. Neben dem Antrag, muss das gesetzliche Gutachten des Arztes eingereicht werden.
Bei Fragen, setzt sich die Behörde mit dem Antragsteller bzw. seinem Arzt in Verbindung. Im Anschluss überprüft die Behörde den Antrag und leitet sie an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt den GdB und entscheidet darüber, ob der Schwerbehindertenausweis erteilt wird.
Was passiert nachdem der Schwerbehindertenausweis genehmigt wurde?
Mit dem Schwerbehindertenausweis, kann die Betroffene Person die jeweiligen Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen. Insgesamt ist der Ausweis ist fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeit, muss er erneut beantragt werden. Grund dafür ist, dass der anerkannte Grad der Behinderung sich über die Zeit ändern kann.
Beispiel: Eine Person leidet an den Folgen eines schweren psychologischen Schockes. Ihr wird aufgrund einer Depression der Schwerbehindertenstatus erteilt. In den darauffolgenden Jahren arbeitet die Person jedoch an der Aufarbeitung ihres Traumas, so dass nach Ablauf des Schwerbehindertenausweises eine Verbesserung ärztlich nachgewiesen werden kann. In solch einem Fall kann es vorkommen, dass der Ausweis icht verlängert wird.
Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis
Neben dem GdB wird das sogenannten Merkzeichen. Diese Merkzeichen päzisiert die Art der Behinderung. Je nach Merkzeichen, können weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie z. B. reservierte Parkplätze am Arbeitsplatz oder die Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Beispiele für solche Merkzeichen sind:
- Der Buchstabe “G” steht für eine eingeschränkte Gehfunktion, vorausgesetzt, die Person können die Kriterien für einen Behinderungsgrad von mindestens 50 erfüllen.
- Der Buchstabe “aG” steht für außergewöhnliche Gehbehinderung. Diese Personen sind oft nicht in der Lage sich ohne Unterstützung fortzubewegen. Ihnen stehen demnach Nachteilausgleiche im Bereich Mobilität, Transport etc. zur Verfügung.
- Der Buchstabe “B” haben Anspruch auf eine ständige Begleitpersonder.
- Der Buchstabe”H” steht für Hilflosigkeit.
- Mit dem Buchstaben”RF” den Rundfunkgebühren befreit.
- Der Buchstabe “BI” wird im Falle einer vollständigen oder teilweisen Blindheit erteilt.
- Der Buchstabe “GI” steht für eine vollständige oder teilweise Taubheit.