Dass Arbeitnehmer sich krankschreiben lasse, ist keine Ausnahme. Doch wenn sich der Gesundheitszustand über mehrere Wochen nicht verbessert, treten Regelungen in Kraft, die über den alltäglichen Rahmen hinausgehen. Eine dieser Regelungen betrifft das sogenannte Krankengeld. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie alles was Sie über das Krankengeld wissen müssen: Wer hat Anspruch auf die Leistung, wie wird sie beantragt und wie lange bekommt man Krankengeld.
Inhaltsübersicht
Was ist das Krankengeld?
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Versicherungen, die sich an Arbeitnehmer richtet, die über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind. Konkret bedeutet das, dass Personen, die länger als sechs Wochen lang aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können, unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf das Krankengeld haben. Auf diese Weise soll die Existenz der Betroffenen gesichert werden.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Anspruch auf das Krankengeld haben grundsätzlich aller versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig sind. Beispiele für solche Krankheiten sind ein Beinbruch, der längere Zeit zum Heilen braucht oder eine Infektion, die mehrere Wochen braucht um unter Kontrolle gebracht zu werden. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet sechs Wochen lang das Gehalt weiterzuzahlen.
Sollte die Person nach Ablauf dieser Zeit noch immer nicht fähig sein zu arbeiten, so springt die Krankenversicherung ein. Weitere Situationen in denen das Krankengeld gezahlt wird, sind:
- Eine Person wird in einem Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung behandelt und der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht weiter aus.
- Eine Person wird in den erstens vier Wochen nach Aufnahme der neuen Arbeitsstelle krank und der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht weiter aus.
- Eine Person bezieht Arbeitslosengeld I und wird krank, so dass sie aktuell keine neue Arbeitsstelle suchen kann. In den ersten sechs Wochen zahlt die Arbeitslosenversicherung das Arbeitslosengeld, danach übernimmt das Krankengeld die existenzsichernde Leistung.
Grundsätzlich gilt, dass Personen, die gesetzlich versichert sind automatisch Anspruch auf das Krankengeld haben. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn es sich um Selbstständige handelt, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Diese müssen sich aktiv darum kümmern, dass sie im Krankheitsfall abgesichert sind. Hierfür können sie entweder:
- bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen normalen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag abschließen,
- einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch abschließen,
- oder eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Sonderregelung für Privatversicherte: das Krankentagegeld
Krankengeld kann ausschließlich von gesetzlich versicherten Personen beansprucht werden. Personen, die privat versichert sind, haben demnach nach 6 Wochen Krankheit unter Umständen kein Einkommen mehr. Aus diesem Grund lohnt es sich für diese Personen ein sogenanntes Krankentagegeld abzuschließen.
Das Krankentagegeld deckt ab dem 43. Tag die monatlichen Ausgaben des Langzeiterkrankten. Oft wird diese Leistung gleichzeitig mit der Krankenversicherung abgeschlossen. Eine Pflicht hierfür besteht jedoch nicht.
Wie bekommt man Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt am Tag, an dem der Arzt die betroffene Person als Arbeitsunfähig erklärt hat. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss daraufhin bei dem Arbeitgeber und der Krankenkasse eingereicht werden. In den ersten 6 Wochen erhält die erkrankte Person die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend ersetzt das Krankengeld der Krankenversicherung das Gehalt.
Für das Krankengeld muss kein gesonderter Antrag eingereicht werden. Die Krankenkasse schickt nach Ablauf der ersten sechs Wochen eine Vordruck für die Verdienstbescheinigung an den Arbeitgeber. Dieser füllt den Vordruck aus und schickt ihn zurück an die Kasse. Die Versicherung überprüft die Bescheinigung und berechnet die Höhe der Leistung. In Anschluss an diese Überprüfung wird die Leistung ausgezahlt.
Krankengeld Höhe: Wie viel Geld gibt es?
Die Höhe des Krankengeldes ist von dem Gehalt der krankgeschriebenen Person abhängig. Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld 70 Prozent des Bruttogehaltes entspricht. Es kann jedoch die 90 Prozent des Nettogehaltes nicht überschreiten.
Zur Berechnung des Krankengeldes werden beide Beträge ausgerechnet und der geringere der beiden wird ausgewählt. Hiervon wird anschließend der gesetzlich vorgegebene Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist das ausgezahlte Krankengeld.
Auch wenn das Krankengeld anhand des Gehaltes der betroffenen Personen berechnet wird, gibt der Gesetzgeber eine Grenze vor, die das Krankengeld nicht überschreiten kann. Diese Grenze liegt bei 3.386 € brutto im Monat. Hiervon werden zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Netto liegt das Krankengeld somit bei 2.979 €.
Auch Personen, die demnach ein deutlich höheres Gehalt haben, können die Grenze nicht überschreiten. Da die Lebenshaltungskosten bei Gutverdienern deutlich höher sein können, kann sich demnach wie bereits erwähnt eine private Versicherung lohnen.
Wie lange bekommt man Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld besteht 78 Wochen lang innerhalb von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre muss die betroffene Person allerdings nicht am Stück krankgeschrieben sein.
Beispiel: Eine Person ist nach einem schweren Autounfall 24 Wochen lang krankgeschrieben. Nach dieser Zeit nimmt sie die Arbeit wieder auf. Nach 2 Monaten, werden die Beschwerden jedoch wieder spürbar und sie ist erneut für acht Wochen krankgeschrieben. Der Anspruch auf Krankengeld bleibt hier bestehen.
Auch wenn die Beschwerden aufgrund derer die Versicherungsleistung bereits einmal beansprucht wurde, nach Ablauf der 3 Jahren wieder auftauchen, kann die Leistung erneut beantragt werden. Auch hier hat der Antragsteller erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren.
Der Anspruch auf das Krankengeld verfällt nach Ablauf der 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Sollte die betroffene Person noch immer nicht arbeitsfähig sein, so ist sie unter Umständen erwerbsunfähig. Hierfür fordert die Krankenkasse den Betroffenen drei Monate vor Auslaufen der Leistung einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen. Hier wird überprüft, ob die Person zeitnah geheilt werden kann oder nicht.
Ist die Person erwerbsunfähig, so hat sie Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt und richtet sich danach wie viele Stunden die Person noch arbeiten kann und welche Rentenansprüche sie bislang gesammelt hat.