❓Was ist BAföG?
BAföG ist eine staatliche Leistung, die sich an Studierende richtet, die während des Studiums nicht von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können.
BAföG ist eine finanzielle Leistung, die sich an Studierende richtet, die während des Studium nicht von Ihren Eltern unterstützt werden können. Sie möchten wissen wer Anspruch auf die Leistung hat und wie sie beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat die Antworten.
Inhaltsübersicht
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die staatliche Unterstützung für Schüler und Studierende in Deutschland. Die meisten Menschen in Deutschland verstehen unter BAföG jedoch nicht das Gesetz, sondern die Förderung, die dahinter steht.
Die Förderung setzt sich aus pauschal festgelegten Beträgen zusammen. Diese sollen Kosten decken, die Studierende und Schüler für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung benötigen. Um BAföG zu bekommen, muss ein Antrag beim BAföG-Amt eingereicht werden.
BAföG richtet sich an Personen, die bei der Finanzierung ihres Studiums bzw. ihre Ausbildung nicht von ihren Eltern unterstützt werden können. Es ist demnach nicht notwendig eine besondere Begabung für den gewählten Studiengang zu haben. Dennoch gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Der Antragsteller muss:
Die Höhe des BAföGs ist familienabhängig. Das bedeutet, dass die monatliche Auszahlung von den folgenden drei Kriterien abhängig ist:
Wird der Antrag eine Studierenden abgelehnt, so sind die Eltern verpflichtet, die Ausbildung ihres Kindes zu finanzieren. Für Eltern, deren Kinder nicht den BAföG-Höchstsatz bekommen, wird erwartet, dass sie die restlichen Ausbildungskosten übernehmen.
Der BaföG-Höchstsatz ändert sich regelmäßig. Lag er im Juli 2019 noch bei 716€, so stieg er ein Jahr später auf 723€ an. Studierende, die im Wintersemester 2022/2023 den BAföG-Höchstsatz bewilligt bekommen haben, erhalten monatlich 934 €. Sollten sie noch immer bei den Eltern leben und/ oder familienversichert sein, ist der Betrag etwas niedriger.
BAföG-Höchstsatz für das Wintersemester 2022/2023 | ||
Bedarf/ Pauschale | Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern |
Grundbedarf | 452€ | 452€ |
Wohnpauschale | 59€ | 360€ |
BAföG-Höchstsatz ohne KV/PV | 511€ | 812€ |
Krankenkassenzuschlag | 94€ | 94€ |
Pflegeversicherungszuschlag | 28€ | 28€ |
BAföG-Höchstsatz mit KV/PV | 633€ | 934€ |
Der BAföG-Höchstsatz setzt sich aus dem sogenannten Grundbedarf und der Wohnpauschale zusammen. In einigen Fällen kommt der sogenannte Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung dazu.
Der Grundbetrag ist von der Art der Ausbildung und von der Ausbildungsstätte abhängig. Für einige Schülergruppen gibt es beispielsweise keine Wohnpauschale. Stattdessen sind die Wohnkosten in der etwas höheren Grundpauschale mit inbegriffen.
Die Wohnpauschale richtet sich an Hochschulstudierende, die während des Studiums nicht bei ihren Eltern leben. Diese Pauschale wendet sich demnach auch an Personen, die in der Nähe ihres Elternhauses leben, aber dennoch ihre eigene Miete zahlen.
Dieser Zuschlag ist Studierenden vorbehalten, die nicht mehr bei ihren Eltern mitversichert sind. Bei gesetzlich versicherten genügt als Nachweis eine Bescheinigung der Krankenkasse. Personen die beitragspflicht privat versichert sind, müssen für den Zuschlag weitere Voraussetzungen erfüllen.
Studierende, die sich in einer besonderen Situation befinden, können gegebenenfalls weitere Zuschläge anfordern. Beispielsweise können Studierende mit Kindern unter 14. Jahren einen Kinderbetreuungszuschlag anfordern.
Auch Studierende, die ihr Studium zum Teil oder ganz in Ausland verbringen, können dies mit der BAföG-Förderung tun. Hierfür gibt es beispielsweise den einmaligen Fahrtkostenzuschuss. Zudem können Studiengebühren bis 4.600€ übernommen werden.
Für die BAföG-Anträge sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig. Wer demnach einen Antrag stellen möchte, muss sich an das Studierendenwerk der Hochschule wenden an der die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Der BAföG-Antrag kann auf zwei Wegen erfolgen:
In beiden Fällen muss vorerst ein Antragsformular ausgefüllt werden. Hier werden verschiedene Angaben zur eigenen Person, zur Ausbildung, zum Wohnort sowie zum Einkommen und Vermögen gemacht. Zudem müsse je nach Situation, verschiedene Nachweise eingereicht werden. Hierzu gehören unter anderem die Einkommenserklärung von Eltern oder Ehepartnern, die Bescheinigung der Ausbildungsstätte etc.
Der Erstantrag sollte so schnell wie möglich gestellt werden. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass er vollständig ist. Fehlt beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung, so wird der Antrag nicht bearbeitet. Spätestens während des Monats des Studienbeginns, sollte der Antrag eingereicht werden. Denn die Leistung wird nie rückwirkend ausgezahlt.
Im Regelfall müssen 50 Prozent der Fördersumme zinsfrei nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Maximal müssen 10.010€ zurückgezahlt werden. Die BAföG-Rückzahlungsrate beträgt 130€ im Monat. Das Geld wird jedoch nicht jeden Monat abgebucht. Stattdessen werden alle drei Monate 390€ vom Konto abgezogen.
Die Rückzahlung ist zudem vom Einkommen der Person abhängig. Das BAföG-Amt legt hierfür eine Einkommensgrenze fest, die je nach Branche unterschiedlich ist. Wessen Gehalt unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt bzw. wer nach dem Studium gar arbeitslos ist, kann eine Freistellung der Rückzahlung anfordern. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass die Person ihre Schulden nicht begleichen muss, sondern, dass sie verschoben wird.
BAföG ist eine staatliche Leistung, die sich an Studierende richtet, die während des Studiums nicht von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können.
Anspruch auf BAföG haben grundsätzlich alle Studierenden, die bei Beginn des Studiums unter 30 Jahre alt sind und an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind. Ausschlagend ist jedoch das Gehalt bzw. Vermögen der Eltern. Studierende, deren Eltern ein Jahreseinkommen unter 40.000 € haben im Normalfall Anspruch auf die Förderung.
Wie viel BAföG man erhält, ist von der persönlichen Situation abhängig. Der BAföG-Höchstsatz lag für das Wintersemester 2022/2023 liegt bei 934 €.
Nach dem Studium muss ein Teil der BAföG-Förderung zurückgezahlt werden. Betroffene haben hierfür insgesamt 20 Jahre Zeit.
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