Die Rente bekommt man in Deutschland nicht automatisch. Stattdessen muss man einen Rentenantrag stellen. Sie möchten wissen, wie der Antragsprozess für die Altersvorsorge funktioniert und welche Dokumente benötigt werden? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Wie stellt man einen Rentenantrag?
Personen, die das Rentenalter erreicht haben, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente. Diese kommt jedoch nicht automatisch. Stattdessen muss ein Rentenantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden.
Durch den Antrag wird das Rentenverfahren eingeleitet. Hier wird untersucht, ob ein Anspruch auf die Altersvorsorge besteht und wie hoch dieser Anspruch ist. Erst nach Abschluss des Prozesses erhält der Antragsteller die Rente. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem Renteneintritt einzureichen.
Personen, die einen Rentenantrag stellen möchten, benötigen folgende Dokumente um das Verfahren einzuleiten:
- Personendokument, z.B. Personalausweis, Reisepass
- Internationale Kontonummer IBAN und internationale Bankleitzahl BIC
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Informationen über die Kranken- und Pflegeversicherung (Anschrift und Versicherungsnummer)
Nachdem der Antragsteller alle relevanten Unterlagen gesammelt hat, kann der Rentenantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Hierfür müssen folgende Schritte nacheinander abgearbeitet werden.
Schritt 1: Rentenkonto klären
Ein halbes Jahr vor dem Rentenbeginn, sollte der Antragsteller überprüfen, ob alle relevanten Zeiten erfasst sind. Ob die Rentenversicherung tatsächlich alle relevanten Zeiten erfasst hat, kann der Antragsteller anhand des Versicherungsverlaufs feststellen. Diesen erhalten Personen ab dem Alter von 55 Jahren alle 3 Jahre per Post nach Hause geschickt.
Schritt 2: Rentenantrag besorgen
Rund vier Monate vor dem Rentenbeginn, sollte der Antragsteller das 22-seitige Rentenantragsformular durchlesen. Hierbei sollte er darauf achten, dass er auch wirklich alle wichtigen Unterlagen und Angaben gesammelt hat.
Schritt 3: Rentenantrag stellen
Drei Monate vor dem Rentenbeginn sollte der Rentenantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Hierfür muss das im Schritt 2 heruntergeladene Dokument ausgefüllt und an die entsprechende Rentenkasse geschickt werden. Welche Rentenkasse zuständig ist, erkennt der Antragsteller am Briefkopf der Schreiben der Rentenversicherung.
Schritt 4: Rentenbescheid prüfen
Nachdem der Rentenantrag bei der entsprechenden Rentenkasse eingegangen ist, überprüfte diese die Angaben und Nachweise. Im Anschluss schickt sie einen sogenannten Rentenbescheid an den Antragsteller. Dieser hat einen Monat Zeit, den Bescheid zu überprüfen und bei Fehlern Widerspruch einzulegen.
Wer kann einen Rentenantrag stellen?
Der Rentenantrag auf die reguläre Altersrente kann von Personen gestellt werden, die mindestens fünf Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Neben der regulären Altersrente gibt es auch die Altersrente für langjährige und besonders langjährige Versicherte. Langjährig Versicherte sind Personen, die über 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Besonders langjährige Versicherte sind Personen, die sogar 45 Jahre Wartezeit erfüllen. Die Wartezeit erfüllen u.a. Personen, die:
- sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und demnach Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, z.B. Arbeitnehmer
- freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, z.B. freiwillig versicherte Selbstständige
- für die Kindererziehung zuständig waren
- Angehörige häuslich gepflegt haben
Zusätzlich zu der Wartezeit müssen Antragsteller das Regelrentenalter erreicht haben. Wie hoch das Regelrentenalter ist, hängt vom Geburtsjahr des Antragstellers ab. Grund dafür ist, dass die Regelaltersgrenze in den kommenden Jahren stetig steigt. Wer demnach vor 1947 geboren wurde, konnte noch mit 65 Jahren in die Rente gehen. Für Personen ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Rentenantrag: Renteneintrittsalter für Regelaltersrente | |
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
Vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
+ 1 Jahr | + 1 Monat |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
+ 1 Jahr | + 2 Monate |
Ab 1964 | 67 Jahre |
Rentenantrag: Wie hoch ist die Rente?
Personen, die die Wartezeit erfüllt und die Regelaltersgrenze erreicht haben, können einen Rentenantrag stellen. Wie hoch ihr Rentenanspruch ist, hängt allerdings von anderen Faktoren ab.
Der wichtigste Faktor bei der Berechnung sind die Rentenpunkte. Diese sammeln Mitglieder der Rentenversicherung automatisch im Laufe ihrer Karriere. Wie viele Rentenpunkte man bekommt, hängt vom Gehalt ab. Ist das Gehalt so hoch wie das Durchschnittsgehalt, so erhält die Person einen Rentenpunkt pro Jahr. Liegt das Gehalt unter bzw. über dem Durschnitt, so erhält die Person mehr bzw. weniger als einen Rentenpunkt.
Für einen Rentenpunkt gibt es einen bestimmten Geldwert. Dieser wird jedes Jahr neu bestimmt. Um die Höhe der Rente auszurechnen, wird der aktuelle Wert mit der Anzahl der Rentenpunkte multipliziert. Das Ergebnis ist die Bruttorente. Hiervon werden anschließend Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das Ergebnis ist die Nettorente.