Das Basiselterngeld ist eine finanzielle Leistung, das fehlendes Einkommen von frischgebackenen Eltern nach der Geburt ihres Kindes ausgleicht. Sie möchten wie hoch diese Form des Elterngeldes ist und wer Anspruch darauf hat? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was ist Basiselterngeld?
Beim Basiselterngeld handelt es sich um einen Einkommensausgleich für frischgebackene Eltern. Diese staatliche Leistung richtet sich an Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger bzw. gar nicht arbeiten, um sich um ihr Neugeborenes zu kümmern und aus diesem Grund ein geringes Einkommen beziehen. Ziel dieser Leistung ist es demnach die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Insgesamt kann Basiselterngeld 14 Monate lang bezogen werden. Die Bezugsdauer kann frei zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Jeder Elternteil kann hierbei mindestens 2 und höchstens 12 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist stets, dass der beziehende Elternteil während der Bezugszeit weniger bzw. kein Einkommen bezieht.
Beispiel: Ein Elternpaar möchte nach der Geburt ihres Kindes Basiselterngeld beziehen. Sie einigen sich darauf, dass die Mutter in den ersten 6 Monaten nach der Geburt nicht arbeitet und stattdesse zu Hause bei dem Neugeborenen bleibt. Anschließend wird der Vater für die übrigen 8 Monate zu Hause bleiben und das Basiselterngeld beziehen.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Bei dem ElterngeldPlus handelt es sich um eine Form des Elterngeldes. Es unterscheidet sich vom Basiselterngeld in seiner Höhe und Bezugsdauer. ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie Basiselterngeld, kann aber dafür doppelt so lange bezogen werden.
Das ElterngeldPlus kann grundsätzlich von allen Eltern beantragt werden. Es ist jedoch besonders interessant für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten. Denn für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, ist das ElterngeldPlus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld. Der Vorteil ist, dass es doppelt so lange, also 28 Monate lang bezogen werden kann.
Beispiel: Ein alleinerziehender Vater möchte nach der Geburt seines Kindes ElterngeldPlus anstatt von Basiselterngeld beziehen. In den ersten 6 Monaten nach der Geburt arbeitet der Vater nicht und erhält demnach die Hälfte des Basiselterngeldes als ElterngeldPlus. Anschließend arbeitet er in Teilzeit und bezieht die Leistung in Höhe des Basiselterngeldes (ElterngeldPlus + Gehalt) für weitere 22 Monate.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und dem Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ist eine Verlängerung des ElterngeldPlus und somit eine andere Form von Basiselterngeld. Es handelt sich konkret um zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Beantragt werden kann diese Leistung von Elternpaaren, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Sie können demnach insgesamt 32 Monate lang ElterngeldPlus beziehen.
Beispiel: Ein Elternpaar teilt innerhalb der ersten 28 Monaten nach der Geburt ihres Kindes den ElterngeldPlus-Anteil untereinander auf. Die Mutter bezieht ihn 14 Monate lang und der Vater die übrigen 14 Monate. Anschließend arbeiten beide gleichzeitig in Teilzeit und haben demnach Anspruch auf weitere 4 Monate ElterngeldPlus bzw. den sogenannten Partnerschaftsbonus.
Wie hoch ist das Basiselterngeld?
Wie hoch das Basiselterngeld ist, hängt vom Gehalt des Antragstellers ab. Grundsätzlich erhält der beziehende Elternteil 65 Prozent des Einkommens, das er vor der Geburt seines Kindes bezogen hat. Bei besonders niedrigen Gehältern, kann das Basiselterngeld bei 100 Prozent des Voreinkommens liegen.
Grundsätzlich gilt, dass das Basiselterngeld zwischen 300 € und 1800 € beträgt. Das bedeutet, dass auch Personen mit einem sehr geringen bzw. keinem Einkommen mindestens 300 € erhalten und Personen mit einem sehr hohen Einkommen höchstens 1800 € Basiselterngeld bekommen.
In einigen Fällen kann das Basiselterngeld mit dem sogenannten Geschwisterbonus aufgestockt werden. Dies ist dann der Fall, wenn im selben Haushalt bereits ein oder mehrere andere Kinder leben und die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Bei einem Geschwisterkind, darf dieses Kind höchstens drei Jahre alt sein.
- Ab zwei Geschwisterkindern, dürfen diese Kinder höchstens sechs Jahre alt sein.
- Bei einem Geschwisterkind mit Behinderung, darf dieses Kind höchstens 14 Jahre alt sein und muss einen Grad der Behinderung von mindestens 20 haben.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Basiselterngeld um 10 Prozent erhöht. Es beträgt somit mindestens 375 € und höchstens 1.980 €. Aus das ElterngeldPlus bzw. der Partnerschaftsbonus wird um diesen Betrag erhöht. Somit beträgt der Mindestbetrag 187,50 € und der Höchstbetrag 990 €.
Welche Voraussetzungen müssen für das Basiselterngeld erfüllt werden?
Grundsätzlich gilt, dass folgende Voraussetzunge erfüllt werden müssen, um Basiselterngeld beantragen zu können:
- Der Antragsteller lebt in Deutschland.
- Der Antragsteller lebt mit dem Kind in einem Haushalt und betreut es selber.
- Der Antragsteller arbeitet nicht bzw. arbeitet nicht mehr als 32 Stunden in der Woche (30 Stunden für Antragsteller deren Kinder nach dem 1. September 2021 geboren wurden).
Auch wenn die Höhe des Elterngeldes vom Voreinkommen abhängig ist, muss für den Anspruch auf die Leistung kein Arbeitsverhältnis vor der Geburt des Kindes bestanden haben. So haben beispielsweise sowohl Arbeitnehmer und Selbstständige als auch Studierende und Erwerbslose Anspruch auf das Basiselterngeld.
Zudem wird das Basiselterngeld unabhängig davon genehmigt, ob die Eltern das Kind gemeinsam erziehen, oder getrennt leben. Es haben also sowohl Elternpaar als auch getrennt Erziehende und Alleinerziehende Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.
Wie wird Basiselterngeld beantragt?
Basiselterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Hier erhält der Antragsteller das entsprechende Antragsformular, das er ausfüllen und mit den folgenden Unterlagen einreichen muss:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über das Einkommen
Grundsätzlich gilt, dass das Basiselterngeld in den 3 Monaten nach der Geburt des Kindes beantragt werden sollte. Denn Die Leistung wird nur maximal für 3 Monate rückwirkend ausgezahlt.