💰Wie hoch ist der Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes. Es beträgt mindestens 75 € und höchstens 180 € pro Monat.
Der Geschwisterbonus ist ein Elterngeld-Zuschlag, auf den frischgebackene Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind, wie hoch der Zuschlag ist und wie er beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld der Familien um 10 Prozent. Somit ist der Bonus indirekt vom Gehalt des Antragstellers abhängig. Denn das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des Nettoeinkommens des Antragstellers vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld Plus liegen bei der Hälfte des Betrages des Basislelterngeldes.
Beispiel: Ein Vater möchte in den ersten 12 Lebensmonaten seines Kindes Elterngeld beziehen. Sein Nettogehalt betrug bis dahin monatlich 2.000 €, so dass er Anspruch auf 1.300€ Basiselterngeld hat. Da das Elternpaar bereits ein Kind hat, das bei der Geburt des Geschwisterkindes 13 Monate alt ist, besteht der Anspruch auf den Geschwisterbonus. Der Vater bezieht demnach zusätzlich 10 Prozent des Elterngeldes und erhält somit monatlich 1.430 €.
Den Geschwisterbonus bekommen Familien, die nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld haben und in deren Haushalt zusätzlich mindestens ein weiteres Kind lebt. Damit der Anspruch besteht, muss zudem eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Damit der Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, muss der Antragsteller bereits Elterngeld beziehen. Elterngeld kann grundsätzlich von Eltern beantragt werden, die in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes weniger bzw. gar nicht arbeiten und aus diesem Grund weniger Einkommen beziehen. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Auch für adoptierte Kinder kann der Geschwisterbonus beantragt werden. Hier kommt es allerdings nicht auf das Alter des Kindes an, sondern auf den Tag der Adoption bzw. der Aufnahme des Kindes im Haushalt. Denn auch für Kinder, bei denen das Adoptionsverfahren noch läuft, kann der Geschwisterbonus beantragt werden.
Eltern, die Hartz 4 bzw. Sozialgeld beziehen, können grundsätzlich das Elterngeld und somit auch den Geschwisterbonus beantragen. Allerdings werden diese Leistungen auf die Leistung des Jobcenters angerechnet, so dass Hartz 4-Empfänger durch den Geschwisterbonus nicht mehr Geld zur Verfügung haben.
Personen, die den Geschwisterbonus beantragen möchten, müssen dies parallel zum Elterngeld machen. Hierfür muss im entsprechenden Antrag der Teil zu weiteren im Haushalt lebenden Kindern ausgefüllt werden. Werden die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus erfüllt, so erhält der Antragsteller die Leistung automatisch.
Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Hierfür muss der Antrag bei der entsprechenden Stelle ausgefüllt und folgende Nachweise eingereicht werden:
Unter welcher Form der Einkommensnachweis eingereicht werden muss, ist von der Anstellung des Antragstellers abhängig. Angestellte müssen beispielsweise die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der vergangenen 12 Monate vorlegen. Für Selbstständige genügt in der Regel der letzte Steuerbescheid.
Da der Geschwisterbonus parallel zum Elterngeld beantragt wird, gelten hier dieselben Fristen. Der Geschwisterbonus wird demnach ausschließlich rückwirkend für die letzten drei Monate gezahlt. Wurde das Geschwisterkind beispielsweise am 15. Oktober 2022 geboren, so muss der Antrag spätestens am 15. Januar 2023 bei der Elterngeldstelle eingegangen sein. Andernfalls erhält der Antragsteller die Leistung nicht ab dem ersten Lebensmonat.
Der Geschwisterbonus ist eine staatliche Leistung auf die frischgebackene Eltern Anspruch haben, wenn bereits ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um insgesamt 10 Prozent und ist somit vom Einkommen des Antragstellers abhängig.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes. Es beträgt mindestens 75 € und höchstens 180 € pro Monat.
Der Geschwisterbonus wird gezahlt, wenn Eltern Anspruch auf Elterngeld haben und zudem mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren, mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren oder mindestens ein weiteres Kind unter 14 Jahren mit Behinderung haben.
Den Geschwisterbonus bekommt man stets parallel zum Elterngeld und zwar so lange bis das Geschwisterkind die jeweilige Altersgrenze überschritten hat.
Der Geschwisterbonus wird zusammen mit dem Elterngeld beantragt. Im jeweiligen Antrag muss hierfür der Teil zu weiteren im Haushalt lebenden Kindern ausgefüllt werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, wird der Bonus automatisch ausgezahlt.
Elterngeld beantragen und berechnen: Wie geht das?
Basiselterngeld: Welche finanzielle Unterstützung für Eltern?
Elterngeld Plus: Welche Unterstützung für Eltern in Teilzeit?
Partnerschaftsbonus: Welche Hilfen für arbeitende Eltern?
Wie hilft Kinderzuschlag einkommensschwachen Familien?
Alleinerziehend: Welche Förderungen gibt es?
Unser Algorithmus berechnet alle Ihre Hilfen.
Meine Finanzhilfen kostenlos berechnen