Jobcenter: Welche Hilfeleistungen bietet die Behörde?
5. Oktober 2022 von Clara - 8 Minuten Lesezeit
Wer kurz davor steht arbeitslos zu werden bzw. bereits arbeitslos ist und das Arbeitslosengeld I beantragen möchte, der wendet sich an die Agentur für Arbeit. Wer in der gleichen Situation ist, aber keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat und stattdessen das Arbeitslosengeld II beanspruchen möchte, meldet sich beim Jobcenter. Doch das Jobcenter erfüllt noch weitaus mehr Aufgaben. Welche das sind, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
Inhaltsübersicht
Was ist ein Jobcenter?
Ein Jobcenter ist eine lokale Einrichtung der Agentur für Arbeit, welche in Kooperation mit einem kommunalen Träger geführt wird. Jobcenter sind hauptsächlich dafür bekannt, dass sie sich um die Vergabe des Arbeitslosengelds II, auch Hartz IV genannt, kümmern. Ihr Aufgabenbereich geht jedoch über die Vergabe dieser Leistung hinaus. Sie kümmern sich nämlich ebenfalls um die Verteilung weiterer Leistungen und sind zudem auf dem Arbeitsmarkt aktiv.
Jobcenter gibt es in allen deutschen Bundesländern. Hier können Sie das für Sie zuständige Jobcenter finden.
Jobcenter Digital – Online Portal des Jobcenters
Seit 2019 bietet das Jobcenter seinen Kunden ein neues online Portal namens Jobcenter Digital. Über dieses Portal kann der Service der Behörde online in Anspruch genommen werden:. Hierzu gehört:
die Nutzung des Postfachservices: Hier kann sich einfach und unkompliziert mit dem zuständigen Center ausgetauscht werden.
das Mitteilen der Veränderungen: Sollte sich die persönliche bzw. finanzielle Situation einer Person verändern, so kann dies ganz einfach online mitgeteilt werden.
die Beantragung der Weiterbewilligung: die Weiterbewilligung des Arbeitslosengelds II, kann nun ganz einfach und unkompliziert online erfolgen.
die Suche nach einem Job: Hier können Arbeitssuchende online unter über 1 Million Jobangeboten wählen.
Auch nach der Einführung von Jobcenter Digital, ist es selbstverständlich weiterhin möglich die Behörde persönlich zu erreichen.
Was zahlt das Jobcenter?
Am bekanntesten ist das Jobcenter für die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Es kümmert sich also darum, dass die betroffenen Menschen existenzsichernde Leistungen erhalten wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld und weitere lebenserhaltende Leistungen.
Arbeitslosengeld II
Hilfsbedürftige Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, haben das Recht auf Arbeitslosengeld II. Dies betrifft Personen:
zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter,
die mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können und
deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Personen, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, können bei ihrem zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Hierfür wird der Antragsteller ein Formular über seine persönliche Situation und über sein Einkommen ausfüllen und entsprechende Nachweise einreichen müssen.
Was darf das Jobcenter nicht?
Grundsätzlich gilt, dass das Jobcenter einer Person die Hartz IV Leistungen kürzen darf. Dies ist dann der Fall, wenn diese Person ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Im Frühjahr 2022 hat die Bundesregierung allerdings entscheiden, dass das Jobcenter die Leistungen bis Mitte 2023 nicht mehr kürzen darf.
Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhält der Antragsteller einen Bescheid darüber, ob der Antrag genehmigt wurde. Ist dies der Fall, so erhält er im Regelfall folgenden Betrag zur Lebensunterhaltssicherung:
Regelbedarf 2022 für Hartz 4
Berechtigte
Regelbedarf
Alleinstehende/ Alleinerziehende/ Volljährige Person mit minderjährigem Partner
449€
Volljährige Person
404€
Volljährige Person bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
360€
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres/ minderjährige Partner (14-17 Jahre)
376€
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)
311€
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)
285€
Mietkosten und weitere Unterhaltskosten
Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, übernimmt das Jobcenter die Unterhaltskosten. Grundsätzlich gilt, dass Kosten in angemessener Höhe übernommen werden. Wie hoch diese Kosten genau sind, ist abhängig von der Region, in der der Betroffene lebt und muss mit dem Jobcenter vor Ort abgesprochen werden.
Was passiert, wenn die Wohnung zu teuer ist?
In einigen Fällen, kann das zuständige Jobcenter die Wohnung für nicht angemessen erklärt. In solch einem Fall muss der Betroffene sich bemühen die Kosten zu senken. Das bedeutet meist, dass die Person in eine günstigere Wohnung umziehen muss.
Auch Personen, die eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus besitzen und die dennoch einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben, werden vom Jobcenter unterstützt. Beispielsweise können die Heizungs- und Nebenkosten übernommen werden.
Für Personen, die unter 25 Jahre alt sind, kann das Jobcenter in einigen Ausnahmefällen eine eigene Unterkunft finanzieren. Dies ist der Fall, wenn die Person aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei den Eltern leben kann, sie für die Weiterbildung oder Arbeit umziehen muss oder ähnlich schwerwiegende Gründe vorliegen.
Kosten für Gesundheit und Versicherung
In Deutschland ist es Pflicht krankenversichert zu sein. Dies gilt auch für Menschen, die das Arbeitslosengeld II beziehen. In den meisten Fällen, bleiben die Betroffenen bei ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Dies ist sowohl der Fall, wenn die Personen gesetzlich versichert waren, als auch wenn sie bei der privaten Krankenversicherung sind. Das Jobcenter zahlt dann die monatlichen Beiträge bzw. den Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.
Wichtig
Die Medikamentenversorgung wird nicht komplett vom Jobcenter übernommen. Der Arbeitslosengelds II- Empfänger muss hier einen gewissen Anteil selber zahlen. Dieser Anteil darf das jährliche Bruttoeinkommen um nicht mehr als 2 Prozent überschreiten.
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Pflegeversicherung. Die Beträge für die Rentenversicherung werden jedoch während der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht weiter eingezahlt. Allerding wird die Arbeitslosenzeit vom Jobcenter an die Rentenversicherung übermittelt. Dies kann sich beispielsweise positive auf die Wartezeit für die Altersrente auswirken.
Hat ein Empfänger des Arbeitslosengeldes II, einen Unfall auf dem direkten Weg zum Jobcenter, oder vom Jobcenter nach Hause, so springt die Unfallversicherung des Jobcenters ein. Dies ist auch der Fall, wenn der Betroffene in Absprache mit dem Jobcenter einen ärztlichen Dienst wahrnimmt, an einer Weiterbildung teilnimmt oder ein Vorstellungsgespräch hat.
Leistung für Bildung und Teilhabe
Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben unter bestimmten Umständen den Anspruch auf die sogenannt Leistung für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind
jünger als 25 Jahre ist,
eine Kinderstätte oder eine allgemeine- bzw. berufsbildende Schule besucht
und keine Ausbildungsvergütung erhält.
Ziel des Bildungspaketes, ist es die Kinder in der Schule zu unterstützen und ihnen Zugang zu sozialen und kulturellen Leistungen bieten zu können. Das Jobcenter übernimmt demnach beispielsweise Kosten für den Nachhilfeunterricht, die Mitgliedschaft beim Sportverein oder die Sportgerät bzw. Musikinstrumente.
Für den Schulbedarf gibt es hierbei einen Pauschalbetrag. Dieser lag am 1. Januar 2022 bei 154,50€ pro Kind. Für alle weiteren Kosten muss ein Nachweis erbracht werden.
Welche weiteren Aufgaben hat das Jobcenter?
Neben der Auszahlung des Arbeitslosengelds II, hat das Jobcenter auch eine Reihe von anderen Aufgaben. So unterstützt die Behörde beispielsweise arbeitslosen Personen bei der Jobsuche, bietet ihnen die Möglichkeit sich weiterzubilden und unterstützt Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.
Unterstützung bei der Arbeitssuche
Neben der finanziellen Unterstützung von Arbeitslosengeld II-Empfängern, hilft das Jobcenter den Menschen bei ihrer Integration auf dem Arbeitsmarkt.
In einem persönlichen Beratungstermin, hilft das Jobcenter den Arbeitssuchenden vorerst eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Zudem kann während dieses Beratungstermins besprochen werden, wie die Suche nach einer passenden Stelle abläuft. Die Agentur für Arbeit bietet hierfür beispielsweise ein Jobbörse an, auf die Arbeitssuchende online zugreifen können.
Der Termin für die persönliche Beratung bei der Jobbörse, kann ganz einfach online vereinbart werden. Alternativ können Sie auch die für Sie zuständige Jobbörse anrufen.
Sobald der Arbeitssuchende die passende Stelle rausgesucht hat, unterstützt das Jobcenter ihn im Bewerbungsprozess. Zum einen wird der Bewerber bezüglich der verschiedenen Schritte des Bewerbungsprozesse beraten, zum anderen kann er eine finanzielle Unterstützung einholen.
Das Jobcenter stellt dem Bewerber ein sogenanntes Vermittlungsbudget zur Verfügung. Dieses beinhaltet Ausgaben für die Bewerbungsunterlagen, die Nachweise (z.B. beglaubigte Kopien), die Fahrten zum Vorstellungsgespräch und die Kosten für den eventuellen Umzug.
Den Schulabschluss nachholen
Der Hauptschulabschluss ist in vielen Bereichen die Grundvoraussetzung, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Arbeitssuchende, die nicht über einen solchen Abschluss verfügen, haben die Möglichkeit diesen nachzuholen. Es ist beispielsweise möglich sich im Selbststudium auf die staatliche Externenprüfung vorbereiten.
Wer jünger als 25 Jahre alt ist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann eine Förderung beanspruchen, um den Hauptschulabschluss beispielsweise in einer Volkshochschule nachzuholen. Dieser Anspruch gilt jedoch nicht, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solch einem Fall muss die Person die Kurse selber finanzieren.
Beratungsangebot für Familien
Das Jobcenter bietet Familien zudem an, sie in schwierigen Situationen beratend zu unterstützen. Diese Angebot richtet sich beispielsweise an:
Alleinerziehende, die eine Kinderbetreuung brauchen,
Schwangere Jugendliche, die Hilfe und Informationen benötigen,
Menschen die eine Erziehungsberatung wünschen,
Opfer häuslicher Gewalt
Personen mit Suchtproblemen,
oder mit Schulden.
Personen, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich an das zuständige Jobcenter wenden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Weitere häufig gestellte Fragen
❓Was macht das Jobcenter?
Das Jobcenter ist bekannt dafür, dass es sich um die Auszahlung von Leistungen wie Arbeitslosengeld II und Wohngeld kümmert. Die Behörde unterstützt allerdings auch Personen bei der Arbeitssuche oder beraten Familien in schwierigen Situationen.
❌ Was darf das Jobcenter nicht?
Seit dem Frühjahr 2022 und bis Mitte 2023 darf das Jobcenter das Arbeitslosengeld II nicht mehr kürzen. vorher konnte es dies dann machen, wenn die betroffene Person ihre Verpflichtungen nicht erfüllte.
🌐Was ist das Jobcenter Digital?
Seit 2019 bietet das Jobcenter seinen Service auch online über die Plattform Jobcenter Digital an. hier können Personen ihr zuständiges Jobcenter direkt kontaktieren oder auch Unterlagen und Nachweise online übertragen.
Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.