Familie

Wie hilft der Entlastungsbetrag alleinerziehenden Eltern?

12. Oktober 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Wie hilft der Entlastungsbetrag alleinerziehenden Eltern?

Der Entlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag auf den Alleinerziehende Anspruch haben. Sie möchten wie diese Steuererleichterung die betroffenen Familien entlastet und wie der Anspruch geltent gemacht werden kann? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was ist ein Entlastungsbetrag?

Mit dem Entlastungsbetrag soll die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht berücksichtigt werden. Konkret handelt es sich um einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Dank dieses Betrags müssen Alleinerziehende demnach weniger Steuern zahlen.

Hintergrund ist, dass alleinerziehende Eltern es oftmals in vielerlei Hinsicht schwierig haben. Sie müssen ihre Kinder ohne die Unterstützung eines Partners erziehen und haben aus diesem Grund oftmals weniger Zeit zum Arbeiten und somit weniger Geld. Der Entlastungsbetrag soll Alleinerziehnde demnach finanziell entlasten.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen auf welche weiteren Leistungen (alleinerziehende) Eltern haben? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Mutter-Kind-Kur und  Baukindergeld.

Praxistipp: Splittingverfahren und Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann auschließlich von Alleinerziehenden beantragt werden. Ehepaare sind von dieser Steuerentlastung demnach asugeschlossen. Allerdings profitieren Ehepaare von dem soegannten Splittingverfahren. Stirbt einer der Ehegatten, so steht dem Verbliebenen im Folgejahr des Todesjahres letztmalig der Splittingtarif zu. Erfüllt dieser im selben Jahr die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag, so kann er diesen zusätzlich zum Splittingtarif erhalten.

Was ist das Splittingverfahren?
Das Splittingverfahren betrifft Ehepartner, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Hier wird das zu versteuernde Einkommen halbiert. Basierend auf dieser halbierten und abgerundeten Summe wird anschließend die Steuer berechnet. Der sich daraus ergebende Steuersatz wird anschließend verdoppelt und von beiden Ehegatten entrichtet.

Wer kann den Entlastungsbetrag abrechnen?

Wie hilft der Entlastungsbetrag alleinerziehenden Eltern?

Grundsätzlich kann der Entlastungsbetrag von allen alleinerziehenden Eltern abgerechnet werden. Dennoch müssen auch hier einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss Anspruch auf Kindergeld bestehen.
  • Das Kind muss im eigenen Haushalt leben.
  • Der Antragsteller muss auch wirklich alleinstehend sein.
  • Das Kind muss steuerlich identifiziert sein.
  • Der Entlastungsbetrag muss beantragt werden.

Anspruch auf Kindergeld

Der Antragsteller muss einen Anspruch auf Kindergeld haben. Das bedeutet, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, dass zudem unter der Adresse des Antragstellers gemeldet ist. Dieses Kind muss zudem unter 18 Jahre alt sein und darf kein eigenes Einkommen beziehen.

Befindet sich das Kind noch in der Erstausbildung, z.B. im Studium so kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zum 25. Lebensjahr des Kindes abgerechnet werden.

Kind im eigenen Haushalt

Das Kind, für das der Entlastungsbetrag beantragt wird, muss im Haushalt des Antragstellers leben. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind unter der Adresse des Antragstellers gemeldete ist.

Achtung
Nur einer der beiden Eltern kann den Entlastungsbetrag erhalten. Ist das Kind also bei beiden Elternteilen gemeldet, so müssen sich die Eltern untereinander darüber einigen, wer den Entlastungsbetrag erhalten soll.

Wirklich alleinstehend

Um einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag zu haben, muss der Antragsteller nicht nur von dem anderen Elternteil getrennt sein. Er muss ledig und in keiner anderen Lebenspartnerschaft sein.

Ledig bedeutet, dass die Person nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllt bzw. verwitwet ist.

Grundsätzlich gilt, dass ein Antragsteller in keiner Hausgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person sein darf. Einzige Ausnahme ist, wenn das eigene Kind volljährig ist und weiterhin im Haushalt des Alleinerziehenden lebt.

Beispiel: Ein alleinerziehender Vater mit zwei Kinder verliert seinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, sobald er erneut heiratet. Ist er jedoch ledig, so bleibt sein Anspruch auf den Entlastungsbetrag bestehen, auch wenn seine älteste Tochter 18 Jahre alt wird. Voraussetzung ist hier allerdings, dass sie weiterhin bei ihrem Vater lebt und der Anspruch auf das Kindergeld nicht verfällt.

Identifizierung des Kindes

Das Kind, für das der Entlastungsbetrag beansprucht wird, muss identifiziert sein. Diese Identifizierung erfolgt durch die Weiterleitung der Steueridentifikationsnummer des Kindes an das zuständige Finanzamt. Eine solchen Nummer erhalten Kinder automatisch nach der Geburt.

Beantragung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsantrag wird nicht automatisch erstattet, sondern muss von der alleinerziehenden Person beantragt werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Beantragung bei der Einkommenssteuererklärung
  • Antrag auf eine Lohnsteuerermäßigung

Wie hilft der Entlastungsbetrag alleinerziehenden Eltern?Wie kann man den Entlastungsbetrag abrechnen?

Alleinerziehende, die die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen, haben zwei Möglichkeiten diesen abzurechnen. Die erste Möglichkeit ist die Abrechnung bei der Einkommenserklärung. Personen, die jedoch nicht auf die Rückerstattung der Steuern warten möchte, können auch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung einreichen.

Finden Sie heraus auf welche Finanzhilfen Sie Anspruch haben.
Finanzhilfenrechner

Einkommenssteuererklärung

Um den Entlastungsbetrag bei der Steuererklärung zu beantragen, muss der Alleinerziehende die entsprechenden Felder zum Entlastungsbetrag auf der zweiten Seite der Anlage Kind ausfüllen. Hierfür muss unter anderem die Steueridentifikationsnummer des Kindes bzw. der Kinder eingetragen werden. Am Ende wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehendevon der Summe der steuerpflichtigen Einkommen abgezogen.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Die zweite Möglichkeit zur Beantragung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein Antrag auf Steuerklasse II. Hier muss der Hauptvordruck sowie die Anlage Kinder des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ausgefüllt werden. Sobald der Antrag genehmigt wurde, wird der monatlich Entlastungsbetrag von 334€ automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Achtung
Sollte sich im Laufe des Jahres die Situation des Antragstellers ändern, so dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, so muss er dies umgehend beim Finanzamt melden.

Wann entfällt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entfällt, sobald eine der oben aufgelisteten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Heiratet der Alleinerziehende beispielsweise oder zieht das Kind für das der Antrag gestellt wurde aus dem Haushalt aus, so gibt es keine Ermäßigung mehr bei der Steuer. Zudem kann der Anspruch auch teilweise entfallen, wenn die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht ganzjährig erfüllt werden.

Kürzung nach dem Monatsprinzip

Wenn die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht über das ganze Jahr hinweg erfüllt werden, so muss dies dem Finanzamt gemeldet werden. Der Betrag wird in solch einem Fall um jeden vollen Monat gekürzt, in dem die Voraussetzungen an mindestens einem Tag nicht erfüllt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Antragsteller:

  • nicht ganzjährig unbeschränkt steuerpflichtig ist,
  • nicht ganzjährig Anspruch auf das Kindergeld hat,
  • nicht für das ganze Jahr über mit dem Kind in einem Haushalt lebt,
  • im Laufe des Jahres nicht mehr alleinstehend ist.
Wichtig
Der Entlastungsbetrag darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle Voraussetzungen den ganzen Monat über gültig sind.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

In den Jahre vor der Covid19-Krise lag der Entlastungsbetrag bei 1.908€. Aufgrund der Schließung von Kinderstätten und Schulen während der Covid19-Pandemie, wuchs jedoch die Last für alleinerziehende Eltern. Aus diesem Grund wurde im Laufe der Pandemie der Beitrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008€ angehoben. Diese Frist wurde mit dem Steuerhilfengesetz bis auf weiteres ab dem Jahr 2022 aufgehoben. Der Betrag wird zudem für jedes weitere Kind um 240€ angehoben.

Beispiel: Eine Mutter lebt getrennt von ihrem Mann mit ihren zwei Kindern in einem Haushalt. Im Jahr 2019 hatte sie einen Anspruch auf 2.148€ Steuerentlastung. Ein Jahr später waren es 4248€.

Wichtig
Bei diesen Entlastungsbetrag handelt es sich nicht um eine ausgezahlte Leistung. Stattdessen wird der Betrag, wie bereits erwähnt, in der Steuererklärung angegeben. Er reduziert auf diese Weise die steuerpflichtigen Einkünfte.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


Stellen Sie Ihre Frage einem Experten

Unser Algorithmus berechnet alle Ihre Hilfen.

Meine Finanzhilfen kostenlos berechnen