Mit dem Baukindergeld erhalten Familien mit Kindern eine finanzielle Förderung für den Kauf bzw. Bau einer selbstgenutzten Immobilie. Sie möchten wissen, wie diese Förderung genau aussieht, wer Anspruch darauf hat und wie sie beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was ist Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben wird. Sie richtet sich an Familien mit Kindern, die erstmals eine Immobilie erworben oder gebaut haben. Ziel der Förderung ist es demnach, mehr Menschen in Deutschland den Traum vom Wohneigentum zu ermöglichen.
Konkret handelt es sich bei dem Baukindergeld um einen finanziellen Zuschuss von jährlich 1.200 € pro Kind. Für zwei Kinder gibt es demnach jährlich 2.400 €, für drei Kinder jährlich 3.600 € etc. Die Anzahl der Kinder, für die die Förderung genehmigt wird, ist hierbei nicht begrenzt. Der maximale Förderungszeitraum liegt allerdings bei 10 Jahren.
Höhe Baukindergeld | ||
Anzahl der Kinder | Zuschuss pro Jahr | Zuschuss gesamt (10 Jahre) |
1 | 1.200 € | 12.000 € |
2 | 2.400 € | 24.000 € |
3 | 3.600 € | 36.000 € |
4 | 4.800 € | 48.000 € |
5 | 6.000 € | 60.000 € |
Wer kann das Baukindergeld beantragen?
Baukindergeld richtet sich an Familien mit Kindern. Das bedeutet, dass im Haushalt des Antragstellers mindestens ein unter 18 Jahre altes Kind leben muss, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Des Weiteren darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Für Familien mit einem Kind liegt diese jährliche Einkommensgrenze bei 90.000 €. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 15.000 € an.
Baukindergeld Einkommensgrenze | |
Anzahl der Kinder | Einkommensgrenze (pro Jahr) |
1 | 90.000 € |
2 | 105.000 € |
3 | 120.000 € |
4 | 135.000 € |
5 | 150.000 € |
Weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen Antrag auf Baukindergeld stellen zu können, lauten:
- die Wohnimmobilie befindet sich in Deutschland
- es handelt sich um den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Die betroffene Immobilien ist somit zum Stichtag, d.h. am Kauftag bzw. am Tag an dem die Baugenehmigung ausgestellt wurde, die einzige Immobilie des Antragstellers in Deutschland
- der notariell beglaubigte Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung sind zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert
Wie kann man das Baukindergeld beantragen?
Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW stellen. Damit der Antrag gestellt werden kann, muss die Immobilie allerdings bereits gebaut bzw. gekauft worden sein und der Einzug erfolgt sein.
Schritt 1: In das Eigenheim einziehen
Das Baukindergeld kann erst beantragt werden, nachdem die Immobilie gekauft bzw. gebaut wurde und die Familie in das neue Eigenheim eingezogen ist. Als Nachweis gilt hier die Meldebescheinigung bei der entsprechenden Gemeinde. Die gesamte Familie muss sich vor der Antragstellung also bei der neuen Gemeinde an- bzw. ummelden.
Schritt 2: Baukindergeld beantragen
Das Baukindergeld kann online auf der Webseite der KfW beantragt werden. Hierfür muss sich der Antragsteller mit seinen persönlichen Daten auf dem KfW-Zuschussportal registrieren. Die Registrierung muss anschließend per E-Mail bestätigt werden.
Nach der Registrierung kann die Beantragung der Förderung beginnen. Hierfür klickt der Antragsteller auf “Zuschuss jetzt beantragen” und füllt den entsprechenden Antrag aus. Sobald der Antrag abgeschickt wurde, wird die Förderung für den Antragsteller reserviert. Der Antragsteller hat nun drei Monate Zeit, um die entsprechenden Nachweise hochzuladen. Hierzu gehören:
- Einkommensteuerbescheide der vergangenen zwei Jahre, sowohl von dem Antragsteller als auch von dem Ehe- bzw. Lebenspartner
- Meldebestätigung aller Familienmitglieder, die in der Immobilie leben
- Grundbuchauszug mit Angabe über den Eigentümer und den eventuelle Miteigentümer
- Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert ist
Schritt 3: Zuschuss erhalten
Nachdem der Antrag gestellt, alle Nachweise eingereicht wurden und die Identifizierung erfolgt ist, prüft die KfW den Antrag auf Baukindergeld. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.
Nach Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller eine E-Mail und eine Benachritigung auf dem Zuschussportal mit der finalen Entscheidung. Wurde der Antrag genehmigt, erhält der Geförderte jährlich die entsprechende Summe auf sein Konto überwiesen.