Familie und Kinder sind eine teure Anschaffung. Man benötigt eine größere Wohnung, der Kühlschrank muss öfter gefüllt werden und dann sind da noch die Familienurlaube, auf die man ungerne verzichten möchte. Um einkommensschwachen Familien dabei zu helfen, über die Runden zu kommen, gibt es den sogenannten Kinderzuschlag, umgangssprachlich Kinderzuschlag. Wer Anspruch darauf hat und wie er beantragt werden kann, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
Inhaltsübersicht
Was ist der Kinderzuschlag?
Die meisten Menschen in Deutschland, werden mit dem Begriff des Kindergeldes vertraut sein. Auf diese Leistung haben grundsätzlich alle Familien mit Kindern Anspruch und das unabhängig von ihrem Gehalt. Für Familien, die trotz ihres Gehaltes und des Kindergeldes, Schwierigkeiten haben ihre Familie zu versorgen, gibt es den Kinderzuschlag.
Wer bekommt den Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, die genug Geld verdienen, um sich selbst zu versorgen, aber deren Gehalt nicht für die gesamte Familie ausreicht. Das Einkommen ist somit eine der wichtigstens Variabeln bei der Beantragung und anschließend bei der Berechnung des Kinderzuschlags. Weitere Voraussetzungen sind, dass:
- Ihr Kind im selben Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt ist und nicht verheiratet ist.
- Sie Kindergeld für ihr Kind bekommen.
- Ihr Bruttoeinkommen mindestens 900 € (für Paare) bzw. 600 € (für Alleinerziehende) beträgt.
- Sie mit dem Kinderzuschlag, ihrem Gehalt und evtl. mit Wohngeld ausreichend Einkommen hätten, um ihre Familie zu versorgen.
Die Wichtigkeit des Einkommens
Die ausschlaggebende Variable bei der Vergabe und Berechnung des Kindergeldes ist das Einkommen. Zum einen muss das Einkommen eine bestimmte Mindestgrenze erreichen. Diese liegt für Paare bei 900 € und für Alleinerziehende bei 600 €. Der Kinderzuschlag kann zudem auch bezogen werden, wenn das Erwerbseinkommen, zusammen mit dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 € unter dem SGB II- Anspruch liegt.
Neben der Mindestgrenze muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass das Einkommen der Familie nicht für den Bedarf der Familie ausreicht. Der Bedarf einer Familie setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:
- der Regelbedarf von Eltern und Kindern,
- der eventuelle Mehrbedarf,
- die Wohnkosten.
Da der Bedarf für jede Familie unterschiedlich ist, wird der Anspruch auf den Kinderzuschlag stets individuell berechnet. Hierbei spielen neben der Höhe des Einkommens, mehrere Faktoren eine wichtige Rolle:
- Wie hoch sind die Wohnkosten?
- Wie groß ist die Familie? Wie viele Kinder sind Teil der Familie?
- Wie alt sind die Kinder in der Familie?
Beispiel: Eine Paar mit zwei Kindern unter 8 Jahren zahlt eine Warmmiete von ca. 700 € im Monat. Damit der Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, muss das Familieneinkommen zwischen 2.400 € und 3.900 € (brutto) liegen. Netto sind das ca. zwischen 1.900 € und 2.800 €. Liegt die Warmmiete bei 1.000 €, so darf das Bruttogehalt zwischen 2.000 € und 3.400 € liegen. Das ergibt ein Nettogehalt von rund 2.200 € bzw. 3.100 €.
Die Anrechnung von Vermögen
Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen der Familie eine Rolle. Überschreitet das eine bestimmte Grenze, so besteht kein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Wie hoch diese Grenze ist, ist abhängig von der Größe der Familie.
Höchstgrenze des Vermögens für den Kindergeldzuschlag | ||
2 Personen | 3 Personen | Je zusätzliches Kind |
90.000 € | 120.000 € | 30.000 € |
BargeldAls Vermögen zählen jegliche verwertbaren Vermögenswerte unabhängig davon, ob sie sich im In- oder Ausland befinden. Beispiele hierfür sind:
- Geld auf einem Sparbuch
- Wertpapiere
- Bausparguthaben
- Aktien und Fondsanteile
- Forderungen
- bewegliches Vermögen wie z.B. Kunstgegenstände
- Haus- und Grundeigentum
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2022?
Die Höhe des Kindergelds ist von der individuellen Situation abhängig. Neben dem Einkommen der Familie spielen weitere Faktoren wie die Anzahl und das Alter der Kinder sowie die Höhe der Wohnkosten eine Rolle. Der Höchstbetrag für das Kindergeld liegt allerdings bei 209 € pro Kind.
Ausgezahlt wird der Kinderzuschlag meist an die Person, die bereits das Kindergeld erhält. Zudem wird die Leistung gleichzeitig mit dem Kindergeld überwiesen. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist hierbei von der Kindergeld-Endziffer abhängig. Personen mit der Endziffer 0 erhalten die beiden Leistungen am Monatsbeginn. Für Personen mit der Endziffer 9, werden sie am Ende des Monats ausgezahlt.
Kinderzuschlag Auszahlung 2022 | ||||||||||||
Kindergeld-Endziffer 0 | 5. Januar | 4. Februar | 3. März | 5. April | 4. Mai | 3. Juni | 5. Juli | 4. August | 5. September | 6. Oktober | 4. November | 5. Dezember |
Kindergeld-Endziffer 9 | 21. Januar | 21. Februar | 18. März | 22. April | 20. Mai | 22. Juni | 19. Juli | 18. August | 21. September | 21. Oktober | 17. November | 16. Dezember |
Kinderzuschlag beantragen: Wie geht das?
Der Kinderzuschlag wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Die Beantragung kann hierbei komplett online stattfinden. Hierfür müssen sie ausschließlich einen Onlineantrag ausfüllen und die entsprechenden Nachweise einreichen. In der Regel handelt es sich um Einkommensnachweise wie beispielsweise der Gehaltsabrechnung.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, werden die Angaben und Unterlagen überprüft und der Antragsteller bekommt die Entscheidung mitgeteilt. Im Schnitt vergehen rund 6 Wochen zwischen der Antragstellung und der Genehmigung des Kinderzuschlags.
In der Regel wird der Kinderzuschlag 6 Monate lang ausgezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hat sich in der Zwischenzeit nichts an der Familiensituation geändert, so kann ein Schnellantrag gestellt werden. Gab es jedoch eine Änderung, so muss die entsprechende Familienstelle zeitnah informiert werden.
Welche anderen Hilfen gibt es für einkommensschwache Familien?
Familien mit einem geringen Einkommen, können neben dem Kinderzuschlag von weiteren Vergünstigungen profitieren. Auf diese Weise soll ihnen das Familienleben aus einer finanzielle Sicht erleichtert werden.
Ein Beispiel hierfür sind die kostenfreie Kita-Plätze für Familien, die den Kinderzuschlag bekommen. Hat eine Familie Kinder in Kita-Alter, so können sie von den Kita-Gebühren befreit werden.
Ein weiteres Beispiel sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt. Hierzu gehört ein Schulbedarfspaket in Höhe von 156 € und kostenlose Mittagessen in Kita und Schule.