Familie

Wie hilft Kinderzuschlag einkommensschwachen Familien?

22. September 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Wie hilft Kinderzuschlag einkommensschwachen Familien?

Familie und Kinder sind eine teure Anschaffung. Man benötigt eine größere Wohnung, der Kühlschrank muss öfter gefüllt werden und dann sind da noch die Familienurlaube, auf die man ungerne verzichten möchte. Um einkommensschwachen Familien dabei zu helfen, über die Runden zu kommen, gibt es den sogenannten Kinderzuschlag, umgangssprachlich Kinderzuschlag. Wer Anspruch darauf hat und wie er beantragt werden kann, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Was ist der Kinderzuschlag?

Die meisten Menschen in Deutschland, werden mit dem Begriff des Kindergeldes vertraut sein. Auf diese Leistung haben grundsätzlich alle Familien mit Kindern Anspruch und das unabhängig von ihrem Gehalt. Für Familien, die trotz ihres Gehaltes und des Kindergeldes, Schwierigkeiten haben ihre Familie zu versorgen, gibt es den Kinderzuschlag.

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Wie hilft Kinderzuschlag einkommensschwachen Familien?Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, die genug Geld verdienen, um sich selbst zu versorgen, aber deren Gehalt nicht für die gesamte Familie ausreicht. Das Einkommen ist somit eine der wichtigstens Variabeln bei der Beantragung und anschließend bei der Berechnung des Kinderzuschlags. Weitere Voraussetzungen sind, dass:

  • Ihr Kind im selben Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt ist und nicht verheiratet ist.
  • Sie Kindergeld für ihr Kind bekommen.
  • Ihr Bruttoeinkommen mindestens 900 € (für Paare) bzw. 600 € (für Alleinerziehende) beträgt.
  • Sie mit dem Kinderzuschlag, ihrem Gehalt und evtl. mit Wohngeld ausreichend Einkommen hätten, um ihre Familie zu versorgen.
Voraussetzungen Kindergeld
Kindergeld wird unabhängig vom Gehalt genehmigt. Dennoch müssen auch hier einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss das Kind die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben bzw. unter 25 Jahre alt und in der Erstausbildung sein. Der Antragsteller muss das Sorgerecht für das Kind haben und mit ihm im selben Haushalt leben. Zudem muss der ständige Wohnsitz der Familie in Deutschland oder einem EU-Land sein.

Die Wichtigkeit des Einkommens

Die ausschlaggebende Variable bei der Vergabe und Berechnung des Kindergeldes ist das Einkommen. Zum einen muss das Einkommen eine bestimmte Mindestgrenze erreichen. Diese liegt für Paare bei 900 € und für Alleinerziehende bei 600 €. Der Kinderzuschlag kann zudem auch bezogen werden, wenn das Erwerbseinkommen, zusammen mit dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 € unter dem SGB II- Anspruch liegt.

Wichtig
Zum Einkommen zählt nicht ausschließlich das Gehalt der Eltern. Auch Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und BAföG zählt zum Einkommen. Zudem wird bis zu 45 Prozent des Einkommens der Kinder berücksichtigt. Wohngeld und Kindergeld werden bei der Berechnung des Einkommens allerdings nicht angerechnet.

Neben der Mindestgrenze muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass das Einkommen der Familie nicht für den Bedarf der Familie ausreicht. Der Bedarf einer Familie setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:

  • der Regelbedarf von Eltern und Kindern,
  • der eventuelle Mehrbedarf,
  • die Wohnkosten.

Da der Bedarf für jede Familie unterschiedlich ist, wird der Anspruch auf den Kinderzuschlag stets individuell berechnet. Hierbei spielen neben der Höhe des Einkommens, mehrere Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Wie hoch sind die Wohnkosten?
  • Wie groß ist die Familie? Wie viele Kinder sind Teil der Familie?
  • Wie alt sind die Kinder in der Familie?

Beispiel: Eine Paar mit zwei Kindern unter 8 Jahren zahlt eine Warmmiete von ca. 700 € im Monat. Damit der Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, muss das Familieneinkommen zwischen 2.400 € und 3.900 € (brutto) liegen. Netto sind das ca. zwischen 1.900 € und 2.800 €. Liegt die Warmmiete bei 1.000 €, so darf das Bruttogehalt zwischen 2.000 € und 3.400 € liegen. Das ergibt ein Nettogehalt von rund 2.200 € bzw. 3.100 €.

Wichtig
Ausschlaggebend ist das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Wir der Antrag beispielsweise im Juli gestellt, so müssen die Antragsteller ihr Einkommen der Monate Januar bis Juni nachweisen können.

Die Anrechnung von Vermögen

Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen der Familie eine Rolle. Überschreitet das eine bestimmte Grenze, so besteht kein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Wie hoch diese Grenze ist, ist abhängig von der Größe der Familie.

Höchstgrenze des Vermögens für den Kindergeldzuschlag
2 Personen 3 Personen Je zusätzliches Kind
90.000 € 120.000 € 30.000 €

BargeldAls Vermögen zählen jegliche verwertbaren Vermögenswerte unabhängig davon, ob sie sich im In- oder Ausland befinden. Beispiele hierfür sind:

  • Geld auf einem Sparbuch
  • Wertpapiere
  • Bausparguthaben
  • Aktien und Fondsanteile
  • Forderungen
  • bewegliches Vermögen wie z.B. Kunstgegenstände
  • Haus- und Grundeigentum
Wichtig
Bestimmte Vermögenswerte werden allerdings nicht berücksichtigt. Hierzu zählt beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie von angemessener Größe und ein angemessenes Fahrzeug, das von den erwerbstätigen Personen genutzt wird.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2022?

Die Höhe des Kindergelds ist von der individuellen Situation abhängig. Neben dem Einkommen der Familie spielen weitere Faktoren wie die Anzahl und das Alter der Kinder sowie die Höhe der Wohnkosten eine Rolle. Der Höchstbetrag für das Kindergeld liegt allerdings bei 209 € pro Kind.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ihnen zu viel Kinderzuschlag ausgezahlt wurde. Im Falle einer solchen Überzahlung, muss der entsprechende Betrag zurückgezahlt werden.

Ausgezahlt wird der Kinderzuschlag meist an die Person, die bereits das Kindergeld erhält. Zudem wird die Leistung gleichzeitig mit dem Kindergeld überwiesen. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist hierbei von der Kindergeld-Endziffer abhängig. Personen mit der Endziffer 0 erhalten die beiden Leistungen am Monatsbeginn. Für Personen mit der Endziffer 9, werden sie am Ende des Monats ausgezahlt.

Kinderzuschlag Auszahlung 2022
Kindergeld-Endziffer 0 5. Januar 4. Februar 3. März 5. April 4. Mai 3. Juni 5. Juli 4. August 5. September 6. Oktober 4. November 5. Dezember
Kindergeld-Endziffer 9 21. Januar 21. Februar 18. März 22. April 20. Mai 22. Juni 19. Juli 18. August 21. September 21. Oktober 17. November 16. Dezember

Kinderzuschlag beantragen: Wie geht das?

Der Kinderzuschlag wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Die Beantragung kann hierbei komplett online stattfinden. Hierfür müssen sie ausschließlich einen Onlineantrag ausfüllen und die entsprechenden Nachweise einreichen. In der Regel handelt es sich um Einkommensnachweise wie beispielsweise der Gehaltsabrechnung.

KiZ-Lotse
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie den sogenannten KiZ-Lotse nutzen. Hier beantworten Sie eine Reihe von Fragen und erfahren am Ende ob bzw. wie hoch ihr Anspruch auf die Leistung wäre. Zudem gibt es die Möglichkeit einen online Videoberatungstermin bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, werden die Angaben und Unterlagen überprüft und der Antragsteller bekommt die Entscheidung mitgeteilt. Im Schnitt vergehen rund 6 Wochen zwischen der Antragstellung und der Genehmigung des Kinderzuschlags.

Die Bearbeitungszeit hat keine Auswirkung auf die Auszahlung der Leistung. Bei einer Genehmigung wird der Kinderzuschlag bis zum Tag der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt.

Wie hilft Kinderzuschlag einkommensschwachen Familien?In der Regel wird der Kinderzuschlag 6 Monate lang ausgezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hat sich in der Zwischenzeit nichts an der Familiensituation geändert, so kann ein Schnellantrag gestellt werden. Gab es jedoch eine Änderung, so muss die entsprechende Familienstelle zeitnah informiert werden.

Welche anderen Hilfen gibt es für einkommensschwache Familien?

Familien mit einem geringen Einkommen, können neben dem Kinderzuschlag von weiteren Vergünstigungen profitieren. Auf diese Weise soll ihnen das Familienleben aus einer finanzielle Sicht erleichtert werden.

Ein Beispiel hierfür sind die kostenfreie Kita-Plätze für Familien, die den Kinderzuschlag bekommen. Hat eine Familie Kinder in Kita-Alter, so können sie von den Kita-Gebühren befreit werden.

Ein weiteres Beispiel sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt. Hierzu gehört ein Schulbedarfspaket in Höhe von 156 € und kostenlose Mittagessen in Kita und Schule.

Sollte sich im Laufe der Zeit das Einkommen der Familie weiter verringern, so kann unter Umständen das Arbeitslosengeld II beantragt werden. Wichtig hierbei ist, dass beim Antrag auf die Leistung angegeben wird, dass bereits der Kinderzuschlag bezogen wird.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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