Familie

Mutter Kind Kur: Was ist das und wer hat Anspruch?

11. Juli 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Mutter Kind Kur: Was ist das und wer hat Anspruch?

Die Mutter Kind Kur ist eine medizinische Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für Familien, die sowohl von Müttern als auch von Väter in Anspruch genommen werden kann. Sie möchten wissen welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen, wo der Antrag gestellt wird und wie eine solche  Kur überhaupt abläuft? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was ist eine Mutter Kind Kur?

Für Eltern ist der Alltag mit einer Reihe von Herausforderungen verbunden. Nehmen diese Herausforderungen die Oberhand, so kann sich dies schnell auf die Gesundheit der betroffenen Personen auswirken. Um dem entgegenzuwirken, gibt es die sogenannte Mutter Kind Kur. Hierbei handelt es sich um einen Rehaaufenthalt an dem die Mutter bzw. der Vater gemeinsam mit dem Kind teilnehmen kann.

Der Begriff “Mutter Kind Kur” ist der wohl bekannteste Begriff für diese Reha-Form. Dennoch können auch Väter eine solche Kur gemeinsam mit ihrem Kind machen. Man spricht hier auch oft von “Vater Kind Kur”. Mütter bzw. Väter können eine solche Kur zudem auch ohne ihre Kinder machen. Man spricht hier von “Mütter Kur” bzw “Väter Kur”.

Die Mutter Kind Kur beträgt in der Regel drei Wochen. Während dieser Zeit werden die Mutter bzw. der Vater in einer Kurklinik behandelt. Hier können sie an einer Reihe von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, die nicht nur zur Verbesserung der eigenen Gesundheit, sondern auch zur Vertiefung der Eltern-Kind-Beziehung beitragen sollen.

Mutter Kind Kur: Was ist das und wer hat Anspruch?Wer hat Anspruch auf eine Mutter Kind Kur?

Bei der Mutter Kind Kur handelt es sich um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Kassenpatienten mit Kindern grundsätzlich Anspruch auf diese Leistung haben. Damit die Kur in Anspruch genommen werden kann, müssen allerdings gesundheitliche Probleme vorliegen. Diese müsse zudem im Zusammenhang mit der Elternrolle stehen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • starke Erschöpfung,
  • andauernde Kopf- oder Rückenschmerzen,
  • Unruhe- und Angstgefühle und
  • Schlafstörungen.
Wichtig
Auch Personen, die Mitglied der privaten Krankenversicherung sind, können an einer solchen Mutter Kind Kur teilnehmen. Damit die Kosten hierfür übernommen werden, muss dies jedoch explizit im Vertrag festgelegt worden sein.

Für Kinder gilt, dass sie ihre Mutter bzw. ihren Vater zur Mutter Kind Kur begleiten dürfen, wenn sie nicht älter als 12 Jahre alt sind. In einigen Fällen, kann diese Altersgrenze auf bis zu 14 Jahre abgehoben werden. Zudem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Kind hat gesundheitliche Probleme und ist demnach behandlungsbedürftig.
  • Das Kind leidet unter der Trennung der Eltern.
  • Die Beziehung zwischen dem Elternteil und dem Kind soll verbessert werden.
  • Das Kind kann nicht anderweitig betreut werden.
Für Kinder, die chronisch erkrankt sind oder eine Behinderung haben, gibt es keine Altersgrenze. Diese Kinder können ihre Eltern demnach auch noch nach der Vollendung ihres 12. bzw. 14. Lebensjahres zu der Mutter Kind Kur begleiten.

Mutter Kind Kur beantragen: Wie geht das?

Eltern, die gesetzlich versichert sind und mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, können einen Antrag auf eine Mutter Kind Kur stellen. Personen, die die Mutter Kind Kur beantragen möchten, können dies in den folgenden fünf Schritten tun.

Wie oft kann ein Antrag auf eine Mutter Kind Kur gestellt werden?
Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag auf eine Mutter Kind Kur erst vier Jahre nach der letzten Kur möglich ist. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Beispielsweise wenn das Kind chronisch krank ist oder eine Behinderung hat.

Schritt 1: Beratung in Anspruch nehmen

Bevor die Antrag auf die Mutter Kind Kur eingereicht wird lohnt es sich einen Beratungstermin in Anspruch zu nehmen. Hier können Eltern sich mit einem Berater über ihre Probleme und Nöte austauschen. Zudem können sie hier mehr über die Kur-Möglichkeiten erfahren und mehr darüber erfahren, welche Angebote auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Beratungstermine werde von einer Vielzahl von Beratungsstellen angeboten. Hierzu gehören beispielsweise die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks, welches deutschlandweit aktiv ist. Die Beratung ist kostenlos und wird oftmals auch telefonisch angeboten.

Schritt 2: Attest vom Arzt

Grundvoraussetzung für die Mutter Kind Kur ist wie bereits erwähnt, dass ein gesundheitliches Problem vorliegt. Dieses muss ärztlich belegt werden. Das bedeutet, dass Eltern, die eine Kur machen möchten ein ärztliches Attest haben müssen. Sie müssen ihrem Arzt schildern welche gesundheitlichen Probleme sie haben und vor allem wie diese im Zusammenhang mit ihrer Elternrolle stehen.

Sollen Kinder nicht nur als Begleitperson an der Kur teilnehmen, sondern auch eine Behandlung in Anspruch nehmen, so benötigen auch sie ein ärztliches Attest.

Schritt 3: Kurort auswählen

Grundsätzlich gilt, dass Antragsteller das Recht haben den Ort, an dem sie die Mutter Kind Kur machen möchten, frei zu wählen. Die Krankenkasse muss diesen Wunsch so gut wie möglich berücksichtigen. Bei der Wahl der Klinik sollten verschiedenen Kriterien berücksichtigt werden:

  • Das gesundheitliche Angebot ist von einem Kurort zum anderen unterschiedlich. Es sollte demnach darauf geachtet werden, dass es auf die Bedürfnisse des Antragstellers zugeschnitten ist.
  • Der Standort des Klinik kann ausschlaggebend sein. So gibt es eine Vielzahl von Kliniken an der Ost- bzw. Nordsee oder auch im Schwarzwald.
  • Auch andere Spezifitäten wie die Größe der Einrichtung oder die Tatsache ob sie ausschließlich Müttern oder sowohl Müttern als auch Vätern offen steht, sollten bei der Wahl berücksichtigt werden.

Schritt 4: Attest bei der Krankenkasse einreichen

Nachdem das ärztliche Attest vorliegt und der Antragsteller sich für einen Kurort entschieden hat, sollte das Attest bei der Krankenkasse eingereicht werden. In vielen Fällen genügt dieses Attest und es muss kein gesonderter Antrag eingereicht werden. Die Krankenkasse meldet sich oftmals bereits in der folgenden drei Wochen mit ihrer Entscheidung.

Was passiert, wenn der Antrag auf die Mutter Kind Kur abgelehnt wird?
Personen, deren Antrag abgelehnt wurde, können bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen. Der Antragsteller hat nach dem Erhalt der Absage einen Monat Zeit ein neues Attest einzureichen, welches die medizinischen Gründe für die Kur besser darstellt. Oftmals führt ein solcher Widerspruch zum Erfolg.

Schritt 5: Mutter Kind Kur antreten

Nach der Zusage der Krankenkasse hat der Antragsteller einige Monate Zeit die Mutter Kind Kur anzutreten. Die Kur kann bei der von der Krankenkasse bewilligten Klinik angetreten werden. Viele Organisationen bieten ihren Kunden den Termin online zu buchen. Hierfür müssen meist eine Reihe von persönlichen Informationen angegeben und die Bestätigung der Krankenkasse eingereicht werden.

Wie läuft eine Mutter Kind Kur ab?

Mutter Kind Kur: Was ist das und wer hat Anspruch?Ziel der Mutter Kind Kur ist, die gesundheitlichen Probleme der Mutter bzw. des Vaters vorzubeugen bzw. abzumildern. Aus diesem Grund erhält der Elternteil bei der Ankunft am Kurort eine personalisierten Therapieplan. Dieser setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:

  • ein ausgewogener Ernährungsplan
  • ein entsprechender Bewegungsplan
  • therapeutische Sitzungen mit spezialisierten Psychologen
  • die Möglichkeit sich auszuruhen und die Zeit mit dem Kind zu genießen

Kinder können, wie bereits erwähnt auch an der Mutter Kind Kur teilnehmen, wenn sie keine gesundheitlichen Probleme haben. Die Kurorte bieten für solche Fälle Betreuungsprogramme für diese Kinder. Hier werden sie nicht nur betreut, ihnen wird auch ein umfangreiches Programm mit beispielsweise verschiedenen Sportarten angeboten.

Achtung
Zwar übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Mutter Kind Kur, doch gibt es eine Eigenbeteiligung, die von den Personen gezahlt werden muss. Diese liegt bei 10 € pro Tag und ist auf maximal 28 Tage begrenzt.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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