❔Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ist eine Variante des Elterngeldes. Die finanzielle Unterstützung richtet sich an frischgebackene Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten möchten.
Viele Eltern möchten nach der Geburt ihres Kindes mehr Zeit Zuhause und weniger Zeit bei der Arbeit verbringen. Der deutsche Staat unterstützt Eltern bei der Umsetzung dieses Wunsches. Und zwar wird den frischgebackenen Eltern unter bestimmten Voraussetzungen, das Elterngeld angeboten. Eine Variante des Elterngelds ist der sogenannte Partnerschaftsbonus. Was es mit dem Partnerschaftsbonus auf sich hat, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
Inhaltsübersicht
Der Partnerschaftsbonus ist eine staatliche Leistung, die es seit Herbst 2021 in Deutschland gibt. Es handelt sich um eine der drei Varianten des Elterngeldes. Diese Variante ermöglicht es Eltern Beruf und Familie einfacher miteinander zu kombinieren. Denn mit dem Partnerschaftsbonus werden Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten finanziell unterstützt. So können sie die Elternzeit noch flexibler gestalten.
Um zu verstehen wie der Partnerschaftsbonus genutzt werden kann, muss vorerst geklärt werden, wie das Elterngeld im Allgemeinen funktioniert. Wie bereits erwähnt, besteht das Elterngeld aus drei Varianten:
Das Basiselterngeld kann für mindestens 2 Monate und für höchstens 12 Monate von einem der beiden Elternteile in Anspruch genommen werden. Nutzen beide Elternteile das Basiselterngeld, so kann der Zeitraum auf 14 Monate verlängert werden. In diesem Zeitraum erhält der Antragsteller zwischen 900 € und 1800€ im Monat. Die genaue Summe ist von dem ehemaligen Nettogehalt der Person abhängig. Zudem wird berücksichtigt, ob der Empfänger in der Bezugsperiode in Teilzeit arbeitet.
Für Personen, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kann sich daher das sogenannte ElterngeldPlus besonders lohnen. Dieses beträgt zwar nur zwischen 150€ bis 900€, kann aber dafür bis zu 28 Monate lange bezogen werden.
Der Partnerschaftsbonus in eine Verlängerung des ElterngeldPlus. Denn arbeitet beide Elternteile nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit, so kann das ElterngeldPlus um 2 bis 4 Monate verlängert werden.
Bereits vor 2021, gab es den Partnerschaftsbonus in einer anderen Form. Allerdings birgt die überarbeitung dieser Leistung eine Reihe von Vorteilen. So können frischgebackene Eltern die Elternzeit deutlich flexibler gestalten:
Der Partnerschaftsbonus wird genau wie das ElterngeldPlus berechnet. Er beträgt demnach zwischen 150 € und 900 € pro Elternteile. Ausschlaggebend ist das ehemaligen Gehalt der beiden Antragsteller. Gegebenenfalls kann ein Zuschlag gewährt werden, wenn sich beispielsweise mehrere Kinder im Haushalt befinden.
Grundsätzlich gilt, dass man während der Elternzeit 65 Prozent des Nettoeinkommens erhält, das man vor der Geburt bekommen hat. Der Partnerschaftsbonus gleicht also die Differenz zwischen diesen 65 Prozent und dem Teilzeitgehalt aus.
Beispiel: Ein Mutter hatte vor der Geburt ihres Kindes ein Nettogehalt von 2.500 €. Sie hat demnach Anspruch auf monatlich 1.625 € Elterngeld. Da sie 1.200 € in Teilzeit verdient, beträgt das Partnerschaftsbonus monatlich 425 €. Der Vater des Kindes verdiente vor der Geburt 2.400 €. Er hat demnach Anspruch auf 1.560 €. Allerdings verdient er momentan 1.300 € in Teilzeit und hat daher nur einen Anspruch auf 160 € Partnerschaftsbonus. Insgesamt hat das Paar demnach eine Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus von 585 €.
Um Anspruch auf den Partnerschaftsbonus zu haben, müssen vorab die allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllt werden. Das Elterngeld können sowohl Mütter als auch Väter beanspruchen, die:
Die Regelung über den Partnerschaftsbonus existiert erst seit kurzer Zeit. Demnach haben erst Eltern, deren Kind nach dem 01. September 2021 geboren wurde Anspruch auf diese Leistung. Zudem betrifft sie ausschließlich Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Die exakten Voraussetzungen lauten demnach wie folgt:
Der Partnerschaftsbonus kann auch von Eltern beantragt werden, die getrennt voneinander leben. Voraussetzung ist auch hier, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und zwar mindestens 24 Stunden und höchstens 32 Stunden. Zusätzliche gilt, dass das Kind mindestens einem Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen lebt. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit verbringt als Alleinerziehend.
Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Sie nutzen die Leistung in solch einem Fall alleine.
Um als Alleinerziehend zu gelten, müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Partnerschaftsbonus wird wie die beiden anderen Varianten des Elterngeldes bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Der Antragsprozess ist demnach von der jeweiligen Stelle abhängig. In einigen Fällen ist es möglich den Antrag online zu stellen, in anderen muss er vor Ort eingereicht werden.
Unabhängig von dem spezifischen Antragsprozess, muss in jedem Fall ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt werden. Zudem müssen eine Reihe von Nachweisen eingereicht werden. Hierzu gehören:
Der Partnerschaftsbonus ist eine Variante des Elterngeldes. Die finanzielle Unterstützung richtet sich an frischgebackene Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten möchten.
Der Partnerschaftsbonus kann von Eltern beantragt werden, die kurz nach der Geburt ihres Kindes beide in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Eltern die getrennt leben und Alleinerziehende, können den Bonus beantragen.
Der Partnerschaftsbonus kann für 2, 3 oder 4 Monate beantragt werden. Der Zeitraum kann flexibel verändert werden.
Der Partnerschaftsbonus ist genauso hoch wie das ElterngeldPlus. Er liegt somit zwischen 150 € und 900 €. Ausschlaggebend ist die Höhe des Nettoeinkommens, die die Antragsteller vor der Geburt des Kindes bekommen haben.
Wer bekommt Mutterschaftsgeld: Studentin, Beamtin etc.
Wann bekommt man den Mutterpass und was steht drin?
Was ist die Erziehungsrente: Anspruch Höhe und Antrag
Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld gibt es für Geschwister?
Waisenrente: Welche Unterstützung gibt es für (Halb-) Waisen?
Kindesunterhalt: Wer zahlt für den Unterhalt der Kinder?
Basiselterngeld: Welche finanzielle Unterstützung für Eltern?
Witwenrente berechnen: Wie viel Geld für Hinterbliebene?
Elterngeld Plus: Welche Unterstützung für Eltern in Teilzeit?
Elterngeld beantragen und berechnen: Wie geht das?
Unser Algorithmus berechnet alle Ihre Hilfen.
Meine Finanzhilfen kostenlos berechnen