Familie

Elterngeld Plus: Welche Unterstützung für Eltern in Teilzeit?

13. Dezember 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Elterngeld Plus: Welche Unterstützung für Eltern in Teilzeit?

Das Elterngeld Plus ist eine Form des Elterngeldes, das vor allem für Eltern interessant ist, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Sie möchten mehr über diese staatliche Leistung erfahren? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus ist eine besondere Form des Elterngeldes. Mit dieser staatlichen Leistung, sollen frischgebackene Eltern, die in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes weniger bzw. gar nicht arbeiten, um sich um die Familie zu kümmern, finanziell entlastet werden.

Im Gegensatz zum klassischen Basiselterngeld, ist das Elterngeld Plus besonders für in Teilzeit arbeitende Eltern interessant. Grund dafür ist, dass die Leistung zwar nur halb so hoch ist wie das Basiselterngeld, aber dafür doppelt so lange bezogen werden kann.

Zusammen mit dem Gehalt kann Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld und zudem für den doppelten Zeitraum beansprucht werden.

Der Job in Teilzeit ist keine Voraussetzung für das Elterngeld Plus. Entscheiden sich jedoch beide Eltern für den Job in Teilzeit, so können sie zusätzlich zu dieser Lesitung den sogenannten Partnerschaftsbonus beantragen. Hierbei handelt es sich um eine zeitliche Verlängerung von Elterngeld Plus.

Wie wird Elterngeld Plus berechnet?

Das Elterngeld Plus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. Die allgemeine Regel lautet, dass der Antragsteller Anspruch auf 65 Prozent des Nettoeinkommens hat, das nach der Geburt wegfällt:

  • Bezieht der Antragsteller nach der Geburt kein Einkommen, so erhält er 65 Prozent seines einzigen Gehalts.
  • Arbeitet der Antragsteller nach der Geburt in Teilzeit, so erhält er 65 Prozent des wegfallenden Gehaltes.
Weitere Informationen
Kennen Sie bereits den Geschwisterbonus? Personen, die die Vorqussetzungen erfüllen, erhalten im Rahmen dieser Leistun 10 Prozent mehr Elterngeld.

Das Elterngeld Plus beträgt grundsätzlich die Hälfte dessen, was der Antragsteller an Basiselterngeld bekommen würde, wenn er nach der Geburt kein Einkommen bezieht. Die exakte Höhe ist jedoch auch vom Gehalt des Antragstellers abhängig. Arbeitet der Antragsteller in Teilzeit, so kann die Höhe der Leistung etwas geringer ausfallen.

Wichtig
Elterngeld Plus beträgt mindestens 150 € und höchstens 900 €. Die genaue Höhe der Leistung ist von dem Gehalt des Antragstellers vor der Geburt des Kindes abhängig.

Elterngeld Plus: Welche Unterstützung für Eltern in Teilzeit?Beispiel: Vor der Geburt betrug das Nettoeinkommen eines Vaters 2.000 €, aktuell bezieht er kein Einkommen. Beantragt er Basiselterngeld, so hat er Anspruch auf 65 Prozent seines einzigen Einkommens, also 1.300 €. Möchte er Elterngeld Plus beantragen, so liegt sein monatlicher Anspruch bei 650 €. Arbeitet dieser Vater in Teilzeit und verdient 500 € im Monat, so bekommt er 975 € Basiselterngeld. Die Leistung liegt weiterhin bei 650 €.

Beispiel: Vor der Geburt betrug das Nettoeinkommen einer Mutter 2.000 €. Aktuell arbeitet sie in Teilzeit und verdient monatlich 1.200 €. Das wegfallende Gehalt beträgt also 800 €. Die Mutter hätte demnach Anspruch auf 520 € Basiselterngeld. Da der Basiselterngeldanspruch unter den 65 Prozent des einzigen Gehaltes liegt, liegt auch der Anspruch auf ElterngeldPlus bei nur 520 € Elterngeld Plus. Dieser Betrag kann jedoch doppelt so lange bezogen werden.

Wieviel darf man bei Elterngeld Plus ohne Abzüge dazuverdienen?
Eine genaue Antwort auf diese Fragen gibt es nicht, da die Höhe von Elterngeld vom ehemaligen Gehalt des Antragstellers abhängig ist. Als grobe Richtlinie gilt die 50-Prozent-Regel: Antragsteller können ca. 50 Prozent ihres ehemaligen Gehaltes verdienen, ohne dass es zu Abzügen bei der Leistung kommt. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Nettogehalt von 2.770 €.

Wer bekommt Elterngeld Plus?

Anspruch auf Elterngeld Plus haben Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Eltern betreuen und erziehen ihr Kind selbst
  • Das Kind lebt im selben Haushalt wie die Eltern
  • Die Familie lebt in Deutschland
  • Die Eltern arbeiten nicht bzw. nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
Auch ausländische Eltern können Elterngeld Plus bekommen. Je nach Staatsangehörigkeit müssen sie hierfür zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Bei Eltern mit einer EU-Staatsangehörigkeit ist es beispielsweise ausreichend, wenn sie in Deutschland leben und arbeiten. Personen anderer Länder müssen einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Als Nachweis dient beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis.

Damit ein Anspruch auf Elterngeld besteht, muss es sich nicht um das leibliche Kind handeln. Der Antrag kann auch in folgenden Fällen gestellt werden:

  • Es handelt sich um das leibliche Kind des Ehe- bzw. Lebenspartners
  • Es handelt sich um das Adoptivkind
  • Es handelt sich um das Enkel- bzw. Urenkelkind, die Nicht/ der Neffe oder die Schwester/ der Bruder

Der Anspruch auf das Elterngeld Plus besteht unabhängig vom Arbeitsverhältnis des Antragstellers. Die Leistung kann beispielsweise sowohl von Arbeitnehmern, Beamten und Selbstständigen beantragt werden als auch von Studierenden und geringfügig Beschäftigten (Minijob). Auch Personen, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren bzw. eine Sozialleistung bezogen haben, können die finanzielle Hilfe beziehen.

Achtung
Eine der Grundvoraussetzungen für Elterngeld ist, dass der Antragsteller gar nicht bzw. nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet. Personen, die im Anschluss den Partnerschaftsbonus beantragen möchten, müssen ab diesem Zeitpunkt zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Elterngeld Plus: Welche Unterstützung für Eltern in Teilzeit?Wie wird die Leistung beantragt?

Der Antrag auf Elterngeld Plus wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Hier erhält man das entsprechende Antragsformular, das ausgefüllt werden und gemeinsam mit den folgenden Nachweisen eingereicht werden muss:

  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Nachweis über bisheriges Einkommen
  • ggf. Nachweis über Einkommen während der Bezugsdauer
Wie der Nachweis über das Einkommen aussieht, ist abhängig von der Beschäftigung des Antragstellers. Arbeitnehmer müssen beispielsweise die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der vergangenen 12 Monate einreichen. Für Selbstständige ist es der letzte Steuerbescheid.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle eingegangen ist, wird dieser geprüft und das Elterngeld anschließend auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Bearbeitungszeit liegt jedoch zwischen 6 Wochen und 6 Monaten. Das Geld kann also unter Umständen auch erst einige Monate nach der Geburt des Kindes auf das Konto der Eltern eingehen.

Wann muss der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Der Antrag auf Elterngeld Plus kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Eltern haben nach der Geburt 3 Monate Zeit, um die Leistung zu beantragen. Denn die Lesitung wird ausschließlich für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Wie lange bekommt man Elterngeld Plus?

Elterngeld Plus gibt es doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Beantragt nur ein Elternteil das Basiselterngeld, so hat er Anspruch auf 12 Monate. Wird der Antrag jedoch von beiden Eltern gestellt, so haben sie gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, die sie frei untereinander aufteilen können. Das Elterngeld Plus gibt es dementsprechend entweder 24 oder 28 Monate lang.

Achtung
Elterngeld Plus wird monatlich gezahlt. Ausschlaggebend sind jedoch nicht die Kalendermonate, sondern die Lebensmonate des Kindes. Der Anspruch auf die Leistung beginnt demnach am Tag der Geburt und endet auf den Tag genau 24 bzw. 28 Monate später.

Eltern können die Elterngeldmonate frei untereinander aufteilen. Sie können sie sowohl gleichzeitig als auch abwechselnd beanspruchen. Entscheiden sie sich dazu, den Anspruch zeitgleich wahrzunehmen, so werden zwei statt ein Elterngeldmonat berechnet. Zudem haben Eltern die Möglichkeit zwischen den verschieden Elterngeldarten zu variieren.

Beispiel: Ein Elternpaar beantragt zusammen Elterngeld. Die Mutter beansprucht in den ersten 6 Monaten das Basiselterngeld. Anschließend arbeiten beide Eltern in Teilzeit und beziehen zeitgleich das Elterngeld Plus für weitere 16 Monate.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen, auf welche weiteren Leistungen Sie als Familie Anspruch haben? Dann lesen Sie beispielsweise unseren Artikel über das Kindergeld und den Kindergeldzuschlag.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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