Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehenden vorbehalten ist, die von dem anderen Elternteil keine (regelmäßige) Unterhaltszahlung erhalten. Sie möchten wissen, wie hoch die Leistung ist und wie betroffene Familien sie beantragen können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Eltern, die ihre Kinder alleine erziehen und keine bzw. keine regelmäßige Unterhaltszahlung von dem anderen Elternteil erhalten. Betroffene Familien sollen auf diese Weise finanziell entlastet werden.
Unterhaltsvorschuss kann für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden. Wie hoch der gewährte Leistungsanspruch ist, hängt vom Alter des Kindes ab. Unerheblich ist hierbei das Einkommen der alleinerziehende Person. Der Antrag wird in der Regel beim zuständigen Jugendamt gestellt.
Unterhaltsvorschuss Höhe: Wie viel Geld gibt es?
Die Höhe der Leistung ist vom Alter des Kindes abhängig, für das der Unterhaltsvorschuss beantragt wird. Je älter ein Kind ist, desto höher ist auch der Anspruch auf den Vorschuss. Für Kinder unter 5 Jahren gibt es beispielsweise 177 € und Kinder ab 12 Jahren erhalten 314 €.
Unterhaltsvorschuss Tabelle | |
Alter des Kindes | Unterhaltsvorschuss Höhe |
bis zu 5 Jahren | 177 € |
zwischen 6 und 11 Jahren | 236 € |
zwischen 12 und 17 Jahren | 314 € |
Je nach persönlicher Situation des alleinerziehenden Elternteils bzw. des Kindes, für das die Leistung beantragt wird, kann es zu Abzügen kommen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn:
- der andere Elternteil für das Kind (einen geringen) Unterhalt zahlt
- das Kind eine Halbwaisenrente erhält
- das Kind nicht zur allgemeinbildenden Schule geht und stattdessen eigene Einkünfte hat, z.B. Ausbildungsvergütung, Taschengeld aus einem Freiwilligendienst
Keinen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltvorschusses hat das Gehalt des alleinerziehenden Elternteils. Sowohl Eltern mit einem Jahresgehalt von 10.000 € als auch Eltern mit einem Jahreseinkommen von 100.000 € können also die staatliche Leistung beantragen.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss kann von Alleinerziehenden beantragt werden, die von dem anderen Elternteil keinen bzw. nur unregelmäßigen oder geringen Unterhalt für das gemeinsame Kind bekommen. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der alleinerziehende Elternteil lebt mit dem Kind zusammen in Deutschland
- Der alleinerziehende Elternteil erzieht das Kind alleine und trägt eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
- Das Kind ist unter 18 Jahre alt
- Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
- Bezieht der alleinerziehende Elternteil SGB II-Leistungen, muss er zusätzlich eine eigenes Einkommen von mindestens monatlich 600 € brutto bekommen
Neben den Grundvoraussetzungen, gibt es eine Reihe von Ausschlusskriterien, die einem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss im Weg stehen:
- Der alleinerziehende Elternteil ist mit einem neuen Partner verheiratet bzw. verpartnert
- Das Kind oder der alleinerziehende Elternteil lebt mit dem anderen Elternteil zusammen
- Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht regelmäßig und zwar in mindestens der Höhe des Unterhaltsvorschusses
Unterhaltsvorschuss beantragen: Wie geht das?
Der Unterhaltsvorschuss wird bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle beantragt. Hierbei handelt es sich in der Regel um das lokale Jugendamt, bei dem das entsprechende Antragsformular schriftlich eingereicht werden muss. Zudem müssen folgende Unterlagen bzw. Nachweise mitgeliefert werden:
- Ausweisdokument des alleinerziehenden Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterhaltstitel
- ggf. Nachweis über (geringe) Unterhaltszahlungen
Die zuständige Stelle prüft den Antrag, sobald er eingereicht wurde und entscheidet, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Die Stelle kann entscheiden, den Antrag vollständig, teilweise oder gar nicht zu bewilligen. Ist der Antragsteller mit der Entscheidung des Jugendamtes nicht einverstanden, hat er vier Wochen Zeit, um dem Bescheid zu widersprechen. Der Antrag wird daraufhin erneut überprüft.
Wurde der Antrag bewilligt, so erhält der Antragsteller den Unterhaltsvorschuss stets zu Beginn des Kalendermonats im Voraus für den Anspruchsmonat. Die Leistung kann zudem für einen Monat rückwirkend gezahlt werden. Wurde der Antrag also beispielsweise im September gestellt, so kann die Familie auch Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss von August haben.