Familie

Unterhaltsvorschuss: Wie viel Geld bekommen Alleinerziehende?

16. September 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Unterhaltsvorschuss: Wie viel Geld bekommen Alleinerziehende?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehenden vorbehalten ist, die von dem anderen Elternteil keine (regelmäßige) Unterhaltszahlung erhalten. Sie möchten wissen, wie hoch die Leistung ist und wie betroffene Familien sie beantragen können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Eltern, die ihre Kinder alleine erziehen und keine bzw. keine regelmäßige Unterhaltszahlung von dem anderen Elternteil erhalten. Betroffene Familien sollen auf diese Weise finanziell entlastet werden.

Wichtig
Bei dem Unterhaltsvorschuss handelt es sich nicht um eine Entlastung des anderen Elternteils. Ist dieser erneut in der Lage Unterhalt zu zahlen, so wird er aufgefordert den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Weigert sich der Unterhaltspflichtige, so kann die Unterhaltsstelle die Rückzahlung einklagen bzw. vollstrecken.

Unterhaltsvorschuss kann für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden. Wie hoch der gewährte Leistungsanspruch ist, hängt vom Alter des Kindes ab. Unerheblich ist hierbei das Einkommen der alleinerziehende Person. Der Antrag wird in der Regel beim zuständigen Jugendamt gestellt.

Weitere Informationen
Sie sind alleinerziehend und möchten wissen, auf welche Unterhaltszahlungen Sie Anspruch haben? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Unterhaltszahlung und Trennungsunterhalt.

Unterhaltsvorschuss Höhe: Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe der Leistung ist vom Alter des Kindes abhängig, für das der Unterhaltsvorschuss beantragt wird. Je älter ein Kind ist, desto höher ist auch der Anspruch auf den Vorschuss. Für Kinder unter 5 Jahren gibt es beispielsweise 177 € und Kinder ab 12 Jahren erhalten 314 €.

Unterhaltsvorschuss Tabelle
Alter des Kindes Unterhaltsvorschuss Höhe
bis zu 5 Jahren 177 €
zwischen 6 und 11 Jahren 236 €
zwischen 12 und 17 Jahren 314 €
Die Höhe der Leistung wird regelmäßig angepasst und wurde auch Anfang des Jahres 2022 erneut angehoben. So betrug der Unterhaltsvorschuss im Jahr 2021 für Kinder unter 5 Jahren 174 €, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 232 € und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 309 €.

Unterhaltsvorschuss: Wie viel Geld bekommen Alleinerziehende?Je nach persönlicher Situation des alleinerziehenden Elternteils bzw. des Kindes, für das die Leistung beantragt wird, kann es zu Abzügen kommen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn:

  • der andere Elternteil für das Kind (einen geringen) Unterhalt zahlt
  • das Kind eine Halbwaisenrente erhält
  • das Kind nicht zur allgemeinbildenden Schule geht und stattdessen eigene Einkünfte hat, z.B. Ausbildungsvergütung, Taschengeld aus einem Freiwilligendienst
Befindet sich das Kind des Antragstellers beispielsweise in der Ausbildung, werden die Einkünfte zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Erhält das Kind beispielsweise monatlich 200 €, so verringert sich der Vorschuss um 100 €.

Keinen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltvorschusses hat das Gehalt des alleinerziehenden Elternteils. Sowohl Eltern mit einem Jahresgehalt von 10.000 € als auch Eltern mit einem Jahreseinkommen von 100.000 € können also die staatliche Leistung beantragen.

Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist zeitlich unbegrenzt. Wird der Antrag auf die Leistung bewilligt, so wird sie monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes ausgezahlt. Nur wenn sich etwas an der persönlichen Situation des Antragstellers oder des Kindes ändert, kann der Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss verfallen.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss kann von Alleinerziehenden beantragt werden, die von dem anderen Elternteil keinen bzw. nur unregelmäßigen oder geringen Unterhalt für das gemeinsame Kind bekommen. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der alleinerziehende Elternteil lebt mit dem Kind zusammen in Deutschland
  • Der alleinerziehende Elternteil erzieht das Kind alleine und trägt eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt
  • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
  • Bezieht der alleinerziehende Elternteil SGB II-Leistungen, muss er zusätzlich eine eigenes Einkommen von mindestens monatlich 600 € brutto bekommen
Was sind SGB II-Leistungen?
Unter SGB II-Leistungen versteht man die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch unter den Namen Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bekannt. Anspruch auf diese Leistung haben Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und aktuell auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit sind.

Neben den Grundvoraussetzungen, gibt es eine Reihe von Ausschlusskriterien, die einem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss im Weg stehen:

  • Der alleinerziehende Elternteil ist mit einem neuen Partner verheiratet bzw. verpartnert
  • Das Kind oder der alleinerziehende Elternteil lebt mit dem anderen Elternteil zusammen
  • Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht regelmäßig und zwar in mindestens der Höhe des Unterhaltsvorschusses
Der Unterhaltsvorschuss wird auch dann gewährt, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. In solch einem Fall ist der andere Elternteil jedoch dazu verpflichtet, bei der Feststellung der Vaterschaft bzw. des Aufenthaltes des Vaters mitzuwirken.

Unterhaltsvorschuss beantragen: Wie geht das?

Unterhaltsvorschuss: Wie viel Geld bekommen Alleinerziehende?Der Unterhaltsvorschuss wird bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle beantragt. Hierbei handelt es sich in der Regel um das lokale Jugendamt, bei dem das entsprechende Antragsformular schriftlich eingereicht werden muss. Zudem müssen folgende Unterlagen bzw. Nachweise mitgeliefert werden:

  • Ausweisdokument des alleinerziehenden Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterhaltstitel
  • ggf. Nachweis über (geringe) Unterhaltszahlungen

Die zuständige Stelle prüft den Antrag, sobald er eingereicht wurde und entscheidet, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Die Stelle kann entscheiden, den Antrag vollständig, teilweise oder gar nicht zu bewilligen. Ist der Antragsteller mit der Entscheidung des Jugendamtes nicht einverstanden, hat er vier Wochen Zeit, um dem Bescheid zu widersprechen. Der Antrag wird daraufhin erneut überprüft.

Wichtig
Ändert sich im Laufe der Zeit etwas an der Situation des alleinerziehenden Elternteils bzw. des Kindes, so muss die Antragstelle nachweislich darüber informiert werden. Beispiele für solche Veränderungen sind der Umzug des Kindes oder die Zahlung des Unterhaltes vom anderen Elternteil.

Wurde der Antrag bewilligt, so erhält der Antragsteller den Unterhaltsvorschuss stets zu Beginn des Kalendermonats im Voraus für den Anspruchsmonat. Die Leistung kann zudem für einen Monat rückwirkend gezahlt werden. Wurde der Antrag also beispielsweise im September gestellt, so kann die Familie auch Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss von August haben.

Personen, die sich gerne zum Unterhaltsvorschuss beraten lassen möchten, haben verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich entweder direkt an das zuständige Jugendamt wenden oder sogar mit einem Rechtsanwalt über die offenen Fragen sprechen. Für Geringverdiener gibt es hier die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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