Familie

Waisenrente: Welche Unterstützung gibt es für (Halb-) Waisen?

26. Oktober 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Waisenrente: Welche Unterstützung gibt es für (Halb-) Waisen?

Die Waisenrente ist eine finanzielle Leistung, auf die Voll- bzw. Halbwaisen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind und wie Familien die Rente beantragt können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Höhe der Waisenrente: Wie viel Geld bekommen Waisen?

Die Höhe der Waisenrente wird individuell berechnet und ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Ist der Antragsteller Voll- oder Halbwaise?
  • Wird die Waisenrente von der Renten- oder der Unfallversicherung bzw. Handelt es sich um das Waisengeld für Beamtenkinder ausgezahlt?
  • Wie hoch waren die Rentenansprüche bzw. das Gehalt des Verstorbenen?
Weitere Informationen
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Wie hoch ist die Waisenrente aus der Rentenversicherung?

Wird die Waisenrente von der Rentenkasse gezahlt, so ist der Rentenanspruch des Verstorbenen ausschlaggebend: Hier besteht folgender Anspruch:

  • Halbwaisen erhalten 10 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Elternteils.
  • Vollwaisen erhalten 20 Prozent des Rentenanspruchs der verstorbenen Eltern.
Wichtig
Vollwaisen haben Anspruch auf 20 Prozent der höheren Rente, nicht aber auf 20 Prozent beider Renten.

Verstirbt der Elternteil nach Vollendung des 65. Lebensjahres, so wird die Waisenrente ohne Abschlag ausgezahlt. Das heißt, es besteht Anspruch auf 10 bzw. 20 Prozent des gesamten Rentenanspruchs.

Verstirbt der Elternteil jedoch früher, so besteht Anspruch auf 10 bzw. 20 Prozent der berechneten Rente zum Todeszeitpunkt. Da die Waisenrente dadurch deutlich niedriger ausfallen kann, wird in solch einem Fall ein Zuschlag für jeden Monat angerechnet, den der Elternteil in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Die durchschnittliche Waisenrente lag im Jahr 2021 bei monatlich 316 €.

Wie hoch ist die Waisenrente aus der Unfallversicherung?

Wird die Waisenrente von der Unfallkasse gezahlt, so ist das Jahresgehalt des verstorbenen Elternteils entscheidend. Hier gelten folgende Ansprüche:

  • Halbwaisen erhalten 20 Prozent des Jahresverdienstes des verstorbenen Elternteils.
  • Vollwaisen erhalten 30 Prozent des Jahresverdienstes der verstorbenen Eltern.
Der Prozentsatz des Jahresverdienst wird durch zwölf geteilt und monatlich an das Waisenkind ausgezahlt.

Beispiel:>Vor ihrem Tod verdiente eine Mutter jährlich 50.000 €. Als Halbwaise hat ihre Tochter Anspruch auf 20 Prozent dieses Jahresgehaltes, d.h. jährlich 10.000 €. Diese Summe wird durch zwölf geteilt, so dass die Tochter nach dem Tod ihrer Mutter monatlich 833 € als Waisenrente erhält.

Wichtig
Insgesamt darf die Hinterbliebenenrente der Unfallversicherung nicht mehr als 80 Prozent des Jahresgehaltes des Verstorbenen betragen. Haben also mehrere Personen Anspruch auf die Rente, so kann die Rente ggf. gekürzt werden. Zudem wird diese Waisenrente auf die Waisenrente der Rentenversicherung angerechnet, so dass es zu einer Kürzung bzw. kompletten Entfall der Rente der Rentenversicherung kommen kann.

Wie hoch ist das Waisengeld für Beamtenkinder?

Für Waisen von Beamten gelten besondere Regeln. Statt der Waisenrente haben diese Anspruch auf das sogenannte Waisengeld. Dieses beträgt.

  • Halbwaisen: 12 Prozent des Ruhegehaltes, das der Verstorbene erhalten hat bzw. hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand gegangen wäre.
  • Vollwaisen: 20 Prozent des Ruhegehaltes, das der Verstorbene erhalten hat bzw. hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand gegangen wäre.
Achtung
Alle Waisenrenten müssen grundsätzlich versteuert werden. Sie müssen in der Anlage R bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.Allerdings werden seit 2015 keine eigenen Einkünfte mehr auf die Waisenrente angerechnet. Waisenkinder, die beispielsweise eine Ausbildung machen oder einer Nebentätigkeit nachgehen, müssen demnach keine Abstriche bei ihrer Rente in Kauf nehmen.

Wer hat Anspruch auf die Waisenrente?

Waisenrente: Welche Unterstützung gibt es für (Halb-) Waisen?Anspruch auf die Waisenrente haben Kinder, bei denen ein bzw. beide Elternteile verstorben sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um die leiblichen, adoptierten oder gar Stief- und Pflegekinder des Verstorbenen handelt. Dennoch müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Kinder müssen bei dem Verstorbenen gelebt haben bzw. überwiegend von ihm versorgt worden sein.
  • Die Kinder dürfen nicht älter als 18 Jahre sein. Befindet sich das Kind noch in der Ausbildung, so kann die Rente auch bis zum 27. Geburtstag bezogen werden.
  • Der Verstorbene muss die Mindestversicherungszeit bei der Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllt haben oder bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen sein.

Eine der Grundvoraussetzung für die Waisenrente ist, dass der Verstorbene die sogenannte Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, auch Wartezeit genannt, erfüllt hat. Zu dieser Wartezeit werden die folgenden Situationen angerechnet:

  • Beitragszeiten, d.h. Zeiten, in denen der Verstorbene freiwillig oder verpflichtend in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
  • Zeiten der geringfügigen Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers, z.B. Minijob.
  • Kindererziehungszeiten, d.h. Zeiten, in denen sich der Verstorbene um Kinder unter 3 Jahren gekümmert hat.

Wie lange besteht der Anspruch auf die Waisenrente?

Kinder von verstorbenen haben grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf die Waisenrente. Befinden sie sich danach noch in der Ausbildung, so kann der Anspruch bis zum 27. Geburtstag fortbestehen. Zur Ausbildung gehören die folgenden Situationen:

  • Das Waisenkind geht noch zur Schule oder macht eine Berufsausbildung. Hierfür werden mindestens 20 Stunden in der Woche aufgebracht.
  • Das Waisenkind studiert.
  • Das Waisenkind leistet ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst im In- oder Ausland.
  • Das Waisenkind befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Der Anspruch auf die Leistung bleibt zudem auch bestehen, wenn das Waisenkind adoptiert wird oder heiratet.

Einige Situationen gehören nicht zur Ausbildung und können dazu führen, dass der Anspruch auf Waisenrente unterbrochen wird. Hierzu gehören:

  • Auslandaufenthalt als Au Pair oder im Rahmen von Work and Travel
  • Praktika, die nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.
Weitere Informationen
Sie sind alleinerziehend und möchten wissen, auf welche finanziellen Leistungen Sie Anspruch haben können. Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Unterhaltsvorschuss und Entlastungsbetrag.

Waisenrente: Welche Unterstützung gibt es für (Halb-) Waisen?Wie kann man die Waisenrente beantragen?

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können die Waisenrente beantragen. Wie dieser Beantragungsprozess abläuft, ist vom Träger der Leistung abhängig. Bei der Rentenversicherung muss der Antrag für minderjährige Kinder von einer erziehungsberechtigten Person gestellt werden. Das ist entweder der hinterbliebene Elternteil oder eine anderer Erziehungsberechtigter. Für die Beantragung muss ein Antragsformular ausgefüllt und eine Geburtsurkunde eingereicht werden.

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Kinder, die volljährig sind und dennoch die Voraussetzung für die Waisenrente erfüllen, können den Antrag selber stellen. Auch hier muss erneut ein Antragsformular ausgefüllt und eine Geburtsurkunde eingereicht werden. Zudem muss der Antragsteller nachweisen können, dass er sich in der Ausbildung befindet. Dies geht beispielsweise mit einer Immatrikulationsbescheinigung oder einer Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs.

Kam es zu einer Zahlungsunterbrechung, weil das Waisenkind die Voraussetzung für einen bestimmten Zeitraum nicht erfüllt hat, so muss er auch hier einen erneuten Antrag einreichen. Hier werden das gleiche Formular und die gleichen Nachweise wie bei dem Antrag von volljährigen Waisen benötigt.

Ist der Verstorbene bei einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit ums Leben gekommen, so muss der Antrag auf die Waisenrente entweder bei der zuständigen Unfallkasse oder bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt werden. Der Antragsprozess ist hier von der jeweiligen Stelle abhängig.

Wenn Sie nicht wissen, an wo Sie den Antrag auf die Waisenrente stellen sollen, dann können Sie sich entweder an den Arbeitgeber des Verstorbenen wenden oder die folgende kostenlose Nummer wählen: 0800 60 50 40 4.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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