Der KfW Gründerkredit ist ein Kredit, der jungen Unternehmern für die Finanzierung der Gründung bzw. Festigung ihres Unternehmens gewährt wird. Sie möchten wissen, was dieser Kredit beinhaltet und unter welchen Voraussetzungen er beantragt werden kann? Bei Dein Hilfexpert erhalten Sie die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Wie funktioniert der KfW Gründerkredit?
Der KfW Gründerkredit ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angebotener Kredit von bis zu 125.000 €. Dieses Geld kann zur Deckung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und Betriebsmittel bei der Gründung bzw. Festigung eines Unternehmens eingesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass auch Jungunternehmer ohne Eigenkapital mit dem KfW Gründerkredit ein Unternehmen gründen können.
Da es sich bei dem KfW Gründerkredit um einen Kredit handelt, fallen auf den geliehenen Geldbetrag Zinsen an. Wie hoch diese Zinsen sind, ist von der Laufzeit des Kredits abhängig. Personen, die den Kredit innerhalb von 5 Jahren zurückzahlen, zahlen einen Effektivzins von maximal 3,86 Prozent. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren, liegt dieser Zins bei maximal 4,77 Prozent.
KfW Gründerkredit: Maximaler Zinssatz p.a.
KfW Gründerkredit: Maximaler Zinssatz p.a. | ||||
Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung | Sollzins | Effektivzins |
5 Jahre | 1 Jahr | 5 Jahre | 3,79 Prozent | 3,86 Prozent |
10 Jahre | 2 Jahre | 10 Jahre | 4,77 Prozent | 4,88 Prozent |
Personen, die den Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zeit abbezahlen, müssen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die vorab vertraglich festgelegt wird. Kreditnehmer haften zudem persönlich für die Rückzahlung ihres Kredits. Die Sicherheiten werden mit der jeweiligen Bank vereinbart.
Wer bekommt einen KfW Gründerkredit?
Mit dem KfW Gründerkredit wird entweder die Unternehmensgründung oder die Festigung des Unternehmens gefördert. Andere förderfähige Gründe sind die Beteiligung als Geschäftsführer an einem Unternehmen oder die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens.
Der KfW Gründerkredit richtet sich somit sowohl an Existenzgründer als auch an Unternehmensnachfolger. Damit Anspruch auf den Kredit besteht, muss es sich jedoch um ein kleines und junges Unternehmen handeln: Das bedeutet, dass das Unternehmen:
- nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben und mehr als 10 Mio. € Umsatz machen darf
- nicht länger als 5 Jahre bestehen darf
Beispiele für Personen, die den Kredit beantragen können, sind eine Physiotherapeutin, die sich selbstständig machen möchte und Geld für den Umbau der Praxisräume benötigt oder ein Schornsteinfeger, der sein eigenes Unternehmen gründet und hierfür verschiedene Maschinen kaufen muss. Als förderfähige Personen, können sie den Kredit für folgende Maßnahmen einsetzen:
- Investitionen, z.B. Anschaffung von Maschinen, Grundstücken bzw. Gebäuden, Baukosten, Firmenfahrzeuge und Software
- Betriebsmittel, z.B. Personalkosten, Beratungskosten und Miete
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens bzw. von Unternehmensanteilen, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Wie bekommt man eine KfW Gründerkredit?
Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf der KfW Gründerkredit stellen. Die Antragstellung erfolgt allerdings nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer ihrer Geschäftspartner. Das sind Banken, wie z.B. eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank.
Nachdem der passende Förderpartner gefunden wurde, sollte ein Termin vereinbart werden, bei dem das Vorhaben besprochen wird. Als Vorbereitung auf diesen Termin lohnt es sich, den KfW Förderassistenten zu nutzen. Hier beantwortet der Antragsteller eine Reihe von Fragen über sich und über sein Projekt und kann somit bereits die notwendigen Informationen an die Partnerbank übermitteln.
Ist der Partner von dem Projekt überzeugt, so übernimmt er die Beantragung des KfW Gründerkredit. Der Antragsteller muss hierfür allerdings eine Reihe von Formularen ausfüllen und Unterlagen einreichen. Hierzu gehört z.B. eine Erklärung über die Größe des Unternehmens und Informationen über bereits bezogene Hilfen.
Sobald der Antrag und die Unterlagen bei der KfW vorliegen, prüft die Förderbank den Antrag und trifft die finale Entscheidung. Bei einer positiven Rückmeldung schießt der Kreditnehmer den Vertrag mit der Partnerbank der KfW ab.
KfW Gründerkredit: Welche weiteren Kredite gibt es für Jungunternehmer?
Neben dem KfW Gründerkredit, gibt es noch eine Reihe an weiteren Krediten, die sich an Jungunternehmer richten:
- Kapital für Gründung: Dieser Kredit ist für die Gründung und Festigung eines Unternehmens in den ersten 7 Jahren nach der Gründung gedacht. Die KfW bietet förderfähigen Personen bis zu 500.000 € für die Stärkung des Eigenkapitals zu beantragen.
- Förderkredit KMU: Auch mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern, mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €, werden von der KfW gefördert. Sie können eine Kredit von bis zu 25 Mio. € beantragen.