❓ Was ist Privatinsolvenz?
Privatinsolvenz ist ein Verfahren, das überschuldete Personen von ihren Schulden befreien soll.
Für Schulden gibt es viel Auslöser. Meist sind es Ereignisse, die so gut wie jeden treffen können. Eine mögliche Lösung, um die Finanzen in den Griff zu bekommen, ist die sogenannte Privatinsolvenz. Was das genau ist und wie ein Privatinsolvenzverfahren abläuft, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
Inhaltsübersicht
Privatinsolvenz, oder auch Verbraucherinsolvenz ist ein Verfahren, dass die Entschuldung von Privatpersonen zum Ziel hat. Es betrifft demnach Personen, die ihre Schulden und Zinsen nicht mehr begleichen können. Durch die Anmeldung von Privatinsolvenz, wird diesen Person die Möglichkeit geboten, schuldenfrei zu werden.
Um die Möglichkeit der Privatinsolvenz nutzen zu können, müssen die Personen allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
Auch wenn die Anmeldung von Privatinsolvenz für viele überschuldete Haushalte ein guter Weg raus aus der Schuldenfall ist, scheuen sich viele davor das Verfahren einzuleiten. Grund dafür ist nicht zuletzt die Komplexität dieses Verfahrens. Bevor man sich demnach für diesen Weg entscheidet, lohnt es sich einen Berater aufzusuchen. Hierbei kann entweder ein Schuldnerberater oder ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Nachdem sich der ausgewählte Berater mit der Situation des Schuldners vertraut gemacht hat und zu einem Insolvenzverfahren rät, kann das sechsstufige Verfahren der Privatinsolvenz eingeleitet werden. Wie viele dieser sechs Stufen letztendlich durchlaufen werden müssen, ist von der individuellen Situation des Schuldners abhängig.
Bevor das Privatinsolvenzverfahren beginnt, muss ein sogenannte außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren stattfinden. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine Lösung zwischen Schuldner und Gläubiger zu finden, ohne dass ein Gericht eingreifen muss.
Hierfür muss der Schuldner gemeinsam mit seinem Berater bzw. Rechtsanwalt, seine gesamten Schulden sowie sein gesamtes Vermögen ermitteln. Hieraus wird ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan erarbeitet, der anschließend den Gläubigern vorgestellt wird. Meist werden hier Ratenzahlungen im Gegenzug von einem Schuldenerlass vorgeschlagen. Stimmen die Gläubiger zu, so muss keine Insolvenz angemeldet werden.
In den meisten Fällen stimmen die Gläubiger dem Schuldenbereinigungsverfahren allerdings nicht zu. Dies würde nämlich bedeuten, dass sie auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.
Der Schuldner und sein Berater bzw. Anwalt wenden sich demnach im nächsten Schritt an ein Gericht. Hier müssen sie erklären wieso das außergerichtliche Verfahren nicht erfolgreich war und wieso sie Privatinsolvenz anmelden möchten.
Das Gericht prüft auf seiner Seite, ob eine Einigung mit den Gläubigern gefunden werden kann. Ist dies nicht der Fall, so wird das Insolvenzverfahren eingeleitet.
Wurde keine Einigung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern gefunden, so muss der Schuldner bei dem Gericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einreichen. Hierfür muss er eine 45 Seite langen Antrag auf Privatinsolvenz gemeinsam mit seinem Berater bzw. Rechtsanwalt ausfüllen. Hier macht er Angaben über sein Vermögen und Einkommen sowie über seine Schulden und Gläubiger. Das Gericht prüft den Antrag auf Privatinsolvenz und eröffnet das Verfahren.
Nach Eröffnung des Verfahrens, muss der Schuldner sich einen sogenannten Treuhänder suchen. Dieser kümmert sich um die organisatorischen Aspekte des Insolvenzverfahrens.
Die nächste Phase ist die wohl längste Phase der Privatinsolvenz. Während der Wohlverhaltensphase tritt der Schuldner 3 Jahre lang sein Einkommen an den zuvor bestimmten Treuhänder ab. Er darf während dieser Periode keine neuen Schulden aufnehmen und muss beispielsweise im Fall eines Erbes, die Hälfte davon abtreten.
Während der Wohlverhaltensphase, lässt sich das Einkommen in 3 Teile unterteilen:
Privatinsolvenz: Was darf man behalten? | |
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | Betrag, der nicht gepfändet wird |
Grundfreibetrag (keine Unterhaltszahlung) | 1.259,99 € |
Grundfreibetrag + Erhöhung: 1 Unterhaltsberechtigter | 1.729,99 € |
Grundfreibetrag + Erhöhung: 2 Unterhaltsberechtigter | 1.989,99 € |
Grundfreibetrag + Erhöhung: 3 Unterhaltsberechtigter | 2.249,99 € |
Grundfreibetrag + Erhöhung: 4 Unterhaltsberechtigter | 2.519,99 € |
Grundfreibetrag + Erhöhung: 5 Unterhaltsberechtigter | 2.779,99 € |
Die Privatinsolvenz kann während der Wohlverhaltensphase stets vorzeitig beendet werden. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn sich die finanziellen Situation des Schuldners ändern, weil er beispielsweise ein Erbe antritt, Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Gläubiger verhandlungsbereit werden und sich auf einen gemeinsamen Lösungsansatz geeinigt werden kann.
Nach Ablauf der 3 Jahre, entscheidet das zuständige Gericht darüber, ob der Schuldner von seinen Schulden befreit werden soll. Hat dieser während der Wohlverhaltensphase all seine Pflichten erfüllt, entscheidet sich das Gericht meist für eine Restschuldbefreiung und beendet somit die Privatinsolvenz.
Von der Restschuldbefreiung sind einige Schulden ausgeschlossen. Diese müssen von dem Schuldner auch nach Abschluss der Privatinsolvenz weiter zurückgezahlt werden. Hierzu gehört:
Bevor ein Schuldner sich für die Privatinsolvenz entscheidet, sollte er sich über die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens bewusst sein. Einer der wichtigsten Vorteile ist selbstverständlich, dass der Schuldner nach Abschluss des Verfahrens schuldenfrei ist. Weiter Vorteile sind, dass:
Doch das Privatinsolvenzverfahren hat auch Nachteile, über die sich der Schuldner bewusst sein sollte, bevor er das Verfahren einleitet:
Privatinsolvenz ist ein Verfahren, das überschuldete Personen von ihren Schulden befreien soll.
Die Dauer einer Privatinsolvenz ist davon abhängig wie lange es dauert das Verfahren einzuleiten. Sobald Privatinsolvenz angemeldet wurde, muss der Schuldner 3 Jahre lang einen Teil seines Gehaltes an eine Treuhändler zahlen.
Während der Phase der Privatinsolvenz darf die Person einen sogenannten Grundfeibetrag behalten. Wie hoch dieser ist, hängt von der persönlichen Situation des Schuldners ab. Wer keinen Unterhalt zahlt hat beispielsweise das Recht monatlich 1.259,99 € zu behalten.
Für das Privatinsolvenzverfahren muss ein 45 seitiger Antrag ausgefüllt werden. Dieser sollte zusammen mit einem Anwalt bzw. Berater ausgefüllt und dann bei Gericht eingereicht werden.
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