Privatpersonen, die ihre Finanzen nicht mehr im Griff haben und bei denen sich die Schulden anhäufen, können Privatinsolvenz anmelden. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen und wie der Prozess abläuft? Dein Hilfexpert hat für Sie alle relevanten Informationen zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Privatinsolvenz anmelden: Was bedeutet das?
Privatinsolvenz anmelden, bedeutet, dass man offiziell zahlungsunfähig ist und seine Schulden nicht mehr begleichen kann. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn man aufgrund von plötzlicher Arbeitslosigkeit, einer Trennung oder Krankheit kein reguläres Einkommen mehr hat und gleichzeitig Forderungen ausstehen, denen man nicht mehr nachkommen kann.
Personen, die Privatinsolvenz anmelden, nehmen hiermit ein langjähriges Verfahren auf sich auf, an deren Ende jedoch die Schuldenfreiheit steht. So müssen betroffene Schuldner während des Verfahrens der Privatinsolvenz einen Teil ihres Gehalts an ihre Gläubiger abtreten. Im Gegenzug wird dem Schuldner nach Beendigung des Verfahrens jegliche übrigen Schulden erlassen, so dass die Person erneut ein schuldenfreies Leben hat.
Wann kann man Privatinsolvenz anmelden?
Privatinsolvenz anmelden können Personen grundsätzlich dann, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
- eine Überschuldung liegt vor
- Gläubiger eröffnen Mahnverfahren oder reichen eine Zahlungsklage ein
Zudem muss der betroffene Schuldner eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit er Privatinsolvenz anmelden kann:
- der Schuldner ist eine Privatperson
- das aktuelle Einkommen bzw. Vermögen der Person ist nicht ausreichend, um die Schulden abzuzahlen
Werden die vorliegenden Voraussetzungen erfüllt und der Schuldner entscheidet sich dafür, Privatinsolvenz anzumelden, muss er dennoch im ersten Schritt versuchen, eine Einigung mit seinen Gläubigern zu finden. Dieser Schritt nennt sich außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.
Der Schuldner richtet sich hierfür an einen Schuldenberater bzw. an einen Anwalt und erstellt gemeinsam mit ihm eine Übersicht über die Schuldensituation sowie einen Plan zur Schuldenbereinigung. Dieser Plan wird anschließend den betroffenen Gläubigern vorgestellt, die diesen entweder akzeptieren oder ablehnen.
Akzeptieren die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan, so muss der Schuldner keine Privatinsolvenz anmelden. Er genügt jedoch, dass einer der Gläubiger diesen Plan ablehnt, damit die Einigung nicht stattfinden kann. In solch einem Fall wenden sich Schuldner und Berater an das zuständige Gericht, das nochmals prüft wieso der Plan nicht akzeptiert wurde und ob nicht doch eine Einigung mit den Gläubiger gefunden werden kann.
Privatinsolvenz anmelden: Wie geht das?
Werden alle Voraussetzungen erfüllt und es konnte keine Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner gefunden werden, kann Letztere Privatinsolvenz anmelden. Hierfür muss er bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einreichen. Hierbei handelt es sich um ein 45 Seiten langes Dokument, das der Schuldner gemeinsam mit seinem Schuldenberater ausfüllen kann.
Das Gericht prüft anschließend den Antrag und entscheidet, ob der Schuldner Privatinsolvenz anmelden kann. Zudem prüft das Gericht, ob der Schuldner die Verfahrenskosten übernehmen kann. Ist dies nicht der Fall, kann ein Antrag auf Stundung gestellt werden, so dass die betroffene Person die Kosten erst nach der Restschuldbefreiung bezahlen muss.
Was passiert, nachdem Privatinsolvenz angemeldet wurde?
Konnte der Schuldner Privatinsolvenz anmelden, so muss er sich im nächsten Schritt einen Treuhänder suchen. Dieser Treuhänder kümmert sich um die organisatorischen Aspekte des Verfahrens. Konkret bedeutet das, dass er sich um die Verwertung des Vermögens des Schuldners kümmert und prüft, welcher Teil des Vermögens bzw. Einkommen pfändbar ist.
Denn in den folgenden drei Jahren, wird der Schuldner den zuvor vom Treuhänder bestimmten Anteil seines Einkommens abtreten müssen. Während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase ist der Schuldner dazu verpflichtet zu arbeiten bzw. nachzuweisen, dass er sich um eine Anstellung bemüht. Zudem darf er keine zusätzlichen Schulden aufnehmen.
Was passiert nach Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens?
Die Wohlverhaltensphase dauert insgesamt 3 Jahre. Hat der Schuldner während dieser Phase seine Pflichten erfüllt, so entscheidet ein Gericht über die Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens und erklärt den Schuldner für schuldenfrei.
Von der sogenannten Restschuldbefreiung sind einige Schulden ausgeschlossen. Diese müssen auch weiterhin abgezahlt werden. Hierzu gehören:
- Unterhaltsschulden,
- hinterzogene Steuern
- und ein eventuelles zinsloses Darlehen, das zur Zahlung der Gerichtskosten genutzt wurde.
Privatinsolvenz anmelden: Welche Kosten entstehen dabei?
Personen, die Privatinsolvenz anmelden, sind nach Abschluss des Verfahrens schuldenfrei. Dennoch entstehen bei dem Verfahren Kosten, die der Schuldner übernehmen muss. Die betroffene Person muss sich also vor Beginn des Verfahrens über diese Kosten bewusst sein und bestenfalls einen Plan darüber erstellen, wie er diese Kosten abbezahlen möchte, ohne neue Schulden aufzunehmen.
Die wohl wichtigsten Kosten sind die Gerichtsverfahrenskosten. Diese müssen alleine vom Schuldner getragen werden. Lange Zeit galt zudem, dass er diese zeitgleich zu dem Verfahren begleichen muss. Seit Herbst 2020 gibt es jedoch eine neue Regelung, die besagt, dass die Abzahlung der Verfahrenskosten auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.
Weitere Kosten entstehen, wenn der Schuldner einen Anwalt engagiert, der ihn bei dem Verfahren unterstützt. Die Kosten für den Anwalt richten sich danach, wie umfangreich das Verfahren ist. Hat der Schuldner umfangreiche Schulden bei vielen Gläubigern, so sind die Kosten oft höher.