❓ Was bedeutet Zwangsversteigerung?
Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, bei dem das Eigentum eines Schuldners zwangsweise verkauft wird. Den daraus generierten Erlös erhält der Gläubiger.
Bei einer Zwangsversteigerung wird das unbewegliche Vermögen eines Schuldners verkauft und der finanzielle Erlös an den Gläubiger weitergeleitet. Sie möchten wissen, wann es zu einer Zwangsversteigerung kommen kann, wie das Verfahren abläuft und wie es ggf. verhindert werden kann? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen, so kann der Gläubiger ein Verfahren einleiten, das zur Zwangsversteigerung führt. Kommt ein Kreditnehmer beispielsweise in Verzug bei der Abzahlung des Kredits, so leitet oftmals die Bank dieses Verfahren ein. Hierfür wird die Bank dem Schuldner vorerst mit der Kündigung des Kredits drohen und anschließend eine Termin festlegen, bis zu dem der Schuldner die Verbindlichkeiten begleichen kann.
Verstreicht dieser Termin ohne, dass der Schuldner seine Schulden begleichen konnte und konnte auch sonst keine Einigung zwischen den beiden Parteien gefunden werden, so wird die Bank eine Zwangsvollstreckung verlangen. Die sich daraus ergebende Konsequenz ist in vielen Fällen die Zwangsversteigerung von Eigentum.
Der Antrag auf Zwangsvollstreckung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Ist der Antrag legitim, so erstellt das Gericht einen sogenannten Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel, der dem Schuldner zugestellt werden muss. Es folgt das Zwangsversteigerungsverfahren, bei dem entschieden wird ob bzw. welches Eigentum versteigert werden soll.
Nachdem entschieden wurde, dass es zur Zwangsversteigerung des Eigentums kommen soll, wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Wert des Eigentums feststellen soll. Erst nachdem diese Etappe abgeschlossen wurde, kann ein Versteigerungstermin festgelegt werden. Dieser Termin wird öffentlich gemacht, so dass jeder an der Versteigerung teilnehmen kann.
Der Termin zur Zwangsversteigerung besteht aus insgesamt drei Teilen:
Nach der Anhörung der Beteiligten zum Zuschlag entscheidet das Gericht darüber, ob der Zuschlag erteilt wird oder nicht. Das Gericht entscheidet also darüber, ob das Objekt an den Höchstbietenden der Zwangsversteigerung verkauft wird oder nicht. Wird der Zuschlag erteilt, ist der Höchstbietende ab der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses Eigentümer des Objektes.
Nach der Erteilung des Zuschlags wird ein Verteilungstermin festgelegt. Dieser Termin liegt in den meisten Fällen vier bis zwölf Wochen nach der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses. Der Höchstbietende muss den Zuschlag spätestens bis zu diesem Termin auf das Gerichtskonto überweisen. Der Betrag wird anschließend an den Gläubiger ausgezahlt.
Bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommt, hat der Schuldner mehrere Möglichkeiten den Verkauf seines Einkommens zu verhindern. Er sollte hierfür allerdings schnellstmöglich reagieren, d.h. bestenfalls bereits dann aktiv werden, wenn die Bank mit der Kündigung des Kredits droht.
Eine Möglichkeit, die Zwangsversteigerung zu verhindern, ist beispielsweise die Beauftragung eines Schuldenberaters. Dieser kann dem Schuldner dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen und mit den Gläubigern in Kontakt zu treten. Denn eine weitere Möglichkeit, die Zwangsversteigerung zu vermeiden, ist die Verhandlung mit der Bank. So können verschiedene Kompromisse vorgeschlagen werden:
Finden Bank und Schuldner keine Einigung, so stehen Letzterem weitere Möglichkeiten zur Verfügung eine Zwangsversteigerung zu verhindern:
Kann der Beginn des Zwangsversteigerungsprozess trotz aller Bemühungen nicht verhindert werden, so kann der Schuldner im letzten Versuch einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen. Dieser wird dann vom Amtsgericht genehmigt, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, bei dem das Eigentum eines Schuldners zwangsweise verkauft wird. Den daraus generierten Erlös erhält der Gläubiger.
Eine Zwangsversteigerung ist stets die Folge von Schulden, die der Schuldner nicht begleichen kann. Oftmals handelt es sich hierbei um Bankschulden, wie beispielsweise die Abzahlung eines Kredits. Doch auch Schulden bei anderen Gläubigern, wie z.B. Unternehmen oder Privatpersonen können eine Zwangsversteigerung zur Folge haben.
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