Finanzen

Was ist eine Zwangsversteigerung: Voraussetzungen und Ablauf

27. Oktober 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Was ist eine Zwangsversteigerung: Voraussetzungen und Ablauf

Bei einer Zwangsversteigerung wird das unbewegliche Vermögen eines Schuldners verkauft und der finanzielle Erlös an den Gläubiger weitergeleitet. Sie möchten wissen, wann es zu einer Zwangsversteigerung kommen kann, wie das Verfahren abläuft und wie es ggf. verhindert werden kann? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen, so kann der Gläubiger ein Verfahren einleiten, das zur Zwangsversteigerung führt. Kommt ein Kreditnehmer beispielsweise in Verzug bei der Abzahlung des Kredits, so leitet oftmals die Bank dieses Verfahren ein. Hierfür wird die Bank dem Schuldner vorerst mit der Kündigung des Kredits drohen und anschließend eine Termin festlegen, bis zu dem der Schuldner die Verbindlichkeiten begleichen kann.

Weitere Informationen
Die Zwangsversteiergung ist eine Form der Zwangsvollstreckung ? Möchten Sie mehr über das Thema Zwangsvollstreckung erfahren? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden und welche weiteren Vollstreckungsverfahren gibt es neben der Zwangsversteigerung? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen,

Verstreicht dieser Termin ohne, dass der Schuldner seine Schulden begleichen konnte und konnte auch sonst keine Einigung zwischen den beiden Parteien gefunden werden, so wird die Bank eine Zwangsvollstreckung verlangen. Die sich daraus ergebende Konsequenz ist in vielen Fällen die Zwangsversteigerung von Eigentum.

Wichtig
Die Zwangsversteigerung muss nicht zwangsweise aus dem Handeln des Gläubigers resultieren. Sie kann auch auf der Entscheidung des Schuldners basieren, Privatinsolvenz anzumelden. Dies hat nämlich in den meisten Fällen zur Folge, dass das Eigentum des Schuldners versteigert wird.

Der Antrag auf Zwangsvollstreckung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Ist der Antrag legitim, so erstellt das Gericht einen sogenannten Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel, der dem Schuldner zugestellt werden muss. Es folgt das Zwangsversteigerungsverfahren, bei dem entschieden wird ob bzw. welches Eigentum versteigert werden soll.

Wie kommt es zu einer Zwangsvesteigerung?
  • Schuldner kann seine Schulden nicht mehr begleichen
  • Gläubiger setzt letzte Frist
  • Frist verstreicht ohne dass der Schuldner die Schulden beglichen hat
  • es kann keine andere Einigung gefunden werden
  • Gläubiger stellt einen Antrag auf Zwangsvollstreckung
  • Konsequenz ist in vielen Fällen die Zwangsversteigerung des Eigentums des Schuldners
  • Festlegung des Versteigerungstermin und Versteigerung

    Nachdem entschieden wurde, dass es zur Zwangsversteigerung des Eigentums kommen soll, wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Wert des Eigentums feststellen soll. Erst nachdem diese Etappe abgeschlossen wurde, kann ein Versteigerungstermin festgelegt werden. Dieser Termin wird öffentlich gemacht, so dass jeder an der Versteigerung teilnehmen kann.

    Zwischen der Entscheidung über die Zwangsversteigerung und der Veröffentlichung des Versteigerungstermins, vergehen im Durchschnitt zwischen 9 und 12 Monaten. In einigen Fällen kann der Zeitraum sogar bis zu 24 Monate betragen.

    Zwangsversteigerung: Wann wird Eigentum zwangsversteigert?

    Der Termin zur Zwangsversteigerung besteht aus insgesamt drei Teilen:

    • die Bekanntmachung: Diese beinhaltet neben den grundlegenden Informationen zu dem Versteigerungsobjekt auch beispielsweise das geringste Gebot für das zu versteigernde Objekt sowie Angaben zu den Zusatzkosten, die zusätzlich zum Gebot anfallen.
    • die Bietzeit: Die Mindestzeit beträgt 30 Minuten. Eine Höchstzeit gibt es nicht. Meistens endet die Bietzeit, sobald nach dreimaligem Aufruf kein weiteres Gebot abgegeben wird. Zudem kann das Verfahren jeder Zeit vom Gläubiger eingestellt werden.
    • die Anhörung der Anwesenden Beteiligten zum Zuschlag: Die Zwangsversteigerung endet offiziell mit der Verkündung des Zuschlags. Zwischen dem Ende der Bietzeit und der Verkündung des Zuschlags können noch Anträge bezüglich der Versteigerung eingereicht werden. Beispielsweise kann der Gläubiger die Versteigerung beenden. Dies kommt z.B. dann vor, wenn der Zuschlag weit unter dem eigentlichen Marktwert des Objektes liegt.
    Definition Zuschlag
    Zuschlag ist ein rechtlicher Begriff, der im Rahmen einer Versteigerung das Höchstgebot meint. Wird der Zuschlag erteilt, wird der Höchstbietende Besitzer des versteigerten Objektes.

    Verkündung des Zuschlagsbeschlusses

    Nach der Anhörung der Beteiligten zum Zuschlag entscheidet das Gericht darüber, ob der Zuschlag erteilt wird oder nicht. Das Gericht entscheidet also darüber, ob das Objekt an den Höchstbietenden der Zwangsversteigerung verkauft wird oder nicht. Wird der Zuschlag erteilt, ist der Höchstbietende ab der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses Eigentümer des Objektes.

    Nach der Erteilung des Zuschlags wird ein Verteilungstermin festgelegt. Dieser Termin liegt in den meisten Fällen vier bis zwölf Wochen nach der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses. Der Höchstbietende muss den Zuschlag spätestens bis zu diesem Termin auf das Gerichtskonto überweisen. Der Betrag wird anschließend an den Gläubiger ausgezahlt.

    Wichtig
    Liegt der Zuschlag über dem Anspruch des Gläubigers, so erhält der Schuldner die Überschüsse.

    Wie kann eine Zwangsversteigerung verhindert werden?

    Bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommt, hat der Schuldner mehrere Möglichkeiten den Verkauf seines Einkommens zu verhindern. Er sollte hierfür allerdings schnellstmöglich reagieren, d.h. bestenfalls bereits dann aktiv werden, wenn die Bank mit der Kündigung des Kredits droht.

    Versteigert werden kann grundsätzlich nur unbewegliches Eigentum. Hierzu gehören beispielsweise Grundstücke, Immobilien, aber auch Flugzeuge und Schiffe.

    Eine Möglichkeit, die Zwangsversteigerung zu verhindern, ist beispielsweise die Beauftragung eines Schuldenberaters. Dieser kann dem Schuldner dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen und mit den Gläubigern in Kontakt zu treten. Denn eine weitere Möglichkeit, die Zwangsversteigerung zu vermeiden, ist die Verhandlung mit der Bank. So können verschiedene Kompromisse vorgeschlagen werden:

    • Tilgung verringern oder aussetze: Kann der Schuldner seinen Kredit nur zeitweise nicht bedienen, kann eine Verringerung oder gar Aussetzung der Tilgung sinnvoll sein. So hat der Schuldner Zeit sich von seinem finanziellen Engpass zu erholen und die Bank kann.
    • Raten stunden: Eine weitere Möglichkeit ist es, alle Raten, das heißt die Tilgung und die Zinsen auszusetzen. Eine Bank kann sich jedoch nur darauf einlassen, wenn der Engpass nachweislich ein absehbares Ende hat.
    • Umschulden: Diese Möglichkeit ist dann sinnvoll, wenn die aktuellen Zinsen niedriger sind, als die Zinsen zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kredits. Der Schuldner kann in solch einem Fall versuchen, sich die niedrigeren Zinsen zu sichern.
    Grundlage bei der Verhandlung mit der Bank ist grundsätzlich ein guter Verhandlungsausgangspunkt. Dies ist in der aktuellen Situation meist nicht der Fall. Dennoch ist die Zwangsversteigerung in den meisten Fällen auch für die Bank keine gute Option. Kann der Schuldner seinen Vorschlag also gut begründen, gibt es durchaus eine Chance auf Einigung.

    Zwangsversteigerung: Wann wird Eigentum zwangsversteigert?Finden Bank und Schuldner keine Einigung, so stehen Letzterem weitere Möglichkeiten zur Verfügung eine Zwangsversteigerung zu verhindern:

    • Verkauf von Wertgegenständen
    • Verringerung der Unterhaltskosten
    • Teilweise Vermietung der Immobilie
    • Freihändiger Verkauf der Immobilie

    Kann der Beginn des Zwangsversteigerungsprozess trotz aller Bemühungen nicht verhindert werden, so kann der Schuldner im letzten Versuch einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen. Dieser wird dann vom Amtsgericht genehmigt, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

    Kann die Zwangsversteigerung nicht verhindert werden, so muss der Schuldner sein Eigentum abtreten. Bei einer Immobilie wird der Schuldner schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass er den Wohnraum räumen muss.
    Weitere häufig gestellte Fragen

    Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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