Gesundheit

Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

8. November 2022 von Clara - 5 Minuten Lesezeit

Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

Ein Pflegegrad 3 wird Personen zugewiesen, bei denen eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” vorliegt. Sie möchten wissen, wann dieser Fall eintritt und auf welche Leistungen mit diesem Pflegegrad Anspruch besteht? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Der Pflegegrad 3 ist einer der insgesamt fünf Pflegegrade, die im Falle von gesundheitlichen Problemen zugewiesen werden können. Damit die Pflegeversicherung den Pflegegrad 3 zuweist, muss eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” vorliegen. Die betroffene Person muss also große Schwierigkeiten haben, mit den Herausforderungen des Alltags zurechtzukommen und muss in vielen Bereichen auf Hilfe angewiesen sein.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 3?
Im Jahr 2017 wurde die bis dahin vergebenen Pflegestufen durch die Pflegegrad ersetzt. Seither ist nicht mehr der Zeitaufwand relevant, sondern der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Für den Pflegegrad 3 gibt es demnach keine Vorgaben zum Zeitaufwand.

Beispiel für den Pflegegrad 3: Eine Person mit Parkinson-Syndrom hat immer größere Schwierigkeiten im Alltag alleine zurechtzukommen. Durch die Krankheit ist es dem Betroffenen beispielsweise nicht mehr möglich, sich alleine zu waschen und Essen vorzubereiten. Die Krankheitssymptome werden zudem durch eine Depression begleitet, die den Erhalt der sozialen Kontakte immer weiter einschränkt.

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Wie viel Geld bekommt man bei einem Pflegegrad 3?

Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf bestimmte Geldleistungen von der Pflegeversicherung. Diese Finanzmittel sollen die Betroffenen finanziell entlasten und ihnen die bestmögliche Pflege ermöglichen. Beispielsweise können Personen mit einem Pflegegrad 3, die Geldleistungen für einen Pflegedienst oder für den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung einsetzen.

Achtung
Die Geldleistungen der Pflegeversicherung sind nicht dafür gedacht, die kompletten Pflegeausgaben zu decken. Vielmehr handelt es sich um einen Zuschuss, die die finanzielle Last der pflegebedürftigen Personen verringern soll. Oftmals müssen diese Person einen Teil der Pflegekosten selbst zahlen.
Pflegegeld 3 Geldleistungen 2022
Leistungsart Leistungshöhe (monatlich)
Pflegegeld 545 €
Pflegesachleistung 1.363 €
Tages- und Nachtpflege 1.298 €
Kurzzeitpflege 1.774 € (jährlich)
Verhinderungspflege 1.612 € (jährlich)
Vollstationäre Pflege 1.262 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Hausnotruf 25,50 €
Wohnraumanpassung 4.000 € (einmalig)
Wohngruppenzuschuss 214 €

Leistungen bei einem Pflegegrad 3

Die Leistungen bei einem Pflegegrad 3 unterscheiden sich nicht von den Leistungen der anderen Pflegegrade. Lediglich die Höhe des Leistungsanspruchs ist von der Höhe des Pflegegeldes abhängig.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen und LeistungsansprücheBeispiel: Eine pflegebedürftige Person hat einen Pflegegrad 2 und erhält monatlich 770 € für vollstationäre Pflege. Mit der Zeit verschlechtert sich ihr Zustand und sie bekommt den Pflegegrad 3. Dadurch erhöht sich ihr Anspruch auf vollstationäre Pflege auf 1.262 € im Monat.

Eine Person mit dem Pflegegrad 3 hat Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Pflegegeld: Diese Leistung richtet sich an Personen, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Die monatlichen 545 € können beispielsweise als Einkommensausgleich für die pflegende Person oder für die Besorgung von Hilfsmitteln eingesetzt werden.
  • Pflegesachleistungen: Diese Leistung richtet sich an Personen, die zuhause von einem Pflegedienst betreut werden. Mit monatlich 1.363 € soll dieser Dienst finanziert werden.
  • Tages- und Nachpflege: Die monatlich 1.298 € werden zusätzlich zum Pflegegeld an Personen ausgezahlt, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Diese Leistung kann bei Bedarf für teilstationäre Pflege eingesetzt werden.
  • Kurzzeitpflege: Jährlich können bis zu 1.774 € eingesetzt werden, wenn eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt intensivere Pflege benötigt. Mithilfe der Leistung kann ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Pflegeheim finanziert werden.
  • Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige, die beispielsweise in den Urlaub fahren möchten oder krank sind, können jährlich bis zu 1.612 € erhalten, um sich vertreten zu lassen.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Mit dem Entlastungsbetrag stehen Pflegebedürftigen monatlich 125 € zur Verfügung, die sie beispielsweise für einen Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe investieren können.
  • Pflegehilfsmittel: Mit monatlich 40 € können Pflegebedürftige Hilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsspray oder Handschuhe kaufen.
  • Hausnotruf: Die monatlichen 25,50 € können Pflegebedürftige in die Anschaffung und Instandhaltung eines Hausnotrufsystems investieren. So können sie in Notfällen einfach den Notdienst erreichen.
  • Wohnraumanpassung: Die einmalig ausgezahlten 4.000 € sind für die Wohnraumanpassung gedacht.Wird beispielsweise eine Ranke für den Eingang ins Haus benötigt oder soll das Badezimmer barrierefrei umgebaut werden?
  • Wohngruppenzuschuss: Dieser monatlich 214 € hohe Zuschuss richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die sich dazu entschieden haben, gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen leben zu wollen. Beispiel für einen solche Wohngruppe ist die Senioren-WG.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die anderen Pflegegrade und deren Leistungsansprüche erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Wann bekommt man einen Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3: Voraussetzungen und LeistungsansprücheDen Pflegegrad 3 bekommen Personen, die einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt haben und denen eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” bescheinigt wurde. Hierfür schickt die Pflegekasse einen Gutachter (vom Medizinischen Dienst für gesetzlich Versicherte und von Medicproof für privat Versicherte) zu dem Antragsteller nach Hause, der die Pflegebedürftigkeit in den folgenden Bereichen beurteilt:

  • Selbstversorgung (40%): Kann der Antragsteller sich selbstständig waschen, pflegen und ernähren?
  • Mobilität (10 Prozent): Kann der Antragsteller sich ohne Hilfe und Probleme bewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%): Kann der Antragsteller sich örtlich und zeitlich orientieren? Ist er fähig, sich problemlos zu verständigen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%): Benötigt der Antragsteller aufgrund von psychischen Problemen Hilfe?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Hat der Antragsteller gesundheitliche Probleme? Kann er damit selbstständig umgehen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%): Kann der Antragsteller seinen Alltag selber gestalten und den Kontakt zu anderen Personen aufrechterhalten?

Diese sechs Bereiche sind wiederum in mehrere Unterkategorien unterteilt, für die der Gutachter Punkte vergibt. Diese werden anschließend entsprechend ihrer Gewichtung zusammengerechnet. Je höher das Ergebnis ist, desto höher ist auch der Pflegegrad.

Für den Pflegegrad 3 muss das Ergebnis zwischen 47,5 und 70 Punkten liegen. Personen, deren Ergebnis darunter liegt, erhalten ggf. einen niedrigeren Pflegegrad. Für Personen mit einem höheren Pflegegrad gibt es entweder den Pflegegrad 4 oder 5.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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