Gesundheit

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung: Beitrag & Leistungen

14. Oktober 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung: Beitrag & LeistungenDie gesetzliche Pflegeversicherung ist die Pflegeversicherung für gesetzlich versicherte Personen. Sie möchten wissen, welche Leistungen sie genau erbringt und wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen des deutschen Gesundheitssystems. Ihre Leistungen können von gesetzlich versicherten Personen in Anspruch genommen werden, die über einen längeren Zeitraum pflegebedürftig sind. Sie übernimmt in solche einem Fall die einen Teil der Pflegekosten, wie z.B. die Kosten für Hilfsmittel und das Pflegepersonal.

Welche Sozialversicherungen gibt es?
In Deutschland gibt es insgesamt fünf Sozialversicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.Der Großteil aller in Deutschland lebenden Menschen sind Mitglied dieser Sozialversicherungen. Personen, die nicht Mitglied sind, müssen sich privat versichern lassen.

Jede gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet ihren Versicherten eine Pflegeversicherung anzubieten. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Pflegeversicherung stets Teil einer Krankenkasse. Der Unterschied zwischen diesen beiden Versicherungen ist, dass auf die Leistungen der Krankenkasse ein direkter Anspruch besteht, während die Leistungen der Pflegekasse ausschließlich im Pflegefall beantragt werden können.

Wann wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständige Sozialversicherung eingeführt. Vor der Einführung dieser Pflichtversicherung mussten pflegebedürftige Menschen immer öfter Sozialhilfe beantragen, um die Kosten der Pflege tragen zu können. Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung diente also der Entlastung der Sozialhilfeträger und der pflegebedürftigen Personen.

Gesetzliche Pflegeversicherung Beitrag: Wie viel zahlen Versicherte?

Personen, die bei der gesetzlichen Krankenkasse sind, sind auch automatisch Mitglied bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie zahlen demnach monatlich in die Versicherung ein und können im Falle von Pflegebedürftigkeit ihre Leistungen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen
Auch Personen, die privat krankenversichert sind, müssen eine Pflegeversicherung haben. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über die private Pflegeversicherung und ihre Leistungen.

Der an die Pflegekasse zu zahlende Beitrag ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. So zahlen Versicherte stets 3,4 Prozent ihres Einkommens bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ein. Bei Versicherten mit Kindern beträgt dieser Beitrag 3,05 Prozent.

Wichtig
Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird stets paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Beide zahlen demnach 50 Prozent. Dies richtet sich allerdings nach dem Beitrag für Personen mit Kindern. Der Arbeitgeber zahlt demnach stets 1,525 Prozent.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich an pflegebedürftige Personen, d.h. an Personen, die ohne fremde Hilfe nicht alleine im Alltag zurechtkommen. Dies kann sowohl Senioren als auch Personen mit einer Behinderung oder Personen, die an den Folgen eines Unfalls leiden, betreffen.

Wichtig
Nur Personen, bei denen absehbar ist, dass sie mindestens 6 Monate lang fremde Hilfe benötigen, können die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Personen, die für begrenzte Zeit Hilfe beispielsweise aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls benötigen, müssen diese bei der Kranken- bzw. Unfallversicherung beantragen.

Damit die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag erfolgt meist formlos bei der zuständigen Pflegekasse. Zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit schickt die Pflegekasse einen Gutachter zu der Person nach Hause. Nach Erteilung des Pflegegrads, können die entsprechenden Leistungen beantragt werden.

Weitere Informationen
Bei der Feststellung des Pflegegrads arbeitet die gesetzliche Pflegeversicherung mit dem Medizinischen Dienst (MDK) zusammen. Diese schickt den Gutachter zu der pflegebedürftigen Person nach Hause. Auch die private Pflegeversicherung hat einen Medizinischen Dienst namens Medicproof. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Welche Kosten werden übernommen?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Personen mit einem Pflegegrad. Auf welche Leistungen die Personen Anspruch haben ist von zwei Faktoren abhängig:

  • Welchen Pflegegrad hat die Person?
  • Wird die Person zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt?
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad gibt die Pflegebedürftigkeit einer Person an. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad ist, desto pflegebedürftiger ist die Person.

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung: Beitrag & LeistungenPflegebedürftige, die zu Hause von einem Angehörigen, einem Freund oder einem anderen freiwilligen Helfer betreut werden, haben Anspruch auf folgende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:

  • Pflegegeld: Leistung, über die der Pflegebedürftige frei verfügt und die oftmals als Anerkennung für die Pflegenden eingesetzt wird.
  • Pflegesachleistungen: Leistung, die für die Beauftragung eines Pflegedienstes gedacht ist, der pflegende Angehörige entlasten soll.
  • Verhinderungspflege: Leistung für die eingesetzt wird, wenn der Angehörige den Pflegebedürftigen zeitweise nicht betreuen kann, weil er z.B. krank oder im Urlaub ist.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistung: Leistung, die zur Entlohnung der pflegenden Angehörigen oder zur Steigerung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen eingesetzt werden kann.
  • Pflegehilfsmittel: Leistung, mit der die Anschaffung von alltäglichen Hilfsmitteln gefördert wird. Beispiele hierfür sind Handschuhe und Desinfektionsmittel.
  • Hausnotruf: Leistung, die der Installation und Instandhaltung eines mobilen Notrufsystems dient.
  • Wohnraumanpassung: Leistung, die zum barrierefreien Umbau der Wohnung der pflegebedürftigen Person eingesetzt wird.

Einige pflegebedürftige Personen entscheiden sich für die Pflege in einem Pflegeheim. Auch diese Personen haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:

  • Vollstationäre Pflege: Leistung, mit der ein Teil der Pflegeheimkosten gedeckt werden.
  • Tages- und Nachtpflege: Leistung, die sich an Personen richtet, die im Normalfall zu Hause gepflegt werden, aber teilweise in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
  • Kurzzeitpflege: Leistung für Personen, die im Normalfall zu Hause gepflegt werden, aber zeitweise eine intensivere Pflege benötigen.

In den vergangenen Jahren sind immer mehr alternative Wohnmöglichkeiten für pflegebedürftige Menschen entstanden. Ein Beispiel hierfür ist die Senioren-WG. Für Personen, die sich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden, gibt es folgende Leistung:

  • Wohngruppenzuschuss: Leistung, mit der beispielsweise eine gemeinsame Organisationskraft beauftragt werden kann.
Achtung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken oftmals nicht alle Kosten, die im Pflegefall entstehen. Aus diesen Gründen kann sich in einigen Fällen die Pflegezusatzversicherung lohnen. Diese übernimmt die Kosten, die nicht von der Sozialversicherung übernommen werden.

In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?

Die Höhe der von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährten Leistungen ist vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person abhängig. Personen mit einem Pflegegrad 1 haben beispielsweise keinen Anspruch auf das Pflegegeld. Für Personen mit einem Pflegegrad 5 gibt es hier monatlich 901 €.

Pflegeversicherung Leistungen 2022
Pflegeleistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Tages- und Nachtpflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Vollstationäre Pflege 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschuss 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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