Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die Pflegeversicherung für gesetzlich versicherte Personen. Sie möchten wissen, welche Leistungen sie genau erbringt und wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen des deutschen Gesundheitssystems. Ihre Leistungen können von gesetzlich versicherten Personen in Anspruch genommen werden, die über einen längeren Zeitraum pflegebedürftig sind. Sie übernimmt in solche einem Fall die einen Teil der Pflegekosten, wie z.B. die Kosten für Hilfsmittel und das Pflegepersonal.
Jede gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet ihren Versicherten eine Pflegeversicherung anzubieten. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Pflegeversicherung stets Teil einer Krankenkasse. Der Unterschied zwischen diesen beiden Versicherungen ist, dass auf die Leistungen der Krankenkasse ein direkter Anspruch besteht, während die Leistungen der Pflegekasse ausschließlich im Pflegefall beantragt werden können.
Gesetzliche Pflegeversicherung Beitrag: Wie viel zahlen Versicherte?
Personen, die bei der gesetzlichen Krankenkasse sind, sind auch automatisch Mitglied bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie zahlen demnach monatlich in die Versicherung ein und können im Falle von Pflegebedürftigkeit ihre Leistungen in Anspruch nehmen.
Der an die Pflegekasse zu zahlende Beitrag ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. So zahlen Versicherte stets 3,4 Prozent ihres Einkommens bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ein. Bei Versicherten mit Kindern beträgt dieser Beitrag 3,05 Prozent.
Gesetzliche Pflegeversicherung: Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich an pflegebedürftige Personen, d.h. an Personen, die ohne fremde Hilfe nicht alleine im Alltag zurechtkommen. Dies kann sowohl Senioren als auch Personen mit einer Behinderung oder Personen, die an den Folgen eines Unfalls leiden, betreffen.
Damit die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag erfolgt meist formlos bei der zuständigen Pflegekasse. Zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit schickt die Pflegekasse einen Gutachter zu der Person nach Hause. Nach Erteilung des Pflegegrads, können die entsprechenden Leistungen beantragt werden.
Gesetzliche Pflegeversicherung: Welche Kosten werden übernommen?
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Personen mit einem Pflegegrad. Auf welche Leistungen die Personen Anspruch haben ist von zwei Faktoren abhängig:
- Welchen Pflegegrad hat die Person?
- Wird die Person zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt?
Pflegebedürftige, die zu Hause von einem Angehörigen, einem Freund oder einem anderen freiwilligen Helfer betreut werden, haben Anspruch auf folgende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: Leistung, über die der Pflegebedürftige frei verfügt und die oftmals als Anerkennung für die Pflegenden eingesetzt wird.
- Pflegesachleistungen: Leistung, die für die Beauftragung eines Pflegedienstes gedacht ist, der pflegende Angehörige entlasten soll.
- Verhinderungspflege: Leistung für die eingesetzt wird, wenn der Angehörige den Pflegebedürftigen zeitweise nicht betreuen kann, weil er z.B. krank oder im Urlaub ist.
- Betreuungs- und Entlastungsleistung: Leistung, die zur Entlohnung der pflegenden Angehörigen oder zur Steigerung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen eingesetzt werden kann.
- Pflegehilfsmittel: Leistung, mit der die Anschaffung von alltäglichen Hilfsmitteln gefördert wird. Beispiele hierfür sind Handschuhe und Desinfektionsmittel.
- Hausnotruf: Leistung, die der Installation und Instandhaltung eines mobilen Notrufsystems dient.
- Wohnraumanpassung: Leistung, die zum barrierefreien Umbau der Wohnung der pflegebedürftigen Person eingesetzt wird.
Einige pflegebedürftige Personen entscheiden sich für die Pflege in einem Pflegeheim. Auch diese Personen haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- Vollstationäre Pflege: Leistung, mit der ein Teil der Pflegeheimkosten gedeckt werden.
- Tages- und Nachtpflege: Leistung, die sich an Personen richtet, die im Normalfall zu Hause gepflegt werden, aber teilweise in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
- Kurzzeitpflege: Leistung für Personen, die im Normalfall zu Hause gepflegt werden, aber zeitweise eine intensivere Pflege benötigen.
In den vergangenen Jahren sind immer mehr alternative Wohnmöglichkeiten für pflegebedürftige Menschen entstanden. Ein Beispiel hierfür ist die Senioren-WG. Für Personen, die sich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden, gibt es folgende Leistung:
- Wohngruppenzuschuss: Leistung, mit der beispielsweise eine gemeinsame Organisationskraft beauftragt werden kann.
In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Höhe der von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährten Leistungen ist vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person abhängig. Personen mit einem Pflegegrad 1 haben beispielsweise keinen Anspruch auf das Pflegegeld. Für Personen mit einem Pflegegrad 5 gibt es hier monatlich 901 €.
Pflegeversicherung Leistungen 2022 | |||||
Pflegeleistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Pflegesachleistungen | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € | |
Tages- und Nachtpflege | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Kurzzeitpflege | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | |
Verhinderungspflege | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | |
Vollstationäre Pflege | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschuss | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |