Behinderung

Blindenhilfe: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

5. Dezember 2022 von Clara - 5 Minuten Lesezeit

Blindenhilfe: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Die Blindenhilfe ist eine Sozialleistung, auf die sehbehinderte Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind und wie hoch der Leistungsanspruch im Falle einer Behinderung ist? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was ist Blindenhilfe?

Blindenhilfe ist eine finanzielle Leistung der Sozialhilfe, auf die sehbehinderte bzw. blinde Personen Anspruch haben können. Das monatliche Budget dient den Berechtigten als Nachteilsausgleich und soll sie bei der Gestaltung ihres Alltags unterstützen. Der Anspruch auf die Leistung ist jedoch nicht einkommensunabhängig und somit von der finanziellen Situation des Antragstellers abhängig.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über das Thema Sehbehinderung erfahren? Dann lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema.

Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?

Die Blindenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe. Grundvoraussetzung für den Anspruch auf diese finanzielle Leistung ist, dass der Antragsteller hilfebedürftig ist. Das bedeutet, dass er kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen hat, um sich selbst zu versorgen.

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Das Blindengeld, auch Landesblindengeld genannt, ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer. Es handelt sich hierbei um eine einkommensunabhängige finanzielle Leistung, deren Höhe sich jedoch von einem Bundesland zum anderen unterscheidet. Beispielsweise beträgt das Blindengeld in Bayern monatlich 685 € und in Hamburg 582,97 €.

In einigen Bundesländer ist die Höhe des Blindengeldes auch vom Alter des Antragstellers abhängig. In Nordrhein-Westfalen erhalten Personen bis 17 Jahren monatlich 403,89 €. Personen zwischen 18 und 59 Jahren bekommen 806,40 € und Personen ab 60 Jahren 473 €.

Wie hoch ist die Blindenhilfe?

Wie hoch die Blindenhilfe ist, kommt auf das Alter des Antragstellers an. Blinde Personen unter 18 Jahren erhalten monatlich 403,89 €. Ist die Person bereits über 18 Jahre alt, so beträgt die Leistung monatlich 806,40 €.

Achtung
Bestimmte Leistungen werden bei der Berechnung der Blindenhilfe berücksichtigt und reduzieren den Anspruch unter Umständen um einen bestimmten Betrag. Beispiele hierfür sind die Leistungen der Pflegeversicherung und das Landesblindengeld.

Blindenhilfe: Voraussetzungen, Höhe und AntragPersonen, die einen Pflegegrad haben und Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege beziehen, z.B. Pflegesachleistungen und Pflegegeld müssen diese bis zu 50 Prozent anrechnen lassen:

  • Pflegegrad 2: 50 Prozent des Pflegegelds werden bei der Berechnung der Blindenhilfe angerechnet.
  • Pflegegrad 3, 4 und 5: 40 Prozent des Pflegegelds werden bei der Berechnung der Blindenhilfe angerechnet.

Auch das Landesblindengeld hat einen Einfluss auf die Höhe der Blindenhilfe. Diese Leistung der Bundesländer wird zu 100 Prozent auf die Blindenhilfe angerechnet. In den meisten Fällen ist das Blindengeld jedoch niedriger als die Blindenhilfe, so dass ein Teil des Anspruches stets bestehen bleibt.

Wichtig
In bestimmten Situationen kann die Blindenhilfe gekürzt werden. Beispielsweise wird sie um bis zu 25 Prozent reduziert, wenn der Berechtigte sich weigert, eine zumutbare Tätigkeit bzw. die erforderlichen Vorbereitungen aufzunehmen. Auch wenn der Berechtigte sich in einer stationären Einrichtung befindet, die aus öffentlich-rechtlichen Mitteln finanziert wird, kann die Blindenhilfe gekürzt werden.

Blindenhilfe Antrag: Wer bekommt die Leistung?

Personen, die einen Antrag auf Blindenhilfe stellen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Antragsteller blind ist, d.h.:

  • Dem Antragsteller fehlt das Augenlicht.
  • Die Sehstärke des Antragstellers beträgt auf beiden Augen nicht mehr als 1/50 bzw. der Antragsteller hat eine gleichzuachtende Sehstörung, die nicht nur vorübergehend ist.

Zudem muss der Antragsteller hilfebedürftig sein, d.h. er darf über kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen verfügen. Die Einkommensgrenze liegt für die Blindenhilfe bei 898 €. Zudem werden je nach persönlicher Lebenssituation weitere Zusatzbeiträge gewährt. Die Vermögensgrenze liegt bei insgesamt 5.000 €. Auch hier werden bestimmte Zusatzbeiträge gewährt.

Blindenhilfe Einkommensgrenze 2022
Haushaltsmitglied Betrag
Antragsteller 898 €
Ehe- bzw. Lebenspartner 315 €
pro Kind 315 €

Je nach persönlicher Situation des Antragstellers können weitere Freibeträge gewährt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn weitere im Haushalt lebende Personen eine Schwerbehinderung haben.
Blindenhilfe Vermögensgrenze 2022
Haushaltsmitglied Betrag
Antragsteller 5000 €
Ehe- bzw. Lebenspartner 5000 €
pro Kind 500 €

Blindenhilfe Antrag: Wie kann man die Hilfe beantragen?

Der Antrag auf Blindenhilfe muss bei der in dem Bundesland zuständigen Stellen gestellt werden. Dies kann sowohl das Sozialamt sein als auch die Stadtverwaltung. In einigen Bundesländern kann der Antrag auf Blindengeld zudem an verschiedenen Orten gestellt werden.

Weitere Informationen
Sie haben eine Schwerbehinderung und möchten wissen, auf welche weiteren Leistungen Sie Anspruch haben können? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Eingliederungshilfe und persönliches Budget.

Blindenhilfe: Voraussetzungen, Höhe und AntragAuch wenn das Antragsverfahren von einem Bundesland zum nächsten unterschiedlich sein kann, muss in der Regel ein Antragsformular ausgefüllt und verschiedene Nachweise eingereicht werden. Im Antragsformular müssen persönliche Daten angegeben werden sowie Informationen über das Einkommen, empfangene Leistungen, Kosten der Unterkunft etc. Zu den Nachweisen gehören u.a.:

  • Gültiges Personaldokument, z.B. Personalausweis, Reisepass
  • Einkommensnachweis, z.B. Gehaltsabrechnung
  • Vermögensnachweis, z.B. sparkonten, Immobilien
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Nachweis über die Schwere der Sehbehinderung, z.B. augenärztlicher Befund, Feststellungsbescheid nach de, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “BI”
  • Nachweis über andere Leistungen, z.B. Landesblindengeld, Feststellung eines Pflegegrads
Bei dem Antrag auf Blindenhilfe sollten alle ärztlichen Unterlagen beigefügt werden. Hierzu gehört nicht nur der Nachweis über Grad der verbliebenen Sehfähigkeit, sondern auch über die Gesichtsfeldeinschränkung.
Weitere häufig gestellte Fragen

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