❓ Was ist Blindenhilfe?
Blindenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe. Konkret handelt es sich um einen monatlichen Geldbetrag, der Personen mit einer Sehbehinderung als Nachteilsausgleich dienen soll.
Die Blindenhilfe ist eine Sozialleistung, auf die sehbehinderte Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind und wie hoch der Leistungsanspruch im Falle einer Behinderung ist? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Blindenhilfe ist eine finanzielle Leistung der Sozialhilfe, auf die sehbehinderte bzw. blinde Personen Anspruch haben können. Das monatliche Budget dient den Berechtigten als Nachteilsausgleich und soll sie bei der Gestaltung ihres Alltags unterstützen. Der Anspruch auf die Leistung ist jedoch nicht einkommensunabhängig und somit von der finanziellen Situation des Antragstellers abhängig.
Die Blindenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe. Grundvoraussetzung für den Anspruch auf diese finanzielle Leistung ist, dass der Antragsteller hilfebedürftig ist. Das bedeutet, dass er kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen hat, um sich selbst zu versorgen.
Das Blindengeld, auch Landesblindengeld genannt, ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer. Es handelt sich hierbei um eine einkommensunabhängige finanzielle Leistung, deren Höhe sich jedoch von einem Bundesland zum anderen unterscheidet. Beispielsweise beträgt das Blindengeld in Bayern monatlich 685 € und in Hamburg 582,97 €.
Wie hoch die Blindenhilfe ist, kommt auf das Alter des Antragstellers an. Blinde Personen unter 18 Jahren erhalten monatlich 403,89 €. Ist die Person bereits über 18 Jahre alt, so beträgt die Leistung monatlich 806,40 €.
Personen, die einen Pflegegrad haben und Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege beziehen, z.B. Pflegesachleistungen und Pflegegeld müssen diese bis zu 50 Prozent anrechnen lassen:
Auch das Landesblindengeld hat einen Einfluss auf die Höhe der Blindenhilfe. Diese Leistung der Bundesländer wird zu 100 Prozent auf die Blindenhilfe angerechnet. In den meisten Fällen ist das Blindengeld jedoch niedriger als die Blindenhilfe, so dass ein Teil des Anspruches stets bestehen bleibt.
Personen, die einen Antrag auf Blindenhilfe stellen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Antragsteller blind ist, d.h.:
Zudem muss der Antragsteller hilfebedürftig sein, d.h. er darf über kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen verfügen. Die Einkommensgrenze liegt für die Blindenhilfe bei 898 €. Zudem werden je nach persönlicher Lebenssituation weitere Zusatzbeiträge gewährt. Die Vermögensgrenze liegt bei insgesamt 5.000 €. Auch hier werden bestimmte Zusatzbeiträge gewährt.
Blindenhilfe Einkommensgrenze 2022 | |
Haushaltsmitglied | Betrag |
Antragsteller | 898 € |
Ehe- bzw. Lebenspartner | 315 € |
pro Kind | 315 € |
Blindenhilfe Vermögensgrenze 2022 | |
Haushaltsmitglied | Betrag |
Antragsteller | 5000 € |
Ehe- bzw. Lebenspartner | 5000 € |
pro Kind | 500 € |
Der Antrag auf Blindenhilfe muss bei der in dem Bundesland zuständigen Stellen gestellt werden. Dies kann sowohl das Sozialamt sein als auch die Stadtverwaltung. In einigen Bundesländern kann der Antrag auf Blindengeld zudem an verschiedenen Orten gestellt werden.
Auch wenn das Antragsverfahren von einem Bundesland zum nächsten unterschiedlich sein kann, muss in der Regel ein Antragsformular ausgefüllt und verschiedene Nachweise eingereicht werden. Im Antragsformular müssen persönliche Daten angegeben werden sowie Informationen über das Einkommen, empfangene Leistungen, Kosten der Unterkunft etc. Zu den Nachweisen gehören u.a.:
Blindenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe. Konkret handelt es sich um einen monatlichen Geldbetrag, der Personen mit einer Sehbehinderung als Nachteilsausgleich dienen soll.
Blindenhilfe bekommen Personen, die stark Sehbehindert bzw. blind und zudem hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig bedeutet, dass der Antragsteller kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen hat, um seine Existenz zu sichern.
Blindenhilfe bekommen Personen, denen entweder das Ausgenlicht fehlt oder deren Sehstärke nicht mehr als 1/50 beträgt.
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