Die Pflegekasse ist für die Leistungen der Pflegeversicherung zuständig. Sie möchten wissen welche Leistungen das sind, wer diese in Anspruch nehmen kann und welche Rolle die Pflegekasse überhaupt im deutschen Gesundheitssystem einnimmt? Dein Hilfexpert hat alle wissenswerten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Pflegekasse?
Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass alle Menschen Mitglied einer Kranken- und Pflegeversicherung sind. Aus diesem Grund bieten Krankenversicherungen stets auch eine Pflegeversicherung an. Die sogenannte Pflegekasse ist Träger dieser Pflegeversicherungen und somit für die Erbringung der Leistungen zuständig. Welche Leistungen das genau sind und wer Anspruch darauf hat, erklärt Ihnen Dein Hilfexpert im Folgenden.
Was zahlt eine Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung ist für pflegebedürftige Menschen zuständig. Das bedeutet, dass die Pflegekasse jegliche Leistungen im Pflegebereich übernimmt. Damit eine Person Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse hat, muss sie allerdings einen sogenannten Pflegegrad haben.
Der Pflegegrad ist die offizielle Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad ist, desto unselbstständiger ist die Person und auf desto höher finanzielle Leistungen hat sie Anspruch. Beispielsweise haben Personen mit dem Pflegegrad 1 keine Anspruch auf Pflegegeld, während Personen mit dem Pflegegrad 2 monatlich 316 € erhalten und Personen mit dem Pflegegrad 3 bereits 545 €.
Höhe der Pflegeleistungen 2022 | |||||
Pflegeleistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Pflegesachleistungen | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € | |
Tages- und Nachtpflege | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Kurzzeitpflege | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | |
Verhinderungspflege | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | |
Vollstationäre Pflege | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschuss | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Beispiel Pflegeleistung: das Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse, auf das pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 Anspruch haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Personen zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Mit dem Pflegegeld soll der Einsatz dieser privaten Pfleger entlohnt werden.
Beispiel Pflegeleistung: die Pflegesachleistung
Auch die Pflegesachleistung richtet sich ausschließlich an Personen ab dem Pflegegrad 2, die allerdings zuhause von einem Pflegedienst gepflegt werden. Mit diesem Zuschuss wird der Pflegedienst für seine Leistungen entlohnt. Hierzu gehören sowohl Aufgaben im Bereich der Grundpflege als auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim Ankleiden
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Einkäufe
- Reinigung der Wohnung
Beispiel Pflegeleistung: Betreuungs- und Entlastungsleistung
Bei der Betreuungs- und Entlastungsleistung handelt es sich um einen Betrag von 125 €, auf den pflegebedürftige Personen unabhängig von ihrem Pflegegrad Anspruch haben. Die monatlich ausgezahlte Leistung soll zur Entlastung des Pflegenden oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Gepflegten eingesetzt werden. Beispielsweise kann sie für eine Unterstützung bei der Körperpflege investiert werden.
Beispiel Pflegeleistung: Wohnraumanpassung
Mit der Wohnraumanpassung soll Pflegebedürftigen der Alltag erleichtert werden. Hierfür erhalten sie unabhängig von ihrem Pflegegrad einen einmaligen Zuschuss von 4000 €, die sie zum Umbau ihrer Wohnung einsetzen können. Die Umbaumaßnahmen müssen allerdings eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen die häusliche Pflege überhaupt ermöglichen.
- Sie müssen die häusliche Pflege erleichtern.
- Sie müssen dem Pflegenden eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.
Pflegezusatzversicherung: Was tun, wenn die Pflegekasse nicht zahlt?
Die Pflegekasse nimmt, wie bereits erwähnt, keine Kostendeckung vor. Das bedeutet, dass es für anfallende Pflegekosten ausschließlich einen Zuschuss gibt. Ein Teil der Kosten müssen die Versicherten oftmals selber bezahlen.
Eine Möglichkeit die Zuschüsse der Pflegekasse aufzustocken, ist die sogenannte Pflegezusatzversicherung. Hierbei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
- Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die im Fall von Pflegebedürftigkeit des Versicherten, eine sogenannte Pflegerente zahlt. Die Höhe dieser Rente ist abhängig vom Pflegegrad und wird meist erst beim Pflegegrad 4 und 5 komplett ausgezahlt. Allerdings kann der Pflegebedürftige über das Rentengeld frei verfügen.
- Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Pflegekosten, die von der Pflegekasse nicht gezahlt werden. Befindet sich eine Pflegebedürftiger beispielsweise in Kurzzeitpflege, so übernimmt die Pflegekostenversicherung jegliche Kosten, die über den 1.774 € liegen. Hierbei muss es sich allerdings nachweislich um Pflegekosten handeln. Verpflegungskosten sind beispielsweise meist nicht inbegriffen.
- Die Pflegetagegeldversicherung wird am häufigsten gewählt. Im Falle von Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte ein Tagegeld, dessen Höhe abhängig von seinem Pflegegrad ist. Über diesen festen Betrag kann er frei verfügen. Er kann das Geld demnach für Pflegekosten investieren oder für sein privates Vergnügen einsetzen.