Eine Krankenkasse ist Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und somit Teil des deutschen Gesundheitssystems. Sie möchten wissen, welche Aufgaben eine Krankenkasse erfüllt und wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Krankenkasse?
Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Krankenkasse, auch gesetzliche Krankenkasse genannt, Teil des deutschen Gesundheitssystems. Das bedeutet, dass sie für die Umsetzung der Aufgaben der Krankenversicherung zuständig ist und beispielsweise die Kosten im Fall von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft übernimmt.
Für gesetzlich Versicherte gilt grundsätzlich Wahlfreiheit. Das bedeutet, dass sie sich frei für eine Krankenkasse entscheiden können. Folgende Arten der Krankenkasse stehen zur Wahl:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Ersatzkassen (EK)
- Innungskrankenkasse (IKK)
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
- Knappschaft
Innerhalb dieser Arten der Krankenkasse gibt es im Jahr 2022 knapp 100 Krankenkassen. Die meisten von ihnen sind Betriebskrankenkassen, nämlich insgesamt über 70. Gefolgt von der AOK, von der es insgesamt 11 Kassen gibt.
Anzahl der Krankenkassen 2022 | ||||||
Art der Krankenkasse | AOK | BKK | EK | IKK | LKK | Knappschaft |
Anzahl | 11 | 72 | 6 | 6 | 1 | 1 |
Was zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse erbringt Leistungen in verschiedenen Bereichen rund um das Thema Krankheit und Verletzung. Diese Leistungen können in folgende Kategorien unterteilt werden:
- Leistungen zur Verhütung bzw. Verhinderung der Verschlimmerung von Krankheiten, z.B. medizinische Vorsorgeleistungen
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, z.B. Kinderuntersuchungen
- Leistungen bei Krankheit, z.B. zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen
- Krankengeld für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für eine längeren Zeitraum nicht arbeiten können
- Fahrtkosten, z.B. Krankentransport
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z.B. zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, z.B. Hebammenhilfe
Die meisten Aufgaben der Krankenkasse sind gesetzlich vorgegeben. Das bedeutet, dass jede Kasse dazu verpflichtet ist, die Kosten für diese Leistungen zu übernehmen. Es gibt jedoch auch sogenannte Extraleistungen, d.h. Leistungen, die eine Krankenkasse freiwillig anbieten kann. Beispiele hierfür sind:
- Vorsorge: Grundsätzlich sind Kassen dazu verpflichtet, Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung erst ab einem bestimmten Alter zu zahlen. Einige bieten jedoch an, die Kosten für solche Untersuchungen bereits früher zu übernehmen. Weitere Angebote der Vorsorge können Sportkurse bzw. Kurse zum Stressabbau sein.
- Zähne: Die professionelle Zahnreinigung ist eine der beliebtesten Extras. Diese wird im Normalfall nicht übernommen. Einige Kassen bieten jedoch an, einen Teil der Kosten zu tragen.
- Schwangerschaft und Kinder: In diesem Bereich bieten viele Krankenkassen Extraleistungen. So übernehmen einige beispielsweise Extrauntersuchungen bei der Schwangerschaftsvorsorge oder bezahlen die Behandlung beim Kieferorthopäden für Kinder.
- Alternative Medizin: Einige Kassenbieten ihren Kunden die Übernahme von Kosten im Bereich der alternativen Medizin, z.B. für osteopathische, pflanzliche und homöopathische Behandlungen.
Wie viel kostet die Krankenkasse?
Die Kosten der Krankenkasse setzen sich aus zwei Beiträgen zusammen:
- der gesetzlich festgelegte Beitragssatz
- der kassenindividuelle Zusatzbeitrag
Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Oftmals bietet die Krankenkasse ihren Kunden auch einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Hier erhält der Versicherte jedoch im Falle von zeitweiser Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann von jeder Krankenkasse frei bestimmt werden. Auf diese Weise sollen sie den eigenen Bedarf decken können. Für das Jahr 2022 lag der günstigste Zusatzbeitrag bei 0,4 Prozent und der teuerste bei 1,7 Prozent. Im Durchschnitt lag er bei 1,3 Prozent.
Der jeweilige Beitragssatz wird den Versicherungsmitgliedern in den meisten Fällen direkt vom Gehalt abgezogen. Dabei zahlt der Arbeitnehmer eine Hälfte und der Arbeitgeber die andere Hälfte. Seit 2019 betrifft diese Regelung nicht nur den gesetzlich festgelegten Beitragssatz, sondern auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Krankenkasse wechseln: Wie geht das?
Personen, die unzufrieden mit ihrer Krankenkasse sind, weil diese beispielsweise nicht die Kosten für die notwendigen Leistungen übernimmt oder weil sie zu teuer ist, können die Kasse wechseln.
Grundsätzlich gilt, dass Mitglieder für insgesamt 12 Monate an ihre aktuelle Krankenkasse gebunden sind. Erst nach Ablauf dieser Zeit können sie also zu einer neuen Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen 2 Monate.
Der Kündigungsprozess wurde im Jahr 2021 vereinfacht. Seither ist es nicht mehr notwendig, ein Kündigungsschreiben an seine ehemalige Krankenkasse zu schicken. Stattdessen reicht man bei der neuen Kasse eine Wahlerklärung ein. Diese kümmert sich anschließend darum, die ehemalige Kasse über den Wechsel zu informieren, die den Wechsel daraufhin bestätigt.