Gesundheit

Wie hilft Medicproof pflegebedürftigen Privatversicherten?

14. Oktober 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Wie hilft Medicproof pflegebedürftigen Privatversicherten?

Medicproof ist der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen, der sich um die Ausstellung eines Pflegegutachtens für Privatversicherte kümmert. Je nach Pflegegrad können daraufhin Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über Medicproof und den Tätigkeitsbereich des Unternehmens.

Was macht Medicproof?

Wie hilft Medicproof pflegebedürftigen Privatversicherten?

Die Medicproof GmbH ist ein im Gesundheitsbereich tätiges Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. mit Sitz in Köln. Insgesamt arbeiten 70 Mitarbeiter, in der Zentrale des Unternehmens. Weitere 1.100 freiberufliche Gutachter sind deutschlandweit im Namen von Medicproof unterwegs.

Der Aufgabenbereich von Medicproof ist die Erstellung von sogenannten Pflegegutachten. Dies tut das Unternehmen im Namen der privaten Pflegeversicherung. Die GmbH ist somit das Pendant zum Medizinischen Dienst (MDK), welcher sich um die Erstellung der Gutachten für die gesetzlichen Pflegeversicherungen kümmert.

Was ist ein Pflegegutachten?
Ein Pflegegutachten bestätigt, dass eine Person pflegebedürftig ist und bestimmt den sogenannten Pflegegrad. Ausgestellt wird das Pflegegutachten von Medicproof bzw. von einem unabhängigen Medicproof-Gutachter. Das Pflegegutachten bestimmt letztendlich ob bzw. auf wieviel Unterstützung die betroffene Person Anspruch hat.

Wie verläuft die Ausstellung eines Pflegegutachtens bei Medicproof?

Personen, die bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegrad einreichen, müssen ein Pflegeverfahren durchlaufen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Antragsteller. Bei privatversicherte Antragstellern kümmert sich Medicproof bzw. einer der 1.100 Medicproof Gutachter.

Medicproof Extranet
Das Medicproof Extranet ist eine Plattform, auf der Medicproof seinen Kunden Informationen zur Verfügung stellt. Diese Kunden können sich online im Medicproof Extranet registrieren und hier auf alle wichtigen Informationen zugreifen. Hierfür benötigen sie ihre Gutachtennummer und ihr Passwort.

Was passiert am Tag der Erstellung des Gutachtens?

Am Tag der Erstellung des Gutachtens begibt sich einer der Gutachter zu dem Antragsteller nach Hause. Hier wird keine typische medizinische Untersuchung vorgenommen. Vielmehr stellt der Gutachter dem Begutachteten eine Reihe von Fragen und nimmt einige Funktionsprüfungen vor.

Medicproof Pflegeprotokoll
Als Vorbereitung auf den Tag der Gutachtenerstellung empfiehlt die Medicproof das sogenannte Medicproof Pflegeprotokoll auszufüllen. Hier beantwortet der Antragsteller bereits erste Fragen zu seinen Beeinträchtigungen und zu seinem Pflegebedürfnis. Zudem empfiehlt es sich ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Hier können über mehrere Wochen wichtige Informationen festgehalten werden.

Der Medicproof Gutachter erstellt das Pflegegutachten anhand des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Hierbei werden insgesamt sechs Kriterien für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt:

  1. Mobilität: Kann der Begutachtete sich selbstständig fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann der Begutachtete sich örtlich und zeitlich orientieren? Kann er Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der Begutachtete Hilfe aufgrund von psychischen Problemen?
  4. Selbstversorgung: Kann sich der Begutachtete noch selbst pflegen?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt der Begutachtete Hilfe im Umgang mit Physischen Krankheiten?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Begutachtete noch selbstständig seinen Alltag gestalten?
Neben diesen sechs Kriterien gibt es noch zwei weitere, die während der Begutachtung von Medicproof erfasst werden. Hierbei handelt es sich um die außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung. Diese Kriterien fließen zwar nicht in die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ein, sollen die Erstellung eines Pflegeplanes erleichtern.

Was passiert nach der Erstellung des Gutachtens?

Nach der Gutachtenerstellung schickt Medicproof dem Antragsteller sein Gutachten nach Hause. Auf diesem Gutachten steht die Punktzahl, die der Gutachter der Person erteilt hat und der daraus resultierende Pflegegrad.

Bei den Medicproof-Gutachtern handelt es sich um Ärzte und Pflegefachkräfte. Diese erstellen jährlich knapp 200.000 Pflegegutachten für privaten Versicherungsunternehmen.
Pflegegrad
Grad der Selbstständigkeit Punktzahl Pflegegrad
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,7 bis 27 1
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis 47,5 2
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis 70 3
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis 90 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 90 bis 100 5

Auf welche Leistungen hat man als Pflegebedürftiger Anspruch?

Das Medicproof Gutachten mit dem Ergebnis sollte der Antragsteller anschließend an seine Versicherung weiterleiten. Diese entscheidet letztendlich welcher Pflegegrad genehmigt wird. Aus diesem Pflegegrad resultiert wiederum die Höhe der Leistungen, auf die der Antragsteller Anspruch hat:

Wie hilft Medicproof pflegebedürftigen Privatversicherten?

  • Pflegegeld: Hierbei handelt es sich um eine Geldsumme, auf die Pflegebedürftige Anspruch haben, die zu Hause von einem Privatbetreuer gepflegt werden. Hierzu gehören beispielsweise Familienmitglieder.
  • Pflegesachleistungen: Auf Pflegesachleistungen haben Personen Anspruch, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.
  • Tages- und Nachtpflege: Auch diese Leistung richtet sich an Personen, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.
  • Kurzzeitpflege: Diese kann beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige beispielsweise aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes besondere Zuwendung benötigt. Jährlich hat die Person bis zu 8 Wochen Anspruch auf eine solche Sonderpflege. Wird sie innerhalb eines Jahres nicht genutzt, so kann der Anspruch mit ins nächste Jahr genommen werden.
  • Verhinderungspflege: Diese Leistung betrifft Personen, die von einem Privatbetreuer gepflegt werden. Ist dieser beispielsweise krank oder im Urlaub, so kann diese Leistung eingesetzt werden. Auch hier kann die Geldsumme mit ins nächste Jahr genommen werden, sollte sie nicht genutzt worden sein.
  • Vollstationäre Pflege: Diese Leistung richtet sich an Pflegebedürftige, die stationär in einem Pflegeheim betreut werden.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistung: Wird der monatlich Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, so können bis zu 40 Prozent des Anspruches in alternative Pflegesachleistungen investiert werden. Ein Beispiel hierfür sind die Alltagsbegleitung bei Demenz.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Mit dem hier zur Verfügung stehenden Geld können die Pflegebedürftigen Artikel wie beispielsweise Desinfektionsmittel oder Handschuhe kaufen. Hierfür wird kein Rezept vom Arzt benötigt.
  • Hausnotruf: Viele Pflegebedürftige schaffen sich ein mobiles Notrufsystem an. Hiermit können sie im Notfall schnell und einfach den Notruf erreichen. Einen Teil der laufenden Kosten eines solchen System, übernimmt die Versicherung.
  • Wohnraumanpassung: Sollte die Wohnung des Pflegebedürftigen barrierefrei umgebaut werden, so wird der betroffenen Person ein einmaliger Zuschuss gewährt. Sollte im Laufe der Jahre nochmals eine Anpassung vorgenommen werden, so kann eine zusätzliche Finanzhilfe gewährt werden.
  • Wohngruppenzuschuss: Möchte der Pflegebedürftige in beispielsweise einer Senioren-WG leben, so wird ein Einrichtungszuschuss für die Wohnung gewährt. Zusätzlich kann ein Zuschuss für die Beschäftigung einer Organisationskraft beantragt werden.

Höhe der Pflegeleistungen 2022
Pflegeleistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Tages- und Nachtpflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Vollstationäre Pflege 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschuss 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Haushaltshilfe
Wer nur zeitweise pflegebedürtig ist, wird in den meisten Fällen keinen Anspruch auf die soeben aufgelisteten Leistungen haben. Sollte die Person dennoch Hilfe beispielsweise im Haushalt benötigen, so kann sie die sogenannte Haushaltshilfe beantragen. Mehr dazu erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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